Nachdem ihr ja nun endlich eine Erfolg vermelden könnt, sind ja demnach etliche Karten "ungültig" bzw aus dem Verkehr gezogen ?!
Heisst das eventuell ihr gebt die im nächsten Jahr kurz vorher nochmal in den Verkauf ? so als "Osterüberraschung" ? Oder was passiert auf dem Weg dann ?
Wisst ihr eigentlich, welche Karten auf falschem Weg verkauft wurden? Irgendwelche Ticketnummern ungültig machen geht ja nicht
Ob es wohl das ist was ich glaube
Passendes Geschenk zum Becher
edit: hat nichts mit diesem Jahr zu tun aber dieses Angebot finde ich dann doch recht unterhaltsam:
Ob das wohl jemand für den Preis kauft
Ich freu mich irgendwie ja drauf, wenn Leute diese "Es gibt ein "Geschenk" dazu"-Aktionen annehmen und dann für teuer Geld ne handgemalte KArte dazu kriegen. Schlechte Beurteilung auf ebay - kann man rauslöschen lassen, da exakt das verkauft wurde was angepriesen wurde. Und damit noch locker geil Kohle gemacht.
Und den Satz üben: "Ich kann mir gar nicht erklären warum der Käufer ne Eintrittskarte erwartet hat - das ist doch von Anfang an klar, dass die nur über den VEranstalter verkauft werden dürfen."
es gibt eben etliche Möglichkeiten für Händler die Tickets loszuwerden solange diese nicht vorab mit aufgedruckten Namen personalisiert sind.Die Nummer mit dem Wacken Becher+Gratis Wacken Ticket für 2013 als Geschenk ist auch rechtlich schwer anzufechten da es sich um eine Gratis Zugabe handelt...auch wenn jeder weiß was läuft.
http://www.ebay.de/itm/121030237660?redirect=mobile
Weiss nich.
Ich z.B. kann (laut belgischem Recht) davon ausgehen dass ein Becher nicht mehr kostet dann, sagen wir, €5. Alles was mehr als diese €5 is, is abnormal, und kann also gesetzlich bestritten werden weil "abnormaler Preis". Dabei kann es so weit gehen, dass der Verkaufer mir den Becher UND ZUBEHÖREN für diesen Preis verkaufen muss!
So ähnliches gibt's auch in niederlandischem Recht. Aber wie dat in Deutschland geht, weiss ich nicht.
Und Ebay ist keine deutsche Unternehmung, also kann das noch schwierig werden.
Selbst wenn,anfechtbar ist nur der Becher.Der kriegt genug Anfragen auf das Ticket und Preißvorschläge.Wenn Ihm der Auktionspreiß nicht gefällt puscht er den Kurs über das E Bay Konto irgendeines Freundes hoch,ersteigert den Becher selbst,zahlt seine 10% Auktionsgebühr und schreibt hinterher einem Zahlungswilligen ne Message ob er das Ticket kaufen will.
Selbst wenn,anfechtbar ist nur der Becher.Der kriegt genug Anfragen auf das Ticket und Preißvorschläge.Wenn Ihm der Auktionspreiß nicht gefällt puscht er den Kurs über das E Bay Konto irgendeines Freundes hoch,ersteigert den Becher selbst,zahlt seine 10% Auktionsgebühr und schreibt hinterher einem Zahlungswilligen ne Message ob er das Ticket kaufen will.
Preise hochsteigern is überigens nicht erlaubt bei Ebay. Und ich nehme da an, dass das i'wie kontroliert wird.
Preise hochsteigern is überigens nicht erlaubt bei Ebay. Und ich nehme da an, dass das i'wie kontroliert wird.
Nach deutschem Recht ist Wucher ebenfalls verboten. Das Problem bei den ebay-Auktionen ist hierbei ja aber, dass der Verkäufer ja nicht den Becher für 300€ anbietet, sondern zu einem angemessenen Startpreis von 1€. Wenn der Auktionspreis dennoch unverhältnismäßig hoch wird, kann man dem Verkäufer ja eigentlich rechtlich nichts vorwerfen... zumindest was den Verkauf eines Bechers angeht. wie es mit "Gratis-Beigaben" aussieht, kann ich nicht sagen.Und hat dann 'n Problem wenn er (gerechtlich) das Ticket dazu geben muss.
Aber... wie vorher gesagt, genau kenn ich mich da nicht so aus, ich weiss nur dass man keine "abnormale" Preise verlangen kann für 'normale' Sachen.