Laut einer geplanten Gesetzesänderung macht sich künftig strafbar, wer Ausländern ohne Visum hilft, in die EU einzureisen. Seenotretter und Menschenrechtler protestieren.
www.zeit.de
Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums würde es ermöglichen, z.B. Seenotrettung als Schleuserkriminalität zu interpretieren.
Es sei nicht die Intention, diese zu kriminalisieren, dies wird aber auch nicht im Gesetz deutlich gemacht.
Eine Verurteilung würde sehr wahrscheinlich daran scheitern, dass in einer Notlage gehandelt wird, aber eine entsprechend eingestellte Staatsanwaltschaft könnte auf dieser Grundlage zumindest ein Verfahren einleiten und in diesem Rahmen einige unschöne Maßnahmen (z.B. Durchsuchungen) bei Seenotrettern veranlassen.
Weiter kurios dabei ist, dass die Bedeutung dieser Änderung nur mit juristischem Wissen und einiger Fleißarbeit so zu erkennen ist und dass dieser Punkt laut Jamila Schäfer (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) wohl auch nie Teil der Verhandlungen im Kabinett gewesen sei.
Den SZ Artikel kann ich leider nicht sehen, aber für die mit Abo:
Brisantes Detail im Gesetzentwurf der Ampel: Seenotretter im Mittelmeer könnten künftig so kriminalisiert werden wie gewerbsmäßige Schleuser
www.sueddeutsche.de
Selber drauf gekommen bin ich durch den wieder sehr guten Beitrag im Podcast
Lage der Nation, in dem an diesem Beispiel auch der Vorteil der Synopsen bei Gesetzesänderungen gezeigt wird, welche die Ampel sogar im Koalitionsvertrag festgehalten hat, was aber nur schleppend voran geht.
Synopsen sollen dabei bei einer Gesetzesänderung den alten und neuen Text gegenüberstellen und somit Änderungen klar erkennbar machen, was auch solche Tricksereien wie hier - die Änderung wurde in einem "Zahlensalat" (Zitat aus dem Podcast) verfasst - schwerer macht.