Tickethandel bei ebay und sonst wo

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woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
20.550
58
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POYENBERG
Website besuchen
NEIMN! Wenn Ebay etwas beendet sieht es so aus: http://www.ebay.de/itm/271047353784 (Das der der das Ticket als Foto verkaufte)

Entfernt wurde es von Ebay ja erst vor ca. 9 tagen

Man kann das ANgebot nicht mehr sehen da es von Ebay entfernt wurde. Man findet es auch nicht über "Beendete Angebote"

Ja, wenn es von ebay entfernt wurde, DANN sieht man es nicht mehr...
Aber wenn das Angebot beendet wurde, weil alle 5 Karten für Sofort-Kaufen weggegangen sind, DANN sieht man es noch.
So, wie es Hier der Fall ist...
Und um diesen, von mir nochmal verlinkten, Fall ging es ja!

Wir haben wahrscheinlich aneinander vorbei geredet, weil du so beschissen zitierst!
Wenn du ERST schreibst und dann das Zitat hinsetzt, auf das du dich beziehst und dann wieder was schreibst, sieht es so auch, als würdest du dich mit dem ersten geschriebenen auf den Vorposter beziehen (in diesem Falle mich)!!
Also: Am besten erst das Zitat setzen und dann was dazu schreiben! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
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Ja, wenn es von ebay entfernt wurde, DANN sieht man es nicht mehr...
Aber wenn das Angebot beendet wurde, weil alle 5 Karten für Sofort-Kaufen weggegangen sind, DANN sieht man es noch.
So, wie es Hier der Fall ist...
Und um diesen, von mir nochmal verlinkten, Fall ging es ja!
Da ging es aber um 8 Tickets.
( Vergl. Originalangebot )

Jedenfalls wurde die Auktion nicht, wie BastiSito vllt. andeuten wollte, von Ebay beendet. (Hätte mich auch gewundert wenn da um 19:36 noch jemand im Büro wäre...^^)

Also weiterhin Status Quo beim Schwarzmarkthandel...
 
Zuletzt bearbeitet:

stroem

W:O:A Metalhead
6 Aug. 2004
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Ich habe DIREKT zitiert! Nicht im Nachhinein!

Ja, wenn es von ebay entfernt wurde, DANN sieht man es nicht mehr...
Aber wenn das Angebot beendet wurde, weil alle 5 Karten für Sofort-Kaufen weggegangen sind, DANN sieht man es noch.
So, wie es Hier der Fall ist...
Und um diesen, von mir nochmal verlinkten, Fall ging es ja!

Wir haben wahrscheinlich aneinander vorbei geredet, weil du so beschissen zitierst!
Wenn du ERST schreibst und dann das Zitat hinsetzt, auf das du dich beziehst und dann wieder was schreibst, sieht es so auch, als würdest du dich mit dem ersten geschriebenen auf den Vorposter beziehen (in diesem Falle mich)!!
Also: Am besten erst das Zitat setzen und dann was dazu schreiben! ;)
 

crowd philo

W:O:A Metalmaster
8 Juni 2012
5.683
0
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33
Lünen
Den Bezug muss man aber ersma finden... sprich: man liest was du antwortest, bevor man die Frage gelesen hat xD
 

Nauriel

Member
13 Aug. 2011
33
0
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Ich hätt da mal ne ganz banale Frage bezüglich der Personalisierung:
Es handelt sich bei dieser Art der Peresonalisierung ja rechtlich gesehen um keine Urkundenübertragung, da auf meinem Namen ja kein Ticket zweifelsfrei registriert wird. Zudem ist ein Weiterverkauf durch Privatpersonen (nicht in gewerblichem Umfang) nach deutscher Rechtsprechung gestattet. Selbst der Aufruck, dass die Karten nicht weiterverkauft werden dürfen widerspricht deutschen Gesetzen, also sind die AGBs so, wie sie sind unwirksam. Das haben Gerichte bereits so verkündet. WIE GENAU will Metaltix rechtlich gegen Weiterverkäufer vorgehen, wenn diese sich definitiv nicht strafbar machen? Eigene AGBs stellen sich nicht über geltendes Recht, oder hab ich da was falsch verstanden? Was anderes wäre es, wenn man seine Karte mit bedrucktem und registriertem Namen erhält. Von daher kann man sich zwar aufregen, es bringt defacto wohl wenig...:confused:
 
B

belline

Guest
Zudem ist ein Weiterverkauf durch Privatpersonen (nicht in gewerblichem Umfang) nach deutscher Rechtsprechung gestattet.

So wie ich das verstanden habe, dürfen nur "normale" Tickets privat weiterverkauft werden, nicht aber Tickets, die eine Personalisierung erfordern. :confused:
 

Nauriel

Member
13 Aug. 2011
33
0
51
Klar, aber eine eigenhändige Personalisierung gibt es nach deutscher Rechtsprechung nicht. Dies stellt keine Urkundenübertragung dar. Das wäre dann erst der Fall, wenn der Händler, also Metaltix, die Ticktes personalisiert und mir danach aushändigt, oder ich sie personalisiere und dann das beim Händler melde. Also ist ein Weiterverkauf rechtlich möglich, oder?

Und da die Tickets also nicht rechtlich einwandfrei zu personalisieren sind und die AGBs zwar sagen, ich dürfe sie nicht weiterverkaufen, dies aber, wie schon dargestellt rechtlich nciht haltbar ist (da die AGBs dem Recht widersprechen), darf eine Privatperson die Ticktes auch bei Ebay weiterverkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet: