Ticket

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Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Wo bitte steht das ?

AGB. Und die letzte Regel noch dazu.
Die Veranstalter hat das Recht diese AGBs kurzfristig zu ändern.

Ich mache dies nun wirklich ungern um ehrlich zu sein :D
aber irgendwie muss ich Pfeiffer nun doch mal beistehen, ist schon komisch das man einerseits AUSSCHLIESSLICH über Metaltix verkaufen darf ( AGB )
Der weiterverkauf unter "Freunden" aber geduldet wird.
Im nächsten Moment aber gesagt wird: Strassenverkauf "verboten"

:confused::confused::confused:
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
In den AGB steht nichts womit sich ein "Strassenverkauf" vor Ort unterbinden lassen würde, sofern die Karten höchstens zum Einkaufspreis + Versandkosten den Besitzer wechseln.

doch, die Prüfung und der Verkauf über Metaltix ist ja nicht machbar, da der service in Wacken ja nicht angeboten wird. Deswegen fragte ich ja ob man im Office oder am Bändchencontainer ( wenn der denn noch von "aussen" erreichbar wäre) geregelt würde.
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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doch, die Prüfung und der Verkauf über Metaltix ist ja nicht machbar, da der service in Wacken ja nicht angeboten wird.
Ich finde da aber keinen Passus der festlegen würde das eine Übertragung des Besuchsrechts ausschließlich über Metaltix (inkl. Überprüfung des Tickets auf Echtheit) zu erfolgen hat.

Wäre konzeptionell auch irgendwie albern...
Du bestellst 5 Tickets für dich und deine Crew, und schickst nach Erhalt umgehend 4 dieser Tickets wieder zurück, weil du sie ja nicht selber an deine Leute weiter geben darfst... :D
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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In den AGB steht nichts womit sich ein "Strassenverkauf" vor Ort unterbinden lassen würde, sofern die Karten höchstens zum Einkaufspreis + Versandkosten den Besitzer wechseln.

\edit

Ernsthaft, wo bitte steht das ?

ok, ein etwas anders formulierter satz, der aber im endeffekt aufs gleiche rauskommt:

Bitte denkt auch daran, dass wir in diesem Jahr eine Ticketpersonalisierung eingeführt haben. Das heißt, dass der Verkauf und auch Kauf der Tickets über andere Plattformen als Metaltix.com oder die Tickettauschbörse strafbar sind. Sinn und Zweck ist die Vermeidung von Abzocke an Euch. Wer Tickets dennoch anderweitig kauft, geht das Risiko ein, dass diese Tickets ungültig sind!!!

Quelle: http://www.wacken.com/de/woa2013/main-headquarter/agb11/


und hier:

Ein Besucher darf maximal 5 Eintrittskarten erwerben, insbesondere zur privaten Weitergabe im Bekanntenkreis.

Quelle: http://www.wacken.com/woa2013/main-tickets-shop/
 
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pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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ok, ein etwas anders formulierter satz, der aber im endeffekt aufs gleiche rauskommt: (...)
Ich glaube der Link für die Quelle ist falsch. Ich finde den Abschnitt hier:
http://www.wacken.com/woa2013/main-tickets-shop/

Aber das ist nur eine Info-Seite - rechtlich in keinster Weise verbindlich.
Und "Plattform" bedeutet in dem Kontext (imo) wohl eher sowas wie ebay, viagogo, und wie sie alle heissen...
Wenn man irgendwo an der Hauptstaße in Wacken mit einem Stück Pappe mit der Aufschrift "Tickets" in der Hand rumsteht ist das - meiner bescheidenen Meinung nach - im juristischen Sinne keine "von Dritten" angebotene/betriebene "Plattform".


und hier:

Ein Besucher darf maximal 5 Eintrittskarten erwerben, insbesondere zur privaten Weitergabe im Bekanntenkreis. (...)
"insbesondere" bedeutet aber nicht "ausschließlich". ;)
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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Ich glaube der Link für die Quelle ist falsch. Ich finde den Abschnitt hier:
http://www.wacken.com/woa2013/main-tickets-shop/

Aber das ist nur eine Info-Seite - rechtlich in keinster Weise verbindlich.
Und "Plattform" bedeutet in dem Kontext (imo) wohl eher sowas wie ebay, viagogo, und wie sie alle heissen...
Wenn man irgendwo an der Hauptstaße in Wacken mit einem Stück Pappe mit der Aufschrift "Tickets" in der Hand rumsteht ist das - meiner bescheidenen Meinung nach - im juristischen Sinne keine "von Dritten" angebotene/betriebene "Plattform".



