Black Wizzard
W:O:A Metalgod
- 8 Aug. 2007
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Hammerhart.Wenn's in der Kölner Zeitung gestanden hätte,wäre die Bude bei der nächsten Blutspende leer.
is doch schon alt, da hab ich mich schon lange drüber aufgeregt....
@MA: deswegen kann das blut trotzdem in ordnung sein, oder nicht? prüfen müssen sie es eh vorher.... auf der einen seite jammern, dass zu wenige spenden gehen und auf der anderen seite dann sowas... versteh ich ned!
Formulierungsfehler aus meiner sicht
Invalidenrente dank Heavy Metal
Der 42-jährige Roger Tullgren aus dem südschwedischen Hässleholm dürfte der erste Mensch der Welt sein, dem von offizieller Seite zugestanden wird, dass er aufgrund seines Musikgeschmacks arbeitsunfähig ist.
Er konnte vor Gericht in einem psychologischen Gutachten nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist, einem regulären Job nachzugehen. Tullgren unterzeichnete ein Dokument, das ihm bescheinigt, dass sein Metal-Lebensstil eine Behinderung darstellt.
"Ich habe ein Formular unterzeichnet, in dem steht 'Roger fühlt sich verpflichtet, seinen Heavy Metal-Lifestyle öffentlich zu zeigen. Dies verschlechtert seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, daher benötigt er finanzielle Hilfe", plauderte der Heavy-Jünger gegenüber der schwedischen Zeitung The Local. Im vergangenen Jahr besuchte Tullgren eigenen Angaben zufolge über 300 Konzerte und schwänzte des Öfteren seinen Job. Daraufhin verlor er seinen festen Arbeitsplatz.
Nun arbeitet Tullgren nebenher noch als Tellerwäscher. Sein neuer Boss erlaubt ihm sogar, am Arbeitsplatz Musik zu hören. Seine Kutte darf Roger ebenfalls anziehen. Konzertbesuche stehen ihm frei, solange er die verpasste Arbeitszeit nachholt, schreibt die Boulevardseite 20min.ch.
In einem Artikel über den kuriosen Fall meint ein Psychologe: "Ich denke, das ist doch reichlich seltsam. Wenn jemand spielsüchtig ist, versuchen wir ihn zu heilen und nicht, ihn noch zu ermuntern". Was wäre dann die Alternative? Sollte das Arbeitsamt in Hässleholm den Guten etwa in eine Entzugsklinik stecken? Ein schwieriger Fall.
http://portal.gmx.net/de/themen/unt...eavy-Metal,cc=0000001825000476028414qHep.html
Wollte ich auch posten
Ab nach Schweden!!
AG Köln: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung Meldung vorlesen
Die Frage nach einer Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Singen ist nun auch in Deutschland angekommen. "Singen erlaubt" urteilte nun das Amtsgericht (AG) Köln und erteilte einem Zahlungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung eine Abfuhr (Amtsgericht Köln, Urteil vom 27. 09. 2007, Aktenzeichen 137 C 293/07).
Für Aufsehen sorgte bereits vor rund einem Jahr der Entwurf der australischen Regierung zur Copyright-Novelle. Selbst unwissentlich begangene geringfügige Urheberrechtsverletzungen sollten strafrechtlich verfolgt werden können. Kritiker warnten vor einer zu weitreichenden Kriminalisierung von zahllosen Alltagshandlungen der Bürger: Selbst das öffentliche Singen populären Liedguts wäre demnach eine strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzung geworden. In entschärfter Fassung passierte der Entwurf dann wenig später beide Kammern des australischen Parlaments: Einfaches Singen löst in Australien weiterhin keine Sanktionen aus.
In Deutschland räumt § 19 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dem Rechteinhaber das sogenannte Aufführungsrecht ein. Ein Werk der Musik "durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen", steht nach Absatz 2 der Vorschrift nur dem Rechteinhaber zu. Dieser war im vom Amtsgericht Köln behandelten Fall der Meinung, eine studentische Verbindung habe dagegen verstoßen, indem die Studenten während einer öffentlichen Feier von einem Klavierspieler begleitet die Lieder sangen.
Doch dieser Ansicht erteilte das Amtsgericht eine Abfuhr. Die Studenten, die die im Urteil genannten Lieder "Willkommen hier viel liebe Brüder", "Burschen heraus!", "Sind wir vereint zur guten Stunde", "Gaudeamus igitur", "Student sein", "Drei Klänge" sowie das Deutschlandlied sangen, verletzten dadurch kein Urheberrecht. Denn zwar geschah das Singen "öffentlich" im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG. Weiterhin verlange die Vorschrift jedoch eine Darbietung, andernfalls wäre diese Bezeichnung im Gesetz überflüssig. "Nicht alles, was öffentlich geschieht, ist aber deswegen zwangsläufig eine Darbietung", befand im konkreten Fall das Gericht. Vielmehr handele es sich hier "um ein eigenes, dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren, das urheberrechtsfrei ist". Die anwesenden Gäste wären nicht "dazu eingeladen, den Gesängen der Burschenschafter zu lauschen". Nach Deutung des Gerichts war es den Gästen "zumindest freigestellt, sogar mitzusingen". Daran ändere auch das Klavierspiel nichts, denn dieses sei als bloße Begleitung zu beurteilen, "die den Zweck gehabt haben mag, den Gesang zu stützen oder die Feierlichkeit des Geschehens zu unterstreichen."
Für den heimischen Gesang unter der Dusche besteht damit gleich zweifache Entwarnung. In Zweifel ist der wohl schon gar nicht öffentlich. Und falls doch Zuhörer vorhanden sind, ließe sich überlegen, ob diesen das Mitsingen nicht zumindest freigestellt ist. (Dr. Marc Störing) / (jk/c't)
Da fällt mir echt nix mehr zu ein... die ham doch einen an der Waffel, überhaupt über sowas nachzudenken...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97529
Nachdem kürzlich einem Mann verboten wurde sein eigenes Foto auf seine Homepage zu stellen, weil der Fotograf, der das Fotos gemacht hatte, wegen Urheberrechtsverletzung dagegen klagte, wundert mich gar nichts mehr.
Da fällt mir echt nix mehr zu ein... die ham doch einen an der Waffel, überhaupt über sowas nachzudenken...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97529