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Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
... oder auf dem Weg dorthin, aber ohne Umwege. Und wenn Du zwischendurch einer Demo oder Ansammlung von Menschen begegnest, hast Du Dich auch schon strafbar gemacht.

Besitz ist ja frei, nur eben nicht das Führen.

Das sind verbotene Waffen, der Besitz alleine ist bereits eine Straftat. Das Waffengesetz sieht keine Mindestgröße vor.

Das wird vor allem Frauen immer und immer wieder eingeredet, stimmt aber nicht. Kein Angreifer, dem seine Gesundheit etwas bedeutet, faßt in eine Klinge. Außer natürlich, man bietet es ihm förmlich an...

Stimmt, auf dem Weg dorthin auch.

Jaja, das geile Messer bleibt ja eh schön brav zuhause...oder wenn ich irgendwann doch mal nen Angelschein mache... :)

http://www.amazon.de/Outdoor-You-Shop-Butterfly-Messer/dp/B001J0PGOA/ref=pd_sim_sg_2 - dann sag mir mal wie du dieses Angebot einschätzt. Da steht "Das Mini Butterfly fällt nicht unter das Verbot im Waffengesetz. (Feststellungsbescheid liegt vor.)"
Hier sind dann die Handschuhe: http://www.amazon.de/MFH-Leder-Quarzsandhandschuhe-schwarz-S-XXL/dp/B000RA3P78/ref=pd_sim_sg_4 - da steht bei der einen negativen Rezension "Viel zu wenig Sand, die Schlagkraft wird nur unwesentlich erhöht." und im Kommentar dazu "Würden sie die Schlagkraft erhöhen, wäre das Tragen außerhalb des eigenen Grundstücks nach dem neuen Waffenrecht verboten"...

Weiß nicht ob ich das Messer überhaupt schon rechtzeitig richtig einsatzbereit hätte in dem Moment. :D Müsste man echt üben.
Wobei, so ein ordentlich scharfes Filetiermesser...hmmm :cool:
 

Metalhead of switzerland

W:O:A Metalmaster

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
"Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch": die Sims 2? Ein weiterer Beweis für das Gewaltpotential von Videospielern?:confused::D

Nehmen wir das schwarze: http://www.amazon.de/Outdoor-You-Shop-Butterfly-Schwarz/dp/B001J0RJ3Q/ref=pd_sim_sg_7
Da passt das besser, da is wenigstens Counterstrike dabei. Und Rambo. Und ein Eiweißshaker. :D

Wenn ich mir so überlege, was das für urige Kreaturen sein müssen, die das alles zusammen kaufen... :D
 

Metalhead of switzerland

W:O:A Metalmaster

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
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POYENBERG
Website besuchen
http://www.amazon.de/Outdoor-You-Shop-Butterfly-Messer/dp/B001J0PGOA/ref=pd_sim_sg_2 - dann sag mir mal wie du dieses Angebot einschätzt. Da steht "Das Mini Butterfly fällt nicht unter das Verbot im Waffengesetz. (Feststellungsbescheid liegt vor.)"

Ich vermute, es könnte damit zusammen hängen, dass das Messer aufgrund seiner Größe von nur 3,5 cm (zusammengeklappt) nicht dazu geeignet ist, wie ein typisches Butterflymesser GEHANDHABT zu werden.
Daher könnte es aus der 2. Anlage (u. a. Verbotene Waffen) des WaffG rauspurzeln... (dann vermtl. gem. § 40 (4) WaffG) ;)
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
Ich vermute, es könnte damit zusammen hängen, dass das Messer aufgrund seiner Größe von nur 3,5 cm (zusammengeklappt) nicht dazu geeignet ist, wie ein typisches Butterflymesser GEHANDHABT zu werden.
Daher könnte es aus der 2. Anlage (u. a. Verbotene Waffen) des WaffG rauspurzeln... (dann vermtl. gem. § 40 (4) WaffG) ;)

Ich les grad, laut Wikipedia sind sie mit ner Klingenlänge bis 41mm und Breite bis 1 cm erlaubt. Sicher nicht die beste Quelle, aber wird wohl schon so sein.
 

arcane

W:O:A Metalmaster
27 Feb. 2006
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http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1085069&kat=3&man=3

Der türkische Premier Erdogan soll einen 13-Jährigen am Nacken gepackt und verletzt haben. Die Begegnung hatte nun Konsequenzen - aber nicht für Erdogan, sondern den Jungen: Er musste wegen Beleidigung vor Gericht.

und die gar schröckliche beleidigung war wohl: "Allah wird dich bei den Wahlen bestrafen!". sowas geht natürlich mal gar nicht!!!1einself :o

edit: immerhin der richter war noch normal.
Der Prozess gegen Mehmet ist übrigens nach anderthalb Stunden vom Richter eingestellt worden - er sah "keinen strafwürdigen Tatbestand."
 

Northern Death

W:O:A Metalmaster
1 Mai 2004
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Dlm am Wildpferd
hairniteout.blogspot.de
Das ist, so zynisch es klingt, politisch gewollt.

