Wo bitte steht das ?Nein,
da die Regelung des Weiterverkaufs den Straßenverkauf ausschließt.
Wo bitte steht das ?Nein,
da die Regelung des Weiterverkaufs den Straßenverkauf ausschließt.
Wo bitte steht das ?
Wo bitte steht das ?
AGB. Und die letzte Regel noch dazu.
Die Veranstalter hat das Recht diese AGBs kurzfristig zu ändern.
In den AGB steht nichts womit sich ein "Strassenverkauf" vor Ort unterbinden lassen würde, sofern die Karten höchstens zum Einkaufspreis + Versandkosten den Besitzer wechseln.
Ernsthaft, wo bitte steht das ?(...) ist schon komisch das man einerseits AUSSCHLIESSLICH über Metaltix verkaufen darf ( AGB ) (...)
In den AGB steht nichts womit sich ein "Strassenverkauf" vor Ort unterbinden lassen würde, sofern die Karten höchstens zum Einkaufspreis + Versandkosten den Besitzer wechseln.
Ich finde da aber keinen Passus der festlegen würde das eine Übertragung des Besuchsrechts ausschließlich über Metaltix (inkl. Überprüfung des Tickets auf Echtheit) zu erfolgen hat.doch, die Prüfung und der Verkauf über Metaltix ist ja nicht machbar, da der service in Wacken ja nicht angeboten wird.
In den AGB steht nichts womit sich ein "Strassenverkauf" vor Ort unterbinden lassen würde, sofern die Karten höchstens zum Einkaufspreis + Versandkosten den Besitzer wechseln.
\edit
Ernsthaft, wo bitte steht das ?
Ich glaube der Link für die Quelle ist falsch. Ich finde den Abschnitt hier:ok, ein etwas anders formulierter satz, der aber im endeffekt aufs gleiche rauskommt: (...)
"insbesondere" bedeutet aber nicht "ausschließlich".und hier:
Ein Besucher darf maximal 5 Eintrittskarten erwerben, insbesondere zur privaten Weitergabe im Bekanntenkreis. (...)
Ich glaube der Link für die Quelle ist falsch. Ich finde den Abschnitt hier:
http://www.wacken.com/woa2013/main-tickets-shop/
Aber das ist nur eine Info-Seite - rechtlich in keinster Weise verbindlich.
Und "Plattform" bedeutet in dem Kontext (imo) wohl eher sowas wie ebay, viagogo, und wie sie alle heissen...
Wenn man irgendwo an der Hauptstaße in Wacken mit einem Stück Pappe mit der Aufschrift "Tickets" in der Hand rumsteht ist das - meiner bescheidenen Meinung nach - im juristischen Sinne keine "von Dritten" angebotene/betriebene "Plattform".
"insbesondere" bedeutet aber nicht "ausschließlich".
Ich glaube der Link für die Quelle ist falsch. Ich finde den Abschnitt hier:
http://www.wacken.com/woa2013/main-tickets-shop/
Aber das ist nur eine Info-Seite - rechtlich in keinster Weise verbindlich.
Und "Plattform" bedeutet in dem Kontext (imo) wohl eher sowas wie ebay, viagogo, und wie sie alle heissen...
Wenn man irgendwo an der Hauptstaße in Wacken mit einem Stück Pappe mit der Aufschrift "Tickets" in der Hand rumsteht ist das - meiner bescheidenen Meinung nach - im juristischen Sinne keine "von Dritten" angebotene/betriebene "Plattform".
"insbesondere" bedeutet aber nicht "ausschließlich".
Kein schlechter Plan...und das mit dem juristischen sollte man schon den huristen überlassen.
Dummerweise ist es bei Vertragstexten und AGB echt wichtig sie "wasserdicht" zu formulieren...also wenn man so denkt dann findet man IMMEr was was du wieder umdrehst
Das würde von der Situation abhängen...Was habe ich davon?
Kein schlechter Plan...
Der letzte, der es den Juristen überlies, hat für seinen Versuch vor Ort drei Tickets zu verkaufen (und ein darauf folgendes "kleines Fehlverhalten" von Seiten der obersten Orga) immerhin satte 5000 Euro einstreichen können.
Dummerweise ist es bei Vertragstexten und AGB echt wichtig sie "wasserdicht" zu formulieren...
Überleg' mal,
wenn ich es schon schaffe da Lücken zu finden,
was stellt dann erst jemand an die/der Jura studiert hat, sich auf diesen Themenbereich spezialisierte, und dafür bezahlt wird das Ding zu zerfetzen ?!
Das würde von der Situation abhängen...
Also davon ob du in dem hypothetischen Scenario flink noch eine Karte los werden möchtest, oder ob du dann noch eine bräuchtest...
'tschuldigung. Hab vorhin nur flink den Abschnitt gegoogelt um ihn zu verifizieren, aber die Seite nicht bis zum Ende gelesen.das "was habe ich davon" stammte von der Website ! nicht von mir !
Ich habe mich bisher weder für noch gegen einen "Strassenverkauf" vor Ort ausgesprochen (auch wenn ich dazu durchaus eine Meinung habe^^)...und wenn Du es schon schaffst lücken zu finden?
das drehe ich nunmal um, wenn du es schon schaffst dir alles so zu drehen wie DU es für recht hälst, dann schaffen das Juristen erst recht
"Körperverletzung" wäre ja (strafrechtlich) noch vergleichsweise harmlos gewesen. Die Anklage lautete "Räuberische Erpressung" ...zumal es bei dem erwähnten 5000€ um eine "körperverletzung ging,
Ähm... Nein !diese aktion die wir hier aber "diskutieren" eher eine VERWALTUNGSGERICHTLICHE Sache wäre.
Siehe oben.wenn schon klugscheissen und "lücken" finden, dann auch 100%
'tschuldigung. Hab vorhin nur flink den Abschnitt gegoogelt um ihn zu verifizieren, aber die Seite nicht bis zum Ende gelesen.
Ich habe mich bisher weder für noch gegen einen "Strassenverkauf" vor Ort ausgesprochen (auch wenn ich dazu durchaus eine Meinung habe^^)...
Ich frage nur auf welcher Basis man glaubt sowas unterbinden zu können.
"Körperverletzung" wäre ja (strafrechtlich) noch vergleichsweise harmlos gewesen. Die Anklage lautete "Räuberische Erpressung" ...
Ähm... Nein !
Siehe oben.
Ich mache dies nun wirklich ungern um ehrlich zu sein
aber irgendwie muss ich Pfeiffer nun doch mal beistehen, ist schon komisch das man einerseits AUSSCHLIESSLICH über Metaltix verkaufen darf ( AGB )
Der weiterverkauf unter "Freunden" aber geduldet wird.
Im nächsten Moment aber gesagt wird: Strassenverkauf "verboten"