Park- & Campingordnung

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Feierwehr1974

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2007
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Hedwig-Holzbein
und wir müssen jetzt auch nicht darüber diskutieren ob wir im letzten jahr 77500 und davor 75000 hatten oder was auch immer . aber grundsätzlich ist es so : Viele Leute , viel ärger
 
18 Juli 2009
53
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"Es ist untersagt, [...] außerhalb der Toiletten zu urinieren"

:D. Ob die Pipipolitessen einführen?^^

"9.3. Auf den brennenden Grill darf nur Grillgut gelegt werden und außer Grillgut darf nichts auf die glühenden Kohlen geworfen werden, INSBESONDERE KEINE GASKARTUSCHEN. "

:D
 

BastiSito

W:O:A Metalhead
6 Juni 2010
2.543
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63
Da hinten, wo es so riecht.

Alter Schwede, ich glaubs ned....

wh-double-facepalm.jpg
 

Donngal

W:O:A Metalhead
12 Jan. 2010
2.961
0
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Münster Gremmendorf
www.festivalisten.de
2.2. Die Stellflächen sind auf die zugewiesenen Flächenteile begrenzt, die Zuweisung ist verbindlich, ein Anspruch auf eine bestimmte Fläche besteht nicht. Bei Verlassen des Platzes besteht keine Garantie auf eine Rückkehrmöglichkeit zum selben Ort. Der Platz darf nur zur Ankunft oder Abfahrt befahren werden. Bei schlechten Bodenverhältnissen können befristet Fahrverbote temporär(ist in meinen Augen doppelt gemoppelt) angeordnet werden. Keine Mobilitätsgarantie! Camping direkt am KFZ (soweit die Wettersituation dieses erlaubt – Änderungen vorbehalten). Auf dem ganzen Festivalgelände gilt die STVO.

hrhr da habense ne anmerkung dringelassen, die wohl nicht in die endgültige Fassung sollte
 

harry1980

W:O:A Metalhead
3 Nov. 2003
4.326
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44
der Punkt 9.6 der Park und Campingordnung widerspricht sich mit Punkt 3.2 der Allgemeinen Geschäftbedingungen. (die stehen dort drunter)

3.2.(AGB) Aggregate bis 1 KW sind auf dem Festival Campingground zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind insbesondere kein Öl oder Treibstoff
verlieren. Der Betrieb ist bis 24:00h gestattet. Pro Fahrzeug dürfen maximal 5 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden.

9.6.(Campingordnung) :Aggregate bis 1 KW sind auf den Park- und Campingflächen zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind und insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren. Der Betrieb ist bis 2.00 Uhr gestattet. Pro Fahrzeug dürfen maximal 5 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden
 
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