Revalon
THAT GUY
Kann man so sagen, ja. Hätten die durchaus besser formulieren können.
Ich wüsst ja gern mal, was die dann mit Motorradfahrern machen. Bei so 'nem Helm sieht man ja auch nimmer viel vom Gesicht.
Kann man so sagen, ja. Hätten die durchaus besser formulieren können.
Ich wüsst ja gern mal, was die dann mit Motorradfahrern machen. Bei so 'nem Helm sieht man ja auch nimmer viel vom Gesicht.
Nix. Schließlicht gilt auch in A ein Helmpflicht aufm Motorrad.Ich wüsst ja gern mal, was die dann mit Motorradfahrern machen. Bei so 'nem Helm sieht man ja auch nimmer viel vom Gesicht.
Während der Fahrt. Ansonst:Nix. Schließlicht gilt auch in A ein Helmpflicht aufm Motorrad.
Wenn du in DE mit Helm z.B. in eine Bank kommst, wirst du sofort aufgefordert, diesen umgehend abzusetzen, und währenddessen wird sicher ein Mitarbeiter schon den Finger auf dem Alarmknopf haben... ist ja auch bei Polizeikontrollen so, dass die Motorradler sofort nach dem absteigen auch den Helm absetzen müssen. So ähnlich wirds wohl in AT auch laufen.
Das ist eins der Probleme, die wir haben, warum sich Länder wie Deutschland und Österreich kaum noch in der modernen, globalisierten Welt zurechtfinden.
Worum geht es dir denn, wenn du sagst, dass sich Länder wie Deutschland und Österreich nicht in einer moderenen, globalisierten Welt zurechtfinden aufgrund zu vieler Regeln?
Habe ich überhaupt nicht gesagt, lies nochmal genau nach.
Es sind nur die Praktiken bei der Auslegung von Gesetzen, Richtlinien etc.
Ich kennen den Vergleich zu früher leider nicht. Aber ich weiß, dass es heutzutage relativ einfach ist, im Ausland erlangte CPs anerkennen zu lassen.Nimm nur mal als Beispiel die Umsetzung des Bachelor-Master-Systems aus dem Bologna-Prozess. Eigentlich gedacht als Vereinheitlichung, damit Bildungsabschlüsse besser vergleichbar werden und breiter anerkannt werden. Praktisch jedoch ein Moloch mit bürokratischen Hürden.
Ich wüsst ja gern mal, was die dann mit Motorradfahrern machen. Bei so 'nem Helm sieht man ja auch nimmer viel vom Gesicht.
In DE ist nicht per Gesetz verboten, eine Bank mit einem Motorradhelm zu betreten. Das fällt unter Hausrecht der jeweiligen Bank dies festzulegen und ggf. durchzusetzen.Wenn du in DE mit Helm z.B. in eine Bank kommst, wirst du sofort aufgefordert, diesen umgehend abzusetzen, und währenddessen wird sicher ein Mitarbeiter schon den Finger auf dem Alarmknopf haben... ist ja auch bei Polizeikontrollen so, dass die Motorradler sofort nach dem absteigen auch den Helm absetzen müssen. So ähnlich wirds wohl in AT auch laufen.
Aber keine Pflicht, einen Helm zu nutzen, welcher durch getönte Scheiben das Gesicht verhüllt.Nix. Schließlicht gilt auch in A ein Helmpflicht aufm Motorrad.
Bin gespannt, wie es jetzt weitergeht.
Doch hast du genau so gesagt...
Ein Gesetz, welches unterschiedlich ausgelegt werden kann ist ein schlechtes Gesetz.
Wie z.B. das Vermumungsverbot in Österreich. Wenn der Polizist vor Ort entscheiden muss ob es kalt genug ist um einen Schal im Gesicht zu haben ist das Gesetz fehlerhaft.
Ich kennen den Vergleich zu früher leider nicht. Aber ich weiß, dass es heutzutage relativ einfach ist, im Ausland erlangte CPs anerkennen zu lassen.
Wie funktionierte es denn früher und wo sind heute die bürokratischen Hürden, die es früher nicht gab?
