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Nur Bewährungsstrafe für S-Bahn-Schubser?
Der S-Bahn-Schubser: Es war nicht seine einzige Tat in dieser Nacht. Der 19-Jährige, der dringend tatverdächtig ist, eine Frau vor eine anfahrende S-Bahn gestoßen zu haben, hat kurz danach noch weitere Menschen angegriffen. Wie ein Polizeisprecher bestätigte, hat Ugur I. am frühen Morgen des 2. Mai eine 17-Jährige und deren Begleiter auf der Reeperbahn verprügelt, ihnen u. a. ins Gesicht geschlagen.
Diese Tat geschah nur eine halbe Stunde nachdem Ugur I., so die Überzeugung der Polizei, die 22 Jahre alte Anja M. (Name geändert) um 5.18 Uhr früh im S-Bahnhof Reeperbahn vor einen Zug gestoßen. Eine Freundin riss sie geistesgegenwärtig vor der anfahrenden S-Bahn weg.
Nach der Prügelei war Ugur I. von Polizeibeamten festgenommen und zur Personalienfeststellung mit auf die Davidwache genommen worden. Der 19-Jährige, der keine Papiere bei sich hatte, gab dort die Identität eines ähnlich aussehenden Bekannten an. Die Beamten, im Glauben, es handele sich um eine "gewöhnliche" Kiez-Prügelei, entließen ihn nach einem Foto-Abgleich in ein Krankenhaus, damit Ugur I. sich wegen einer Verletzung am Auge behandeln lassen konnte. Sie bemerkten dabei nicht, dass der 19-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben war, weil sein Asylantrag abgelehnt worden war. Die Tat in der S-Bahn wurde erst Stunden später der Polizei bekannt.
In Ermittlerkreisen wird unterdessen vermutet, dass Ugur I., der derzeit wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft sitzt, vor Gericht möglicherweise nur eine Bewährungsstrafe erhält. "Es wird schwer, ihm eine Tötungsabsicht nachzuweisen. Zudem wird er sagen, dass er betrunken war", so ein Beamter. Die Staatsanwaltschaft wollte dazu offiziell keine Stellungnahme abgeben. Allerdings droht dem 19-Jährigen in jedem Fall die Abschiebung, bestätigte Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde. Bei einer Verurteilung auf Bewährung würde Ugur I. wahrscheinlich direkt nach dem Urteil in Auslieferungshaft genommen. Andernfalls, bei einer mehr als zweijährigen Freiheitsstrafe, müsste der S-Bahn-Schubser einen Teil davon verbüßen, bevor er aus der Strafhaft in die Türkei ausgeflogen wird.