US-Trödler müssen Fingerabdrücke sammeln
Der Veräußerung gebrauchter Sachen an Gebrauchtwarenhändler und Pfandleiher wird in einigen US-Staaten zu einer höchst bürokratischen Angelegenheit. In Utah und Florida sind bereits Gesetze in Kraft, die den Händlern vorschreiben, bei der Annahme von gebrauchten Waren nicht nur
allerlei Daten aufzuzeichnen und der Behörde zu übermitteln. Sondern sie müssen sogar die
Fingerabdrücke ihrer Kunden nehmen. Zwei weitere US-Staaten, Rhode Island und Wisconsin, bereiten ähnliche Gesetze vor. Als Ziel der Maßnahmen wird die Eindämmung des Handels gestohlener Waren angeführt. Insbesondere Händler gebrauchter Musik- und Videoaufzeichnungen sind über die neuen Vorschriften verärgert.
Zum Monatswechsel ist in Utah eine Novelle des nunmehr als "Pfandleiher und Second-Hand-Händler Transaktions-Informations-Gesetz" bekannten Regelwerks in Kraft getreten. In Florida bestehen seit 2006 ähnliche Vorschriften.
Pfandleiher und Trödler müssen demnach ein elektronisches Register führen, in dem alle Waren mit genauer Beschreibung verzeichnet werden.
Datum und Zeit der Transaktion sowie zahlreiche Informationen über den Geschäftspartner müssen gespeichert werden: Name, Adresse samt Telefonnummer, Arbeitsplatz samt Telefonnummer, Geburtsdatum, Ausweisdaten,
Angaben wie Geschlecht, Größe, Gewicht, Rasse, Alter, Haarfarbe und Augenfarbe sowie besondere Merkmale, jede weitere von den Verwaltungsbehörden verlangte Angabe, eine Unterschrift der Person und ein
Fingerabdruck des rechten Daumens.
Der Händler muss alle gesammelten Daten an eine zentrale Datenbank des Bundesstaates übermitteln. Außerdem
muss er die übernommene Ware 15 beziehungsweise 30 Tage aufbewahren und
darf sie vorher nicht veräußern oder sich ihrer sonst entledigen. Schließlich sind
Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Befehl zu dulden. Mit Rechtsdurchsetzung beauftragte Behörden dürfen den Unternehmer auch ohne Gerichtsbeschluss beauftragen, die gebrauchte Ware bis zu 90 weiteren Tagen aufzubewahren. Die Unternehmer in Utah müssen 250 Dollar jährlich für den Betrieb der Datenbank bezahlen, auch darauf zugreifende Behörden einen Beitrag leisten.
Von Personen unter 18 Jahren darf gar nichts angenommen werden. Zudem sind strenge Ladenschlusszeiten einzuhalten. Gebrauchtwarenhändler müssen in Florida eine spezielle ortsgebundene, kostenpflichtige Lizenz beantragen. Dazu müssen sie ihre gesamten Fingerabdrücke abliefern, für deren Verarbeitung eine zusätzliche Gebühr anfällt. Wer Vorstrafen aus den letzten zehn Jahren zu Buche stehen hat, bekommt keine Lizenz.
Bei Verstößen drohen neben hohen Geldstrafen bis zu 15 Jahre Haft. In den beiden Staaten bestehen einige Ausnahmen von den Vorschriften, etwa für den Handel mit Antiquitäten, Fahrzeugen, Druckwerken oder Kleidung. Auch Auktionen, Flohmärkte, ehrenamtlich organisierte Verkäufe für einen guten Zweck und private Verkäufe ("garage sales" ebenso wie bestimmte Online-Feilbietungen) werden nicht erfasst.
Aufregung um gebrauchte Musik-CDs
Keine Ausnahmen gibt es jedoch für Händler gebrauchter Musik-CDs. In Florida soll mindestens ein Geschäft bereits wegen eines Verstoßes gegen das einschlägige Gesetz bestraft worden sein. Einige Unternehmer beklagen bereits den enormen Aufwand für den Handel mit Second-Hand-CDs und den Wertverlust durch die vorgeschriebenen Behaltefristen. Insbesondere Neuerscheinungen verlieren dadurch deutlich an Attraktivität. Eine Kette denkt bereits laut über die Schließung ihrer Filialen in Florida nach. John T. Mitchell, Rechtsbeistand der Nationalen Vereinigung der Händler von Aufnahmen (NARM), fordert nun Ausnahmebestimmungen.
In US-Medien werden die jungen Gesetze als Schlag gegen den CD-Handel gegeißelt. Meistens wird gar reflexartig der Musikindustrie die Schuld gegeben. Mitchell ist darüber nicht glücklich; manche Berichte seien "verwirrend und ungenau" gewesen, sagte er gegenüber heise online: "Es mag sein, dass manche Lieferanten neuer CDs die Konkurrenz durch gebrauchte CDs nicht gerne sehen. Aber die vernünftigere Sichtweise ist, dass der Gebrauchtmarkt den Neukauf attraktiver macht." Schließlich habe die CD, wenn sie nicht gefalle, immer noch einen Wiederverkaufswert. Der niedrigere Kaufpreis aus zweiter Hand sei außerdem eine Konkurrenz zu illegalen Kopien und Downloads.
Die speziellen Gesetze seien vielmehr gegen den Handel mit Diebesgut gerichtet – würden bei CDs aber versagen. Denn diese seien Massenware. Eine gestohlene CD sehe genauso aus wie eine rechtmäßig veräußerte. Der bürokratische Aufwand und die Behaltefristen schränke zudem den Weiterverkauf von CDs ein, der durch Bundes-Urheberrecht ausdrücklich gestattet ist.
Vor allem aber beschneide die zentrale Erfassung aller Verkäufe das verfassungsmäßig garantierte Recht auf freie und anonyme Meinungsäußerung. Fast jeder habe Werke in seiner Sammlung, mit denen er nicht in Verbindung gebracht werden wolle – etwa aus geschmacklichen Gründen oder wegen politischer oder herabwürdigender Inhalte. "Für die Eigentümer von CDs, die damit nicht öffentlich in Verbindung gebracht werden wollen, ist eine Vorschrift, nach der sie beim Verkauf ihre Identität offenlegen müssen, eine Einschränkung ihres Rechts auf anonyme Meinungsäußerung", betonte Mitchell. "[Die neuen Gesetze] sollten daher nie auf Musik, Filme, Videospiele, Bücher und andere (inhaltliche) Materialien angewendet werden, die nach dem Urheberrecht ohne Zustimmung des Rechteinhabers frei verkauft werden dürfen." (Daniel AJ Sokolov) / (jk/c't)