Seit der letzten Waffenrechtsverschärfung ist es verboten Teleskopschlagstöck, brauchbare Taschenmesser, Reizgas, Elektroschocker, Schlagringe (die allerdings schon länger) zum Selbst- und Fremdschutz zu führen. Keine einzige "Waffe" darf mehr legal geführt werden. Wenn man bedenkt, daß solche Schläger grundsätzlich schwächere Personen aussuchen, und niemals alleine sind, hat man gegen die einfach keine Chance. Tips der Polizei sind lautes singen, oder sich auf den Boden zu legen und Liegestütze machen, um den Angreifer aus dem Konzept zu bringen. Wenn das nicht wirk, soll man sich kooperativ zeigen (und sich moralisch im Vorteil totschlagen lassen).

Übrigens halten sich die Angreifer seltsamerweise nicht an das Verbot von Schlagringen, Schlagstöcken und ähnlichem. Und sie kümmern sich nicht um das Recht auf Leben des Opfers.

Zivilcourage könnte hier helfen... wenn man den Leuten wieder so weit vertrauen würde, daß man ihnen die Dose Reizgas oder den Teleskopschlagstock wieder zur Verteidigung erlauben würde.
Ähnlich wie Fee halte ich mich da auch nicht dran. Je nachdem wann und wo ich rausgehe und welche Anfahrtmöglichkeiten ich nutze, gehe ich auch mit Pfefferspray und einigen "anderen Utensilien" aus dem Haus und das Risiko einer möglichen Strafe gehe ich ebenfalls gerne ein. Ist mir allemal lieber als hinterher der nächste zu sein, auf den geheuchelte Nachrufe gehalten werden. Außerdem profitieren ggf. meine Mitmenschen davon, denn leicht bewaffnet fühle ich mich in der Lage die von verbotsfreudigen Politikern vielgelobte Zivilcourage zu zeigen, sollte es zu einer derartigen Situation kommen.

Deinen Einwand würd ich sofort unterschreiben. Besonders, da es wie du schriebst paradox ist: wie kann man von solchen Verboten einen Effekt erwarten? Jemand, der durch Gewalttaten das Gesetz bricht hält sich doch auch nicht an solche Vorgaben? :rolleyes: Der einzige Vorteil, den ich in so einem Verbot erkennen könnte wäre bei Demonstrationen oder öffentlichen Veranstaltungen, um den Sicherheitskräften die Möglichkeit zu geben, effektiver Gewaltprävention zu betreiben, aber das könnte man gesondert regeln...wenn es das nicht sogar schon war? Ich bin da nicht genau informiert.
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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wie ein typisches Butterflymesser GEHANDHABT zu werden.
Daher könnte es aus der 2. Anlage (u. a. Verbotene Waffen) des WaffG rauspurzeln... (dann vermtl. gem. § 40 (4) WaffG) ;)


§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm




Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)




Eine Einschränkung nach Größe sehe ich da nicht. Allerdings könnte man argumentieren, daß ein Mini-Butterfly "seinem Wesen nach" nicht dazu bestimmt ist, ...

Allerdings ist ein Messer in meiner Tasche grundsätzlich "seinem Wesen nach" nicht dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen, sondern als Werkzeug zu dienen.

Das ist ein für das Waffengesetz typischer Gummiparagraph, den jeder Richter auslegen kann wie er will.

Ähnlich wie Fee halte ich mich da auch nicht dran.

Im entscheidenden Moment schützt das leider nicht vor Strafe. Wer sicher leben will, muß das Gesetz brechen. Das kann doch nicht der Sinn des Gesetzes gewesen sein?

Der einzige Vorteil, den ich in so einem Verbot erkennen könnte wäre bei Demonstrationen oder öffentlichen Veranstaltungen

Bei solchen Gelegenheiten ist es schon sehr lange grundsätzlich verboten, Waffen zu führen, oder andere "gefährliche Gegenstände". Daran hat sich auch nichts geändert.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.479
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Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
Das Bundeskriminalamt kann im Einzelfall Zweifel (kostenpflichtig) klären. So wurde z.B. vom BKA entschieden, dass Feuerzeuge mit einer Taschenmesserklinge sowie Kugelschreiber mit Messerklinge legal sind und dass kleine Butterfly-Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 41 mm und einer Klingenbreite bis 10 mm keine Waffen sind.
Quelle: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
Wird wohl auf Antrag per Feststellungsbescheid gemacht. Das ist wohl auch der Bescheid, den der Amazon-Händler, der die Mini-Butterflys verkauft, mitschickt.
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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Hm...

Auf Feststellungsbescheide des BKA will ich mich nicht gerne verlassen. Ich habe bei einigen Schützenfreunden miterlebt, die sich ein Gewehr (zivile "Tommygun" mit Feststellungsbescheid) gekauft haben, bei dem der Bescheid rückwirkend zurückgezogen wurde! Die haben legal ein Gewehr gekauft, und wurden über Nacht Besitzer einer illegalen Kriegswaffe.

Das Risiko würde ich für ein Spielzeug (und was anderes ist solch ein Mini-Butterfly nicht) niemals eingehen.