Karsten
W:O:A Metalgod
Dann passt die Antwort aber nicht zu Klappis Post.![]()
Das wurde bereits gesagt.
Dann passt die Antwort aber nicht zu Klappis Post.![]()
Aggressor Brunner hin oder her
Wer den ersten Schlag setzt ist nicht zwingend der Aggressor.
Dann passt die Antwort aber nicht zu Klappis Post.![]()
Der Typ mit dem Hund hat recht, die mit dem Stern leider nicht.
*entscheid*
Ich meine, es so irgendwo gelesen zu haben; finde es aber auch nicht mehrNicht ganz,nur daß Brunner wohl zuerst zugelangt hat.
Nein, der hatte gesagt, dass der Tatbestand "ungünstig" wäre und hat Brunner als Aggressor bezeichnet.
Kennst Du unser Notwehrrecht?
Ein rechtswidriger Angriff gilt auch dann als "gegenwärtig", wenn er noch nicht abgeschlossen ist, und/oder gegen jemand anders gerichtet ist. Wer den ersten Schlag setzt ist nicht zwingend der Aggressor. Man muß sich nicht erst selbst niederschlagen lassen, oder dabei zusehen wie jemand anders niedergeschlagen wird, um sich wehren oder helfen zu dürfen. Ein "Präventivschlag" ist durchaus von der Notwehr gedeckt, wenn der tätliche Angriff unmittelbar bevorsteht und anders nicht verhindert werden kann.
Warum bloß?!Ja, ich kenne unser Notwehrrecht!Ziemlich gut sogar!
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Insgesamt halte ich auch viel von unserem Rechtssystem. Verglichen mit dem einiger anderer Länger ist es geradezu "vorbildlich". Dennoch gibt es bestimmte Fälle, in denen die (Höchst-)Strafe meiner Meinung nach viel zu mild ausfällt - und das sollte (zumindest in zweifelsfreien Fällen) auch ruhig angesprochen werden. Triviales Beispiel wäre ein Mord oder eine Vergewaltigung. Ich weise immer wieder gern darauf hin, dass für die irreparablen Schäden die beim Opfer auftreten meiner Meinung nach so schwer wiegen, dass eine Bewährung oder ein paar läppische Jahre dem erwarteten Strafmaß nicht gerecht werden. Fraglich ist natürlich, wie man das begründet. Eine "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Mentalität im äußersten Sinne befürworte ich da keinesfalls. Aber dass eine lebenslange Freiheitsstrafe wirklich wortwörtlich lebenslang verhängt wird, halte bzw. hielte ich in schweren Fällen durchaus für angemessen. Mein (da ich bisher von solch einem Fall nicht pesönlich betroffen war hoffentlich nicht ganz so getrübtes) persönliches Empfinden stellt den Tod oder die nachhaltige psychische Schädigung einer Person in direkten Vergleich mit dem Schicksal des Täters über das es zu entscheiden gilt. Und auch da sollte eine gewisse Verhältnismäßigkeit (wenn auch gemildert, z.B. durch Ausschluss der Todesstrafe) herrschen.Ich darf mich übrigens mal als Fan unseres Rechtssystems outen. Nicht daß es fehlerlos wäre, das ist wohl unmöglich. Aber in seinen Möglichkeiten arbeitet es imho gut. Und es hätte mehr Anerkennung in der Bevölkerung verdient. Und vor allem weniger Stammtischsprüche es sei zu lasch und orientiere sich zu sehr an den Tätern und Vergewaltiger und Todschläger bekämen eh immer nur Bewährung, blahblah etc, pp.....
Darf ich diesem Symbol entnehmen, dass du mir zustimmst?
Aber dass eine lebenslange Freiheitsstrafe wirklich wortwörtlich lebenslang verhängt wird, halte bzw. hielte ich in schweren Fällen durchaus für angemessen.
Wurde die Sicherungsverwahrung nun nicht auch als rechtswidrig erklärt?
Nee, nicht generell. Es mussten nur einige Leute entlassen werden - völlig zurecht - deren Sicherungsverwahrung nachträglich auf über 10 Jahre verlängert worden ist, obwohl sie noch zu einer Zeit verurteilt worden waren, wo die SV auf maximal 10 Jahre begrenzt war.