"insbesondere" bedeutet aber nicht "ausschließlich". ;)

jo, zwischenablage ncht gelöscht, war 2mal der gleiche link...habs geändert

und das mit dem juristischen sollte man schon den Juristen überlassen.

könnte man nun auch so auslegen das der mit der Pappkarte "über die strasse" ( plattform ) verkauft.

also wenn man so denkt dann findet man IMMEr was was du wieder umdrehst und umgekehrt.
Aber so kann man viele Sachen auch einfach totreden, sogar wenn man sich eigentlich mal einer Meinung ist...aber ok so kennt man dich.
schade eigentlich denn so wird man irgendwann nicht mehr ernst genommen
sondern mehr als nerviger Pedant erkannt.
 
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Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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Ich glaube der Link für die Quelle ist falsch. Ich finde den Abschnitt hier:
http://www.wacken.com/woa2013/main-tickets-shop/

Aber das ist nur eine Info-Seite - rechtlich in keinster Weise verbindlich.
Und "Plattform" bedeutet in dem Kontext (imo) wohl eher sowas wie ebay, viagogo, und wie sie alle heissen...
Wenn man irgendwo an der Hauptstaße in Wacken mit einem Stück Pappe mit der Aufschrift "Tickets" in der Hand rumsteht ist das - meiner bescheidenen Meinung nach - im juristischen Sinne keine "von Dritten" angebotene/betriebene "Plattform".



"insbesondere" bedeutet aber nicht "ausschließlich". ;)


Was habe ich davon?
Das originale Wacken Ticket wird nur und ausschließlich über www.metaltix.com verkauft. Durch eine weitere Unterbindung des Sekundärmarkts wollen wir sicherstellen, dass Fans die Tickets bei Metaltix erhalten und nicht Schwarzmarkthändler oder Abzocker.


für die wortklauberei, Quelle:http://www.wacken.com/woa2013/main-tickets-shop/fax-personalization/
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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und das mit dem juristischen sollte man schon den huristen überlassen.
Kein schlechter Plan...
Der letzte, der es den Juristen überlies, hat für seinen Versuch vor Ort drei Tickets zu verkaufen (und ein darauf folgendes "kleines Fehlverhalten" von Seiten der obersten Orga) immerhin satte 5000 Euro einstreichen können.
:D

also wenn man so denkt dann findet man IMMEr was was du wieder umdrehst
Dummerweise ist es bei Vertragstexten und AGB echt wichtig sie "wasserdicht" zu formulieren...

Überleg' mal,
wenn ich es schon schaffe da Lücken zu finden,
was stellt dann erst jemand an die/der Jura studiert hat, sich auf diesen Themenbereich spezialisierte, und dafür bezahlt wird das Ding zu zerfetzen ?!


Was habe ich davon?
Das würde von der Situation abhängen...
Also davon ob du in dem hypothetischen Scenario flink noch eine Karte los werden möchtest, oder ob du dann noch eine bräuchtest...
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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Kein schlechter Plan...
Der letzte, der es den Juristen überlies, hat für seinen Versuch vor Ort drei Tickets zu verkaufen (und ein darauf folgendes "kleines Fehlverhalten" von Seiten der obersten Orga) immerhin satte 5000 Euro einstreichen können.
:D


Dummerweise ist es bei Vertragstexten und AGB echt wichtig sie "wasserdicht" zu formulieren...

Überleg' mal,
wenn ich es schon schaffe da Lücken zu finden,
was stellt dann erst jemand an die/der Jura studiert hat, sich auf diesen Themenbereich spezialisierte, und dafür bezahlt wird das Ding zu zerfetzen ?!



