Mü_Exotic
W:O:A Metalgod
- 7 Aug. 2006
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taz! vom 23.11.
Und bei Gewerbeverträgen mit Option ist es eben so, daß wenn die Option nicht bis zu einem bestimmten Punkt vor Vertragsablauf gezogen wird eine Kündigung vom anderem Vertragspartner kommen muß, sonst könnte man mit "stillschweigender Zustimmung" argumentieren. Hätten sie die Option korrekt gezogen, dann hätte der Eigentümer nicht kündigen können.
Der Wohnraum im Haus des Syndikats ist eben nicht betroffen. Und in die Räume wird eben entweder Wohnraum oder eine neue Kneipe reinkommen.
Es gab Zeiten, da war Berlin (und auch die entsprechenden Gebiete in Neukölln) noch nicht komplett versifft und heruntergekommen. Bis Ende der Neunziger hatte ich Kontakte in die Hausbesetzerszene in Leipzig, Jena und Berlin. Und damals sah das noch weit besser aus als heute, da hats nicht an jeder Ecke nach Pisse gestunken. Nicht mal in den besetzten Häusern. Eine Bekannte ist aus Kreuzkölln weggezogen nachdem das Mietshaus wo sie wohnte immer abgeschlossen werden mußte. Wenn das vergessen wurde kam es immer häufiger vor, daß irgendwelche Kräfte in den Hausflür geschissen haben.
da kann man halt nur sagen, eigene blödheit. gerade wenn man gewerblich unterwegs ist, müsste man sowas im blick haben. somit isses ja sogar gut, dass anstatt ner kneipe da neue wohnungen hinkümmen.