Metalhead of switzerland
W:O:A Metalmaster
Das ist so nicht richtig. Es darf abgetrennte Raucherbereiche geben (Art. 6), nur nicht in Gaststätten, Sportstätten und Kultur- sowie Freizeiteinrichtungen (abgesehen jetzt von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Ausnahme hier Suchtblablubb).
Bevor ich was wähle, lese ich mir den Schmarrn schon durch...
Ehm, und was bleibt da denn bitteschön relevantes übrig?
