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woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
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POYENBERG
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Nein, der hatte gesagt, dass der Tatbestand "ungünstig" wäre und hat Brunner als Aggressor bezeichnet.

Und ich habe Brunner als Aggressor bezeichnet, weil die Aussage des Lokführers nichts anderes hergibt (für das, was er beobachtet hat)...
Was VORHER IM Zug gewesen ist, steht ja JETZT gar nicht zur Debatte...
Es geht ja darum, dass die beiden Schläger eigentlich den Bahnhof verlassen wollten, Brunner auf sie zugegangen ist, sie bepöbelt und geschlagen hat......

Ob Brunner in der GESAMTHEIT der ganzen Geschichte der Aggressor ist, vermag ich niicht zu sagen!
 

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
20.550
58
103
POYENBERG
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Kennst Du unser Notwehrrecht?



Ein rechtswidriger Angriff gilt auch dann als "gegenwärtig", wenn er noch nicht abgeschlossen ist, und/oder gegen jemand anders gerichtet ist. Wer den ersten Schlag setzt ist nicht zwingend der Aggressor. Man muß sich nicht erst selbst niederschlagen lassen, oder dabei zusehen wie jemand anders niedergeschlagen wird, um sich wehren oder helfen zu dürfen. Ein "Präventivschlag" ist durchaus von der Notwehr gedeckt, wenn der tätliche Angriff unmittelbar bevorsteht und anders nicht verhindert werden kann.

Ja, ich kenne unser Notwehrrecht!:o:rolleyes: Ziemlich gut sogar!:o

So wie es der Lokführer schildert, handelte es sich hier um keinen "Präventivschlag", denn die beiden Schläger scheinen ja normal Rtg. Ausgang geschlendert zu sein!!!
Also scheidet wohl Notwehr für Brunner aus!!!

Und die Notwehr für die anderen Beiden scheidet aus, weil zum Zeitpunkt, als die auf ihn eingeprügelt haben, SEIN, also Brunners, Angriff (s. Lokführerschilderung) gar nicht mehr gegenwärtig war!!!


Also wo ist dein Problem an meiner Aussage?
 

Northern Death

W:O:A Metalmaster
1 Mai 2004
15.850
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Dlm am Wildpferd
hairniteout.blogspot.de
Ich darf mich übrigens mal als Fan unseres Rechtssystems outen. Nicht daß es fehlerlos wäre, das ist wohl unmöglich. Aber in seinen Möglichkeiten arbeitet es imho gut. Und es hätte mehr Anerkennung in der Bevölkerung verdient. Und vor allem weniger Stammtischsprüche es sei zu lasch und orientiere sich zu sehr an den Tätern und Vergewaltiger und Todschläger bekämen eh immer nur Bewährung, blahblah etc, pp.....
Insgesamt halte ich auch viel von unserem Rechtssystem. Verglichen mit dem einiger anderer Länger ist es geradezu "vorbildlich". Dennoch gibt es bestimmte Fälle, in denen die (Höchst-)Strafe meiner Meinung nach viel zu mild ausfällt - und das sollte (zumindest in zweifelsfreien Fällen) auch ruhig angesprochen werden. Triviales Beispiel wäre ein Mord oder eine Vergewaltigung. Ich weise immer wieder gern darauf hin, dass für die irreparablen Schäden die beim Opfer auftreten meiner Meinung nach so schwer wiegen, dass eine Bewährung oder ein paar läppische Jahre dem erwarteten Strafmaß nicht gerecht werden. Fraglich ist natürlich, wie man das begründet. Eine "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Mentalität im äußersten Sinne befürworte ich da keinesfalls. Aber dass eine lebenslange Freiheitsstrafe wirklich wortwörtlich lebenslang verhängt wird, halte bzw. hielte ich in schweren Fällen durchaus für angemessen. Mein (da ich bisher von solch einem Fall nicht pesönlich betroffen war hoffentlich nicht ganz so getrübtes) persönliches Empfinden stellt den Tod oder die nachhaltige psychische Schädigung einer Person in direkten Vergleich mit dem Schicksal des Täters über das es zu entscheiden gilt. Und auch da sollte eine gewisse Verhältnismäßigkeit (wenn auch gemildert, z.B. durch Ausschluss der Todesstrafe) herrschen.
 

Karsten

W:O:A Metalgod
Aber dass eine lebenslange Freiheitsstrafe wirklich wortwörtlich lebenslang verhängt wird, halte bzw. hielte ich in schweren Fällen durchaus für angemessen.

Dann musst du wissen, daß du dich damit nicht auf dem Boden der Verfassung bewegst. Ich zitiere mal Wiki:
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde.

Ich stelle da unsere Verfassung höher als ein Rachegelüst. Ebenfalls ein Grund warum ich Fanboy bin.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.479
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39
Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
Wurde die Sicherungsverwahrung nun nicht auch als rechtswidrig erklärt?

Nee, nicht generell. Es mussten nur einige Leute entlassen werden - völlig zurecht - deren Sicherungsverwahrung nachträglich auf über 10 Jahre verlängert worden ist, obwohl sie noch zu einer Zeit verurteilt worden waren, wo die SV auf maximal 10 Jahre begrenzt war.
 

toastie

W:O:A Metalmaster
11 Juli 2008
22.972
1
83
Nee, nicht generell. Es mussten nur einige Leute entlassen werden - völlig zurecht - deren Sicherungsverwahrung nachträglich auf über 10 Jahre verlängert worden ist, obwohl sie noch zu einer Zeit verurteilt worden waren, wo die SV auf maximal 10 Jahre begrenzt war.

Achso, das ist ja noch verständlich.
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
86.022
13.922
168
leute, die kleine kinder ficken und nachweislich nich heilbar sind, dürfen gerne in der sv sitzen bleiben :o