Black Wizzard
W:O:A Metalgod
- 8 Aug. 2007
- 97.519
- 1.278
- 168
- 56
leute, die kleine kinder ficken und nachweislich nich heilbar sind, dürfen gerne in der sv sitzen bleiben![]()
Das sehe ich auch so.
leute, die kleine kinder ficken und nachweislich nich heilbar sind, dürfen gerne in der sv sitzen bleiben![]()
leute, die kleine kinder ficken und nachweislich nich heilbar sind, dürfen gerne in der sv sitzen bleiben![]()
Sicher ist es scheiße dass die jetzt wieder frei herumlaufen, aber du kannst nicht einfach die Sicherungsverwahrung verlängern, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Du kannst nicht nachträglich die Strafe verschärfen...
Sicher ist es scheiße dass die jetzt wieder frei herumlaufen, aber du kannst nicht einfach die Sicherungsverwahrung verlängern, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Du kannst nicht nachträglich die Strafe verschärfen...
leute, die kleine kinder ficken und nachweislich nich heilbar sind, dürfen gerne in der sv sitzen bleiben![]()
leute, die kleine kinder ficken und nachweislich nich heilbar sind, dürfen gerne in der sv sitzen bleiben![]()
Geh doch einfach wieder in die Spamthreads und laß hier mal wenigstens Ansätze von vernünftigen Diskussionen aufkommen, wie wäre das?
Das stimmt,aber für jeden Furz werden Gutachten erstellt.Wenn sich rausstellt,daß der Verurteilte noch nicht geheilt,oder therapierbar ist,sollte darüber trotzdem nochmal nachgedacht werden.
Geb ich dir recht. Aber es gilt immer noch gleiches Recht für alle. Wenn es dazu kein Gesetz gibt dann ist das nicht rechtens und somit nicht legitim.
wie Du das siehst ist völlig Deine sache, ich kanns auch gerne anders formulieren, ich p e r s ö n l i c h, halte so eine sv für solcherart leute für angebracht und auch notwendig. und das auch für länger als 10 jahre etc.
siehe unten.
ist halt die frage in wie fern man gesetze nachträglich ändern kann und vermutlich auch darf.
und vor allem die frage, wenn so jemand sein recht auf freiheit hat, welches recht von anderen wird beschnitten, wenn sie wissen, dass so jemand in der nähe wohnt.
Ich auch. Aber nachträglich verstößt sie gegen Menschenrechte.
Wo nimmst du die 10 Jahre her?
Verfolgt ihr eigentlich öffentliche Vorgänge wie die Sache mit der nachträglichen Sicherheitsverwahrung? Das war ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nachträgliche Anordnung verstößt gegen die selbigen und ist verboten worden. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf seine unveräußerlichen Rechte. Auch wenn er abscheulichste Verbrechen begangen hat. Darum heißen sie unveräußerlich.
und zur not muss man dann halt die gesetze schaffen, es gibt ja auch die möglichkeiten leute bei gefahr im verzug festzunehmen, die müssen ja auch nix angestellt haben![]()
und vor allem die frage, wenn so jemand sein recht auf freiheit hat, welches recht von anderen wird beschnitten, wenn sie wissen, dass so jemand in der nähe wohnt.