Nein, das stimmt so nicht. Da offenbart sich wieder diese typische regelfickrige Paragraphenmentalität, die ich hier meine. "Berechtigte erhalten, andere müssen abgeschoben werden". Das stimmt nicht, das müssen sie nicht, ich habe das dargelegt und hinreichend begründet, lies das Gesetz nach.
§ 34 Abschiebungsandrohung
(1) Das Bundesamt erlässt nach den §§ 59 und 60 Absatz 10 des Aufenthaltsgesetzes eine schriftliche Abschiebungsandrohung, wenn
1.
der Ausländer nicht als Asylberechtigter anerkannt wird,
2.
dem Ausländer nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird,
2a.
dem Ausländer kein subsidiärer Schutz gewährt wird,
3.
die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes nicht vorliegen oder die Abschiebung ungeachtet des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ausnahmsweise zulässig ist und
4.
der Ausländer keinen Aufenthaltstitel besitzt.
Du kannst deine Meinung darlegen und begründen wie du möchtest, aber die gestze sind nun mal klar.
Es GIBT ein Arbeitsschutzgesetz, das für Arbeitsplätze verbindliche zumutbare Temperaturen festschreibt. Es gab Beschwerden, es gab Meldungen an Vorgesetzte. Ich selbst als Vorgesetzter bin gegen Betonwände gelaufen deswegen. Die Vorschrift und ihre Auslegung war eigentlich gesetzwidrig, aber wenn die Verwaltung nur die Zahlen interessiert, hilft das nix.
"Nein, wenn das da nicht steht, dürfen wir das auch nicht, sonst kriegen wir Ärger, weil wir sparen müssen." Das ist genau das, was ich meine.
Und genau weil das Arbeitsschutzgesetz die Temperaturen festschreibt, hattest du die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Wäre dieses gesetz mit Ermessensspielraum ausgestattet hättest du nichts machen können.
Auf der einen Seite sagst du, dass Ermessensspielräume in Gesetzen gut sind und auf der anderen Seite führst du ein Beispiel an, welches die Vorteile eines klar definierten Arbeitsschutzgesetzes, ohne Spielräume, unterstreicht.
Die Frage würde sich nicht stellen, wenn das Gesetz eindeutig formuliert wurde. Eben weil es mistig formuliert ist und viel Ermessensspielraum erlaubt gibt es ja die Unstimmigkeiten.Die Frage würde sich gar nicht stellen, wenn man diese Winkelkuristerei nicht betreiben würde.
Nein, die wurden nicht geändert, die Kurse wurden jedoch nur nicht mit den "Studienverlaufsplänen" abgestimmt und das Ganze auch nicht kommuniziert, sodass gegen viertes Semester hin eine Heidenpanik entstand, weil auf einmal nicht mehr geplant war, bestimmte Kurse anzubieten (wechselt von Jahr zu Jahr und folgt keiner bestimmten Logik). Die Situation war nicht vorausschaubar und nicht planbar für die Studenten.
Das ist doch ein Problem der Unfähigkeit einer einzelnen Hochschule, wenn die angebotenen Kurse sich nicht mit dem eigenen Curriculum decken. Was hat das mit den Reformen zu tun?
Weil ich erstmal davon ausgehe, dass die Problematik beim Wechsel der Hochschule besteht. Wenn man die Hochschule innerhalb Deutschlands wechselt mach man das in der Regel nicht sponatan, sonder hat sich etwas dabei gedacht und schon im Vorfeld abgeklärt, welche Leistungen anerkannt werden und welche nicht. Bzw. man hat sich bewust für eine Hochschule entschieden, an welcher möglichst viel anerkannt wird.Auslandssemester hab ich gar nicht thematisiert. Wie kommst Du darauf?
Von wirklichen Problem bezüglich des Anerkennens habe ich bis jetzt nur bei Auslandssemestern gehört, da hier aufgrund des kurzen Zeitraums und der eingeschränkten Auswahl der Hochschulen es zu Problemen kommen kann.
Da vor allem die Master oft spezialisiert sind, sollten auch die benötigten Vorkentnisse entsprechend sein.Nicht flächendeckend, nein. Aber bestimmte Hochschulen haben das schon so angewandt. Das führt doch eigentlich die Idee der Gleichwertigkeit der Bachelorabschlüsse ad absurdum.
Es ist ja auch logisch, dass jemand, einen Bachelor in allgemeinen Maschinenbau an einer FH gemacht hat, nicht alle Vorkentnisse für die Mastervorlesung in Luft- und Raumfahrt an einer TU9 hat.
Nur weil viele Abschlüsse jetzt gleich heißen bedeuten sie leider nicht das selbe.
Beispiel:
Ingenieurstudenten der TU-Braunschweig erhalten den Grad "Bachelor of Science"
BWL-Studenten der FH Magdeburg-Stendal erhalten den Grad "Bachelor of Science"
Obwohl beide den gleichen Namen haben und man für beide 180CPs benötigt wäre es ziemlich oberflächlich zu glauben sie wären äquivalent.
Außerdem wage ich mal zu behaupten, dass der Hochschulwechsel nach dem Bachelor nach den Reformen leichter geworden ist als z.B. früher nach dem Vordiplom.
Sehe ich nicht so. Viele Hochschulen haben sich spezialiesiert, Professoren sind auf einigen gebieten besser als auf anderen.Aber ein Konzept, dass einer Idee der Vergleichbarkeit von Abschlüssen folgen soll, steht doch eigentlich diesem Klammern an den altbekannten Individualismus diametral entgegen.
Man stelle sich nur mal vor die Harvard University und das MIT müssten in sämtlichen Studiengängen die gleichen Inhalte auf gleichem Niveau anbieten.
PS: Muss ich noch auf die Erklärung vom Zusammenhang zwischen der Auslegung deutscher und österreichischer Gestze und der Globalisierung warten oder möchtest du diese Erkentnisse nicht mit der Welt teilen?