Das würde von der Situation abhängen...
Also davon ob du in dem hypothetischen Scenario flink noch eine Karte los werden möchtest, oder ob du dann noch eine bräuchtest...

das "was habe ich davon" stammte von der Website ! nicht von mir !

und wenn Du es schon schaffst lücken zu finden?
das drehe ich nunmal um, wenn du es schon schaffst dir alles so zu drehen wie DU es für recht hälst, dann schaffen das Juristen erst recht !

zumal es bei dem erwähnten 5000€ um eine "körperverletzung ging, somit Landgericht

diese aktion die wir hier aber "diskutieren" eher eine VERWALTUNGSGERICHTLICHE Sache wäre.

wenn schon klugscheissen und "lücken" finden, dann auch 100%
 
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pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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das "was habe ich davon" stammte von der Website ! nicht von mir !
'tschuldigung. Hab vorhin nur flink den Abschnitt gegoogelt um ihn zu verifizieren, aber die Seite nicht bis zum Ende gelesen.

und wenn Du es schon schaffst lücken zu finden?
das drehe ich nunmal um, wenn du es schon schaffst dir alles so zu drehen wie DU es für recht hälst, dann schaffen das Juristen erst recht
Ich habe mich bisher weder für noch gegen einen "Strassenverkauf" vor Ort ausgesprochen (auch wenn ich dazu durchaus eine Meinung habe^^)...

Ich frage nur auf welcher Basis man glaubt sowas unterbinden zu können
.

zumal es bei dem erwähnten 5000€ um eine "körperverletzung ging,
"Körperverletzung" wäre ja (strafrechtlich) noch vergleichsweise harmlos gewesen. Die Anklage lautete "Räuberische Erpressung" ... :rolleyes:

diese aktion die wir hier aber "diskutieren" eher eine VERWALTUNGSGERICHTLICHE Sache wäre.
Ähm... Nein ! :rolleyes:

wenn schon klugscheissen und "lücken" finden, dann auch 100%
Siehe oben. ;)
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
'tschuldigung. Hab vorhin nur flink den Abschnitt gegoogelt um ihn zu verifizieren, aber die Seite nicht bis zum Ende gelesen.


Ich habe mich bisher weder für noch gegen einen "Strassenverkauf" vor Ort ausgesprochen (auch wenn ich dazu durchaus eine Meinung habe^^)...

Ich frage nur auf welcher Basis man glaubt sowas unterbinden zu können
.


"Körperverletzung" wäre ja (strafrechtlich) noch vergleichsweise harmlos gewesen. Die Anklage lautete "Räuberische Erpressung" ... :rolleyes:


Ähm... Nein ! :rolleyes:


Siehe oben. ;)

DOCH, wenn in diesem Fall über die AGB gestritten würde ist es eine Verwaltungsgerichtsgeschichte.

erst wenn andere straftaten wir die räuberische erpressung oder ähnliches dazukommen wäre es was anderes.
da DU hier aber die Lücken in den AGB´s suchst müsste man das vorm Verwaltungsgericht verhandeln.

weiterhin war die eigentliche Frage hier nicht ob und wie man es unterbinden kann, sondern der fehlende service in Wacken ein ticket überprüft zu bekommen.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
105.938
6.679
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Ich mache dies nun wirklich ungern um ehrlich zu sein :D
aber irgendwie muss ich Pfeiffer nun doch mal beistehen, ist schon komisch das man einerseits AUSSCHLIESSLICH über Metaltix verkaufen darf ( AGB )
Der weiterverkauf unter "Freunden" aber geduldet wird.
Im nächsten Moment aber gesagt wird: Strassenverkauf "verboten"

:confused::confused::confused:

Ich kann mir vorstellen dass man Straßenverkauf verbietet, nur weil Kontrolle nicht möglich ist. Mehr sage ich nicht, verrückte Ideen gibt es mehr als Tickets.
Über die AGB, steht Ja fast Standard in dass sie vom Veranstalter geändert werden können.

Und wie die Tauschbörse weiter geht, weiß sogar ich nicht!

Und nu gehe ich ins Bett.

N8 !
 
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