Tickethandel bei ebay und sonst wo

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Festzeltbomber

W:O:A Metalhead
7 Sep. 2011
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Erlangen
Nachdem ihr ja nun endlich eine Erfolg vermelden könnt, sind ja demnach etliche Karten "ungültig" bzw aus dem Verkehr gezogen ?!
Heisst das eventuell ihr gebt die im nächsten Jahr kurz vorher nochmal in den Verkauf ? so als "Osterüberraschung" ? Oder was passiert auf dem Weg dann ?

Wisst ihr eigentlich, welche Karten auf falschem Weg verkauft wurden? Irgendwelche Ticketnummern ungültig machen geht ja nicht



nochmal ein kleiner nachverkauf wär natürlich super... :)
 

BastiSito

W:O:A Metalhead
6 Juni 2010
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63
Da hinten, wo es so riecht.
Ob es wohl das ist was ich glaube ;)
Passendes Geschenk zum Becher ;)

edit: hat nichts mit diesem Jahr zu tun aber dieses Angebot finde ich dann doch recht unterhaltsam:
Ob das wohl jemand für den Preis kauft

Ich freu mich irgendwie ja drauf, wenn Leute diese "Es gibt ein "Geschenk" dazu"-Aktionen annehmen und dann für teuer Geld ne handgemalte KArte dazu kriegen. Schlechte Beurteilung auf ebay - kann man rauslöschen lassen, da exakt das verkauft wurde was angepriesen wurde. Und damit noch locker geil Kohle gemacht.

Und den Satz üben: "Ich kann mir gar nicht erklären warum der Käufer ne Eintrittskarte erwartet hat - das ist doch von Anfang an klar, dass die nur über den VEranstalter verkauft werden dürfen."
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Ich freu mich irgendwie ja drauf, wenn Leute diese "Es gibt ein "Geschenk" dazu"-Aktionen annehmen und dann für teuer Geld ne handgemalte KArte dazu kriegen. Schlechte Beurteilung auf ebay - kann man rauslöschen lassen, da exakt das verkauft wurde was angepriesen wurde. Und damit noch locker geil Kohle gemacht.

Und den Satz üben: "Ich kann mir gar nicht erklären warum der Käufer ne Eintrittskarte erwartet hat - das ist doch von Anfang an klar, dass die nur über den VEranstalter verkauft werden dürfen."

noch geiler wenn dann einige mit den SONDERKARTEN als VIP am bandcontainer stehen :D:D:D
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.893
7.697
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
es gibt eben etliche Möglichkeiten für Händler die Tickets loszuwerden solange diese nicht vorab mit aufgedruckten Namen personalisiert sind.Die Nummer mit dem Wacken Becher+Gratis Wacken Ticket für 2013 als Geschenk ist auch rechtlich schwer anzufechten da es sich um eine Gratis Zugabe handelt...auch wenn jeder weiß was läuft.


http://www.ebay.de/itm/121030237660?redirect=mobile

Weiss nich.

Ich z.B. kann (laut belgischem Recht) davon ausgehen dass ein Becher nicht mehr kostet dann, sagen wir, €5. Alles was mehr als diese €5 is, is abnormal, und kann also gesetzlich bestritten werden weil "abnormaler Preis". Dabei kann es so weit gehen, dass der Verkaufer mir den Becher UND ZUBEHÖREN für diesen Preis verkaufen muss!

So ähnliches gibt's auch in niederlandischem Recht. Aber wie dat in Deutschland geht, weiss ich nicht.

Und Ebay ist keine deutsche Unternehmung, also kann das noch schwierig werden.
 

Hardrockstorm

W:O:A Metalmaster
18 Nov. 2011
6.862
1.720
120
54
Hamburg/Langenhorn
Weiss nich.

Ich z.B. kann (laut belgischem Recht) davon ausgehen dass ein Becher nicht mehr kostet dann, sagen wir, €5. Alles was mehr als diese €5 is, is abnormal, und kann also gesetzlich bestritten werden weil "abnormaler Preis". Dabei kann es so weit gehen, dass der Verkaufer mir den Becher UND ZUBEHÖREN für diesen Preis verkaufen muss!

So ähnliches gibt's auch in niederlandischem Recht. Aber wie dat in Deutschland geht, weiss ich nicht.

Und Ebay ist keine deutsche Unternehmung, also kann das noch schwierig werden.

