Meldung des Tages

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
38.515
0
81
42
Nicht mehr Keller :eek:
www.myspace.com
Du machst doch auch gerade den Jagdschein. Hattest Du nicht gesagt, der Jagdschein ist Voraussetzung für den Falknerschein?

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz bringt zwangsläufig einen Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Erlaubnisse mit sich. Um nichts anderes handelt es sich beim Jagdschein! Wenn Du mit dem falschen Reizgas in der Tasche erwischt wirst, ist also Dein Jagd- und womöglich Dein Falknerschein weg! Und zwar für mindestens 5 Jahre.

Ein hoch auf das sichere Europa, wo zivilisierte Bürger verordnet bekommen, daß sie keine "Waffen" zu brauchen haben, denn die Regierung hat beschlossen das Verbrechen ganz böse anzuschauen!

Weiß ich. Aber das wäre mir lieber, als am Ende vergewaltigt im Graben zu liegen. Ich hätte irgendnem Typen NICHTS entgegenzusetzen wenn ich das Zeug nich bei mir hätte. Aber hat sich ja eh erledigt. Ist ja legal :D
 

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
38.515
0
81
42
Nicht mehr Keller :eek:
www.myspace.com
Stimmt. Allerdings mußt Du, solltest Du es doch einmal gegen einen menschlichen Angreifer einsetzen müssen, wirklich gut argumentieren, daß Du es niiiieee für den Gebrauch gegen Menschen vorgesehen hattest!

Jo, das stimmt. Aber ich habs ja (auch) bei um meinen kleinen Hund im Notfall vor nem größeren zu schützen, wenn wir weiter weg spazieren gehen.
 

Black Wizzard

W:O:A Metalgod
8 Aug. 2007
97.519
1.278
168
56
Keine gute Idee... Messer über 12cm Klingenlänge dürfen nicht geführt werden. Genauso alle einhändig zu öffnenden Taschenmesser, egal wie kurz.

Teppichmesser,oder Cutter tut's auch.
Ist hier in den südländischen Kreisen sehr beliebt.
Das gute,alte Solinger Ballett hat ausgedient.
 

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
38.515
0
81
42
Nicht mehr Keller :eek:
www.myspace.com

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.479
0
121
40
Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
Keine gute Idee... Messer über 12cm Klingenlänge dürfen nicht geführt werden.

Richtig, außer du hast in dem Moment einen akzeptablen Grund, z.B. dass du angelnderweise am Bach sitzt und Fische zerlegst...oder in der Küche stehst.

*letzte Nacht zufällig ein 17cm Filetiermesser bestellt hat*


Ich hab bei Amazon gesehen, dass es Mini-Butterflymesser gibt, die offenbar noch erlaubt sind. Ganz kurze Klinge, aber ansonsten das gleiche Prinzip. Fand ich seltsam. (Und dann drunter: "Kunden die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch: Reizgas, Sturmmaske, quarzsandgefüllte Handschuhe..." :D wie beruhigend!)

Allerdings wärs für mich persönlich fraglich, ob mir ein Messer zur Selbstverteidigung viel bringen würde - mangels Übung hätte der Angreifer es mir sehr bald entwendet und hätte dann noch eine Waffe mehr, die er gegen mich einsetzen könnte. Dann doch lieber Pfefferspray...
 
Zuletzt bearbeitet:

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
0
81
Richtig, außer du hast in dem Moment einen akzeptablen Grund, z.B. dass du angelnderweise am Bach sitzt und Fische zerlegst...oder in der Küche stehst.

... oder auf dem Weg dorthin, aber ohne Umwege. Und wenn Du zwischendurch einer Demo oder Ansammlung von Menschen begegnest, hast Du Dich auch schon strafbar gemacht.

Es wurden schon Wehrdienstleistende dafür bestraft, daß sie ihr dienstlich geliefertes Taschenmesser nach Dienst auf dem Weg nach Hause immer noch in der Uniformtasche hatten!

*letzte Nacht zufällig ein 17cm Filetiermesser bestellt hat*

Besitz ist ja frei, nur eben nicht das Führen.

Ich hab bei Amazon gesehen, dass es Mini-Butterflymesser gibt, die offenbar noch erlaubt sind. Ganz kurze Klinge, aber ansonsten das gleiche Prinzip. Fand ich seltsam. (Und dann drunter: "Kunden die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch: Reizgas, Sturmmaske, quarzsandgefüllte Handschuhe..." :D wie beruhigend!)

Das sind verbotene Waffen, der Besitz alleine ist bereits eine Straftat. Das Waffengesetz sieht keine Mindestgröße vor.

Allerdings wärs für mich persönlich fraglich, ob mir ein Messer zur Selbstverteidigung viel bringen würde - mangels Übung hätte der Angreifer es mir sehr bald entwendet und hätte dann noch eine Waffe mehr, die er gegen mich einsetzen könnte. Dann doch lieber Pfefferspray...

Das wird vor allem Frauen immer und immer wieder eingeredet, stimmt aber nicht. Kein Angreifer, dem seine Gesundheit etwas bedeutet, faßt in eine Klinge. Außer natürlich, man bietet es ihm förmlich an...