Dann nenn doch bitte mal ein deutsches oder österreichisches Gesetz und die Grenzfälle als Beispiel, damit ich verstehe was du überhaupt meinst.Nein, habe ich nicht. Ich habe nicht das Gesetz an sich moniert, sondern die piefige Auslegung desselben bei den Grenzfällen.
Dann sind wir hier Unterschiedlicher Meinung.Das ist jetzt Deine Interpretation. Ich finde es grundsätzlich schon gut, dass es Ermessensspielräume gibt.
CP ist aber nicht gleich CP.
Ich glaube, ich sollte mir angewöhnen, dumme Scherze besser kenntlich zu machen.
Dann nenn doch bitte mal ein deutsches oder österreichisches Gesetz und die Grenzfälle als Beispiel, damit ich verstehe was du überhaupt meinst.
Dann sind wir hier Unterschiedlicher Meinung.
Ich persönlich finde es einfacher, wenn Regeln klar formuliert sind. Das es in einigen Bereichen Toleranzen geben muss ist klar.
Bsp. Vermummung: In D ist es nur verboten sich auf öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Demonstrationen zu vermumen. Da gibt es keinen Spielraum.
In A ist es jetzt allgemein in der Öffentlichkeit verboten, mit schwammig definierten Ausnahmen. Und das subjektive Kälteempfinden eines Polizisten darf einfach nicht maßgeblich sein, ob eine Strafe gezahlt werden muss oder nicht.
Es gibt auch Länder in denen Polizisten die Geschwindigkeit von Autos schätzen dürfen. Und aufgrund dieser Schätzung wird das Strafmaß ermittelt. Da ist mir die Radarpistole als Referenz deutlich lieber.
Wenn meine Uni in Deutschland verlangt, dass ich z.B. ein Fach mit 5 CPs in einbringen muss mit bestimmten Inhalten, und ich 5 CPs in einem Fach mit diese Inhalte in der Welt sammel wird das anerkannt.
Das jede Hochschule andere Anforderungen stellt, und man sich natürlich vorher informieren muss welche Vorlesungen anerkannt werden sollte hierbei klar sein.
Und da die Anzahl der vergebenen CPs aufgrund des Arbeitsaufwandes bestimmt werden ist es als Vergleichswert nützlich.
Wenn Ich an der WOA-Uni für das Modul "Metal und Bier" 8CPs bekommen würde und an der FHH (Fachhochschule Hurricane) die Vorlesung "Metal und Bier" mit 2CPs ausgeschrieben ist. Weiß man, dass diese Kurse nicht Äquivalent sind ohne die Skripte Seite für Seite zu vergleichen.
Wenn ich nun die Kurse "Bier II" und "Metal B" für jeweils 3CP Belege komme ich in dem Modul "Metal und Bier" trotzdem auf die 8CPs.
Ich sehe nunmal keinen zusammenhang zwischen dem österreichischen Vermumungsverbot und der behauptung, dass länder wie Österreich und Deutschland (in welchem es dieses Verbot nicht gibt) sich kaum noch in der modernen, globalisierten Welt zurecht fnden.Hä, warum? Es geht doch jetzt grad um das Burkaverbot, und da sind die Grenzfälle doch hinlänglich bekannt. Was soll das bringen?
Die Asylbehörde kann einem Bewerber auch dann Asyl gewähren [wenn] sie es aus humanitären Gründen für sinnvoll erachtet
[...]und wer nicht berechtigt ist, muss konsequent abgeschoben werden, sonst wird gegen Recht und Gesetz verstoßen"
Das es beschissene ZDVs gibt ist jedem klar.Oder so 'ne verblödete Vorschrift, ab wann die Heizung in Kasernengebäuden angestellt wird. Wenn zu einer bestimmten Tageszeit an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Außentemperatur unter 12°C fällt. Klare Regelung, aber wir hatten einen recht kalten Altbau, in dem wir uns den Arsch abgefroren haben. Die Verwaltung weigerte sich, die Heizung einzuschalten, mit Verweis auf eben jene Vorschrift. Ich hab mich dagegen beschwert, und das Ganze ging bis vor den Wehrbeauftragten.