Selbst wenn,anfechtbar ist nur der Becher.Der kriegt genug Anfragen auf das Ticket und Preißvorschläge.Wenn Ihm der Auktionspreiß nicht gefällt puscht er den Kurs über das E Bay Konto irgendeines Freundes hoch,ersteigert den Becher selbst,zahlt seine 10% Auktionsgebühr und schreibt hinterher einem Zahlungswilligen ne Message ob er das Ticket kaufen will.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.893
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Best, Nederland. Jetzt Belgien
Selbst wenn,anfechtbar ist nur der Becher.Der kriegt genug Anfragen auf das Ticket und Preißvorschläge.Wenn Ihm der Auktionspreiß nicht gefällt puscht er den Kurs über das E Bay Konto irgendeines Freundes hoch,ersteigert den Becher selbst,zahlt seine 10% Auktionsgebühr und schreibt hinterher einem Zahlungswilligen ne Message ob er das Ticket kaufen will.

Und hat dann 'n Problem wenn er (gerechtlich) das Ticket dazu geben muss.

Aber... wie vorher gesagt, genau kenn ich mich da nicht so aus, ich weiss nur dass man keine "abnormale" Preise verlangen kann für 'normale' Sachen.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.893
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170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Selbst wenn,anfechtbar ist nur der Becher.Der kriegt genug Anfragen auf das Ticket und Preißvorschläge.Wenn Ihm der Auktionspreiß nicht gefällt puscht er den Kurs über das E Bay Konto irgendeines Freundes hoch,ersteigert den Becher selbst,zahlt seine 10% Auktionsgebühr und schreibt hinterher einem Zahlungswilligen ne Message ob er das Ticket kaufen will.

Preise hochsteigern is überigens nicht erlaubt bei Ebay. Und ich nehme da an, dass das i'wie kontroliert wird.
 

Hardrockstorm

W:O:A Metalmaster
18 Nov. 2011
6.862
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Hamburg/Langenhorn
Preise hochsteigern is überigens nicht erlaubt bei Ebay. Und ich nehme da an, dass das i'wie kontroliert wird.

Wie soll das kontrolliert werden ? Restlaufzeit 10 sec,der ballert da 400 Euro rein und ersteigert das Ganze selbst...Auktionskosten auf den anschließend vereinbarten Preiß obendrauf und gut is...es gibt etliche die Ihm dafür 260-270Euro bieten...kann sein das Du Recht hast und Ihm wer an den Kragen pinkeln könnte wegen dem reellen Wert des Bechers aber wo kein Kläger da kein Richter.
 

Blackmoon666

W:O:A Metalmaster
19 Aug. 2008
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118
Und hat dann 'n Problem wenn er (gerechtlich) das Ticket dazu geben muss.

Aber... wie vorher gesagt, genau kenn ich mich da nicht so aus, ich weiss nur dass man keine "abnormale" Preise verlangen kann für 'normale' Sachen.
Nach deutschem Recht ist Wucher ebenfalls verboten. Das Problem bei den ebay-Auktionen ist hierbei ja aber, dass der Verkäufer ja nicht den Becher für 300€ anbietet, sondern zu einem angemessenen Startpreis von 1€. Wenn der Auktionspreis dennoch unverhältnismäßig hoch wird, kann man dem Verkäufer ja eigentlich rechtlich nichts vorwerfen... zumindest was den Verkauf eines Bechers angeht. wie es mit "Gratis-Beigaben" aussieht, kann ich nicht sagen.
 

masterpunish

W:O:A Metalhead
24 Feb. 2007
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In der Tat ist es rechtlich so, dass er den Becher für 1€ anbietet also kein Wucher. Ersteigert aber nun jemand den Becher für 500€, aus welchen Gründen auch immer, so ist das sein gutes Recht. Auch das ist rechtlich einwandfrei, wenn ihm der Becher so viel Wert ist dann kann er das gerne so machen.

Gibt der Verkäufer als Geschenk noch die Karte dazu, dann kann er auch das machen. Erkennt dann der Käufer den wahren Wert der Karte dann kann er auch dementsprechend bieten. Hier ist dann lediglich die Frage zu klären ob der Verkäufer auch den Wert der Karte kennt, denn sonst würde ihn der Käufer "arglistig täuschen" wenn er den Becher für 3 euro kaufen sollte, wohlwissend das die Karte 150€ wert ist.
Davon ist hier aber nicht auszugehen da Beide den Wert der Karte kennen würden.

Rechtlich wäre dann nur noch zu klären, ob diese Art der weitergabe ebenfalls durch die WOA-AGBs verboten ist.
 

johanna.

Member
25 Sep. 2012
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Naja ich meine mal egal ob man die Karte verkauft oder als Geschenk dazu gibt, wenn man sie auf ebay nicht anbieten darf, darf man sie nicht anbieten. Bis auf diese eine Auktion die ich gepostet habe (und da wird ja eigentlich nicht direkt eine Karte angeboten) und die erste "Gratis zum Becher Auktion" wurden auch alle Auktionen dieser Art gelöscht. Man darf es also anscheinend nicht. Sonst könnte man ja alles was nicht erlaubt ist einfach so verhökern wenn man es als Geschenk zur eigentlichen Auktion dazu gibt.