smi
W:O:A Metalhead
Ich verstehe nur: "ich bin ein Kannibale"Ich hab mir tatsächlich gestern genau deshalb Lays geholt...und weil sie im Angebot waren und direkt in Griffweite...aber hey...Ihr versteht meinen Punkt!![]()

smi
Ich verstehe nur: "ich bin ein Kannibale"Ich hab mir tatsächlich gestern genau deshalb Lays geholt...und weil sie im Angebot waren und direkt in Griffweite...aber hey...Ihr versteht meinen Punkt!![]()

Aber der tüüüüv...

Nachricht via @BR24: AfD: Vorerst keine Einstufung als gesichert rechtsextremistisch
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AfD: Vorerst keine Einstufung als gesichert rechtsextremistisch
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als "gesichert extremistisch" einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem von der Partei gegen die Behörde angestrengten Eilverfahren.www.br.de
Das kann doch nicht wahr sein.![]()
Dann bin ich mal gespannt.Das war das Eilverfahren, zudem auf niedriger Instanz. Habe auch gehört es stützte sich auf Argumente, die höhere Gerichte bereits in anderen Fällen für nichtig erklärt haben.
Das kann im Hauptverfahren wieder ganz anders aussehen.
Von der Dynamik kommt es aber zur Unzeit.
Dann bin ich mal gespannt.
Bei dem was die alles schon von sich gegeben haben und was bei Recherchen schon rausgekommen ist, frag ich mich wirklich was muss denn da noch alles erfüllt sein, um als gesichert rechtsextrem eingestuft zu werden?
Genau.Das war das Eilverfahren, zudem auf niedriger Instanz. Habe auch gehört es stützte sich auf Argumente, die höhere Gerichte bereits in anderen Fällen für nichtig erklärt haben.
Das kann im Hauptverfahren wieder ganz anders aussehen.
Von der Dynamik kommt es aber zur Unzeit.
Genau.
Im Prinzip sagt das Urteil nur, dass das Hauptverfahren abgewartet werden muss.
Es zeigt auch, dass die Messlatte sehr hoch liegt, damit eine Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft werden darf (was schon 5 Landesverbände und die Jugendorganisation sind).
Das Innenministerium war wohl auch schlecht vorbereitet, während gleichzeitig die Auffassung des Richters nicht der von höheren Instanzen entspricht. Es kann sich somit noch einiges ändern.
Die AfD wird das Urteil trotzdem feiern und es wird wahrscheinlich jetzt noch länger dauern, bis ein Verbotsverfahren geprüft wird.
Die Bundesbehörde muss demnach den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden, so das Gericht. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.