Metalhead of switzerland
W:O:A Metalmaster
Das ist so nicht richtig. Es darf abgetrennte Raucherbereiche geben (Art. 6), nur nicht in Gaststätten, Sportstätten und Kultur- sowie Freizeiteinrichtungen (abgesehen jetzt von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Ausnahme hier Suchtblablubb).
Bevor ich was wähle, lese ich mir den Schmarrn schon durch...
Ehm, und was bleibt da denn bitteschön relevantes übrig?




Hier in der Schweiz gibt es immer eine dicke Broschüre, in der der Gesetzesentwurf genau erklärt wird, die ausführlich beschriebene und begründete Empfehlung der zuständigen Behörden, die ausführlich beschriebene und begründete Meinung der Befürworter und die ausführlich beschriebene und begründete Kritik der Gegner.
Ich hatte eher gedacht, es steht einfach nur die Fragestellung und "Ja" und "Nein" drauf.