Mutter des erschlagenen Mädchens legt Geständnis ab - Festnahme in Italien

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darksagaIV

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2002
742
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Hüllhorst/NRW
datingsidorsingel.com
Original geschrieben von baerbael
warum sollte man sie für mord anklagen, wenn es sich per gesetzt um totschlag handelt?????

ich finde nur, daß solche taten gegenüber kindern oder generell schutzbedürftiger personen entsprechend härter bestraft werden müßten. bei uns kommen jugendliche ins heim, die einen penner wegen geld erschlagen haben. in den usa handhaben die das entsprechend härter, das würde hier auch mal nicht schaden.
oder ein mann bleibt trotz vergewaltigung an seiner tochter auf freiem fuß, weil er angeblich nicht hafttauglich ist (bzw. irgendwelche phobien hat). :(
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
16.745
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HH
www.baerbael.de
Original geschrieben von darksagaIV
ich finde nur, daß solche taten gegenüber kindern oder generell schutzbedürftiger personen entsprechend härter bestraft werden müßten. bei uns kommen jugendliche ins heim, die einen penner wegen geld erschlagen haben. in den usa handhaben die das entsprechend härter, das würde hier auch mal nicht schaden.
oder ein mann bleibt trotz vergewaltigung an seiner tochter auf freiem fuß, weil er angeblich nicht hafttauglich ist (bzw. irgendwelche phobien hat). :(
unter 14 jährige sind "schuldfrei" bzw, nicht schuldfähig!und das ist meist gut so!die jugentlichen täter in usa werden gleich weggeschlossen und sind meist in ihrem späterem leben auch kriminell!die unterbringung in einem "heim" ist hier bei doch meist immer angebrachter und hat mehr nutzen zur resotialisierung!
außerdem basiert das amerikanische rechtssystem auf einer anderen überlegung als das deutsche!

und die handlungen an schutzbefolenen egal welcher art werden schwerer bestraft!
 

viking4771

W:O:A Metalhead
2 Jan. 2002
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Krumbach/Schwaben
www.viking24.de
ja erwischt :rolleyes:

aber was ich sagen wollte... wenn es sich per gesetz eben "nur" um totschlag handelt, muss das gesetzt eben angepasst werden, dass solch eine tat eben als "mord" geahndet wird.
dann macht meine aussage eher sinn.

um das beispiel usa aufzugreifen, denke ich nicht wirklich, dass deren methoden unebedingt besser sind. denn haben die dadurch etwa ne niedrigere verbrechensrate? da schreckt ja nichtmal die todesstrafe ab...

obwohl für manche jugendliche straftäter so ne art bootcamp manchmal gar net schlecht wär.
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
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HH
www.baerbael.de
Original geschrieben von viking4771
ja erwischt :rolleyes:

aber was ich sagen wollte... wenn es sich per gesetz eben "nur" um totschlag handelt, muss das gesetzt eben angepasst werden, dass solch eine tat eben als "mord" geahndet wird.
dann macht meine aussage eher sinn.

aber warum bitte?????

es ist und bleibt kein mord!!!MORD muß eine heimtücke beinhalten!!mord hat sich im gemein deutsch eingeschlichen und steht mittlerweile generell für die tötung eines menschen und das ist falsch!!!TOTSCHLAG ist in diesem fall das einzige rechtsmittel!!

alleine die absicht, das kind ins krankenhaus zubringen schließt mord aus!!

vielleicht macht nen richter noch schwere körperverletzung mit todesfolge draus!!
 

viking4771

W:O:A Metalhead
2 Jan. 2002
3.858
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52
Krumbach/Schwaben
www.viking24.de
ich hab die gesetze nicht gemacht, keine ahnung. aber sind es nicht gerade diese spitzfindigkeiten bzw. definitionen, die manchmal ein milderes urteil herbeiführen?
für mich bleibt das ergebnis das gleiche. das kind ist tot, ob mord oder totschlag.
und heimtücke? naja da lässt sich drüber streiten.
und wollen die dem richter weismachen, dass sie ja keine ahnung hatten, dass wenn man derart auf dein dreijähriges kind einpprügelt, den kopf mehrmals gegen eine tischplatte haut und es letzlich sogar noch gegen die wand schleudert, nicht erwarten muss dass es das nicht überlebt?

... och sorry, konnte ich ja nicht wissen, dass dieses weichei so zimperlich ist...

also für mich ist das weitaus mehr als heimtücke!
 

Poser

W:O:A Metalhead
16 Juni 2003
3.433
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38
Morgue sweet home Stuttgart
Website besuchen
baerbel hat Recht! Mord wäre es, wenn die Tat vorsätzlich begangen worden wäre... Beim Mord spielen niedere Beweggründe eine Rolle... Und da diese nicht vorliegen bzw. bisher nicht vorliegen müssen die Täter wegen Totschlags angeklagt werden.
 

tuxracer

W:O:A Metalhead
7 Apr. 2002
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Nürnberg
www.rosiak.de
Original geschrieben von Pumpkin
Was wird die beiden wohl erwarten?
10 Jahre, 15?
Auf jeden Fall zu wenig.

Ich bin mir sicher, die werden schon kräftig einstecken müssen. Vielleicht nicht von der Justiz, aber von den Häftlingen.
Kindermörder stehen in der Knasthierarhie mit sicherheit auf der selben Stufe wie Kinderschänder. Denen werden die 10 bis 15 Jahre wie 100 vorkommen :)
 

Undomiel

W:O:A Metalmaster
27 Dez. 2001
39.051
1
83
56
Hamburg
Gesetzlich mag es Totschlag sein, für mich ist es eine Ermordung.

Wenn Sie denn wirklich hätten helfen wollen, hätten sie das Kind ja wohl kaum auf dem KLO :mad: abgestellt.
 

Anke

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2003
4.208
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Schwalmstadt
Original geschrieben von baerbael
aber warum bitte?????

es ist und bleibt kein mord!!!MORD muß eine heimtücke beinhalten!!mord hat sich im gemein deutsch eingeschlichen und steht mittlerweile generell für die tötung eines menschen und das ist falsch!!!TOTSCHLAG ist in diesem fall das einzige rechtsmittel!!

alleine die absicht, das kind ins krankenhaus zubringen schließt mord aus!!

vielleicht macht nen richter noch schwere körperverletzung mit todesfolge draus!!

Ich weiß ja nicht, wo du dein "Wissen" herhast, aber es muss nicht immer Heimtücke sein beim Mord.

Die Tatbestandsmerkmale des § 211 StGB- Mord- (glaube ich zumindest, weil es schon fast 10 Jahre her ist, wo ich das gelernt habe) lauten

- Tötung eines anderen Menschen
- durch Heimtücke
- absichtlich
- und blabla

krieg es nicht mehr ganz genau hin. Auf jeden Fall gibt es da mehrere Tatbestandsmerkmale. Ich gucke gleich an der Arbeit mal in den Gesetzestext.

Und es könnte sich in dem Fall auch um eine Körperverletzung mit Todesfolge handeln.

Ausserdem finde ich auch, dass es grundsätzlich neue Gesetzesvorschriften geben sollte. Kinderschänder dürften niemals wieder auf freien Fuss gelangen. Genauso wie Vergewaltiger und Tierquäler.

Aber ich denke, dass die zwei es im Gefängnis nicht sehr gut haben werden. Kinderschänder werden dort schon von den Mithäftlingen fertig gemacht. Hoffe ich zumindest.
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
16.745
5
83
46
HH
www.baerbael.de
§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


ich denke keins davon ist erfüllt!