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Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
0
81
nuja.. mit ner Schwarz/Rot/Goldenen verärgerst du Nazis nicht

Stimmt. Aber Parlamentsmitglieder (Ströbele von den Grünen, aber auch der Bundespräsidentenkandidat Sodann von den Linken) bekommen Bauchschmerzen, wenn sie Schwarz-Rot-Gold sehen. Vor einiger Zeit mußte sogar eine Deutsche Fahne aus dem Parlament entfernt werden (kann die Meldung leider nicht mehr finden), weil sich ein MdB darüber beschwert hat. Um sich über die Symbole unseres Staates zu beschweren braucht man keine "Nazis" (womit wahrscheinlich nur "Rechte" gemeint sind), unsere eigenen Volksvertreter (sowie die Nachwuchsorganisation der Grünen) verunglimpfen diese Symbole schon genug selbst ,ungestraft wohlgemerkt (Straftatbestand nach StGB §90a).
 

METALPOPE667

W:O:A Metalmaster
19 Mai 2002
47.608
18
83
Website besuchen
Stimmt. Aber Parlamentsmitglieder (Ströbele von den Grünen, aber auch der Bundespräsidentenkandidat Sodann von den Linken) bekommen Bauchschmerzen, wenn sie Schwarz-Rot-Gold sehen. Vor einiger Zeit mußte sogar eine Deutsche Fahne aus dem Parlament entfernt werden (kann die Meldung leider nicht mehr finden), weil sich ein MdB darüber beschwert hat. Um sich über die Symbole unseres Staates zu beschweren braucht man keine "Nazis" (womit wahrscheinlich nur "Rechte" gemeint sind), unsere eigenen Volksvertreter (sowie die Nachwuchsorganisation der Grünen) verunglimpfen diese Symbole schon genug selbst ,ungestraft wohlgemerkt (Straftatbestand nach StGB §90a).

ströbele und sodann ... Die KANN man nicht ernstnehmen .. *LOL*:D:rolleyes:

http://www.focus.de/politik/deutschland/julia-bonk_aid_111347.html meinst du die ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Eliael

W:O:A Metalmaster
Wenn ich was raushängen lasse, is das dann auch provokation ? :D

das dürfte wohl unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fallen :D

Stimmt. Aber Parlamentsmitglieder (Ströbele von den Grünen, aber auch der Bundespräsidentenkandidat Sodann von den Linken) bekommen Bauchschmerzen, wenn sie Schwarz-Rot-Gold sehen. Vor einiger Zeit mußte sogar eine Deutsche Fahne aus dem Parlament entfernt werden (kann die Meldung leider nicht mehr finden), weil sich ein MdB darüber beschwert hat. Um sich über die Symbole unseres Staates zu beschweren braucht man keine "Nazis" (womit wahrscheinlich nur "Rechte" gemeint sind), unsere eigenen Volksvertreter (sowie die Nachwuchsorganisation der Grünen) verunglimpfen diese Symbole schon genug selbst ,ungestraft wohlgemerkt (Straftatbestand nach StGB §90a).


unsere eigenen Volkvertreter dürfen im Parlament generell sagen, was sie wollen. Und zwar ungestraft. Sie dürfen für nichts belangt werden, was im Parlament geäußert wird-und sei es noch so strafbar.

Ströbele, Sodann und einen Teil der Mitglieder der Nachwuchsorganisation der Grünen ernst nehmen zu wollen.. nunja...

und die die Pope da nennt, hat mittlerweile ein Verfahren am Hals-und einen an der Waffel. Nunja. Als Geschichtsstudentin nicht zu wissen, dass die S/R/G-Flagge nie was mit dem Nationalsozialismus zu tun hatte, ja sogar Teil des Namens der "SPD-eigenen Kampftruppe" war.. kein Kommentar... :rolleyes:
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
0
81
44
Bielefeld
zu diesem Zeitpunkt hatte die Demo offiziell noch gar nicht stattgefunden.
Also war die Demo rechtswidrig.

Doch, so kann ich argumentieren. Verbot ist Verbot, fertig.
Eine verbotene Demo darf nicht stattfinden (würdest du bei linken Demos ja auch sagen)-sagt das Gesetz. Dem haben sich ALLE zu beugen, oder sehe ich da etwas falsch ?
Warum darf ich nicht so argumentieren ?
weil das völliger Quatsch ist:
wenn jede Demo-Auflösung deswegen rechtmäßig wäre, weil es sich um eine "Demo-Auflösung" handele, dann könnte die Polizei JEDE Demo ohne sonst irgendwelche Gründe immer auflösen!!!!

Du nimmst die Maßnahme selbst als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für dieselbe Maßnahme!

(Davon abgesehen war die Demo auch bereits im Gange; nur noch nicht am eigentlichen Zielort der Kundgebung angekommen)

Versammlungsgesetz:
§ 15
(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von
bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung
erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der
Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.


(3) Sie kann eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn sie nicht angemeldet
sind, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt
wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach Absatz 1 oder 2 gegeben sind.
(4) Eine verbotene Veranstaltung ist aufzulösen.


Auch wenns nicht unbedingt die Schuld der Rechtspopulisten von ProKöln war, so greift hier mindestens Absatz 3. Eigentlich sogar schon Absatz 1.

Die Demo hatte noch gar nicht angefangen (also die von ProKöln), also konnte die Polizei sie verbieten. Eben nach Paragraph 15, Absatz 1 des Versammlungsgesetzes...

Ist also rechtmäßig. Wenn du das ändern willst, versuchs. Ist nicht mein Problem... :rolleyes:
Abs. 3 ist nicht einschlägig;
welche Variante hälst du denn für gegeben? die dritte? --> nicht gegeben mangels erfüllter "Voraussetzungen für ein Verbot nach Abs. 1 oder 2."

und Abs. 1 ist auch nicht gegeben:
Randale einer GEGENdemo können nicht zu einem Verbot der eigentlichen Demo führen! (elementarer Grundsatz der Demonstrationsfreiheit! muss auch jedem sofort einleuchten!)
Es ist die Aufgabe der Polizei die Demo vor dem gewalttätigen Mob zu schützen!
(das Versammlungsgesetz dient vor allem dem Schutz der Versammlung(sfreiheit) vor Störungen von Außen!)

.....genauso, wie es die Aufgabe der Polizei ist, eine Meinungsäußerung in Form einer im Fenster hängenden Fahne vor einem gewalttätigen Mob zu schützen!