Würde man mit bisschen Verstand auf die Sache zugehen würde man kein Gestz verabschieden, welches hintenherum sich ausschließlich gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe richten soll.Würde man mit ein bisschen Verstand auf die Sache zugehen, dann ist für jeden normal denkenden Menschen klar: relativ kalt, auf'm Fahrrad unterwegs, Schal ist da ok.
Ist das Tragen vom Schal im Gesicht jetzt erlaubt wenn es klar kalt ist oder nur relativ kalt?[...]klar: relativ kalt,[...]
Dann ist minutiös vorgeschrieben, welche Kurse Du belegen musst. Und die kannst Du auch nicht durch gleichwertige Kurse ausgleichen. Und dann werden einige Kurse gar nicht immer angeboten, und Du stehst am Ende da, hast genug CP in Deinem Fach, und kriegst Deinen Abschluss nicht, weil Dir ein bestimmter Kurs fehlt. So schon passiert an unserer FH.
Zum glück gibt es diese verblödete Regelung garnicht.Oder diese verblödete Regelung, dass FHs Dich mit 180 CP zum Master zulassen, Unis aber erst mit 210 CP. Da gibt's dann wohl Bachelor erster und zweiter Klasse. Das sollte doch eigentlich so nicht sein.
Wer Asyl gewährt bekommt, ist auch aslyberechtigt, sonst gäbe es ja kein Asly...
Wer kein Asyl erhält muss konsequent abgeschoben werden.
Ich sehe da jezt keinen Wiederspruch oder Humbug.
Es gibt kritiereien (auch humanitäre) nach denen entschieden wird ob jemand Asly erhät.
Ich sehe nunmal keinen zusammenhang zwischen dem österreichischen Vermumungsverbot und der behauptung, dass länder wie Österreich und Deutschland (in welchem es dieses Verbot nicht gibt) sich kaum noch in der modernen, globalisierten Welt zurecht fnden.
Aber ich denke den gibt es auch garnicht...
Aber wenn du schon ein Vermummunsverbot, welches sich gegen Nikab-Trägerinnen richten soll, Burkaverbot nennst, zeigt mir das, aus welcher Richtung du deine Informationen beziehst.
Wer Asyl gewährt bekommt, ist auch aslyberechtigt, sonst gäbe es ja kein Asly...
Wer kein Asyl erhält muss konsequent abgeschoben werden.
Ich sehe da jezt keinen Wiederspruch oder Humbug.
Es gibt kritiereien (auch humanitäre) nach denen entschieden wird ob jemand Asly erhät.
Das es beschissene ZDVs gibt ist jedem klar.
Aber stellen wir uns das Szenario mal vor wenn die Vorschrift besagt, dass die Heizun angestellt wird wenn es zu kalt ist:
Ob es zu kalt ist oder nicht hätte im Ermessen der Verwaltung gelegen. Ihr hättet trotzdem gefroren. Aber es hätte niemand die Heizung an machen müssen, wenn es wirklich mal drei mal hintereinander unter 12 °C gewesen wäre.
Unabhängig davon hätte die Fürsorgepflich der Vorgestzten greifen müssen, bzw. die Pflicht zur Gesunderhaltung hätte ein Lagerfeuer auf Stube erlaubt.
Würde man mit bisschen Verstand auf die Sache zugehen würde man kein Gestz verabschieden, welches hintenherum sich ausschließlich gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe richten soll.
Würde man mit bisschen Verstand auf die Sache zugehen hätte man gemerkt, dass durch Vermummen von Fahrradfahrern oder Werbemaskotchen keine Gefahr ausgeht, die es rechtfertigt dies zu verbieten.
Ist das Tragen vom Schal im Gesicht jetzt erlaubt wenn es klar kalt ist oder nur relativ kalt?
oder doch erst wenn es ziemlich kalt ist?
Die Vorschriften wurden während des Semesters rückwirkend geändert? Ich wüsste nicht dass dies Zulässig ist...
Wenn die Vorschriften schon vorher bekannt waren würde ja keiner so Doof sein und was anderes machen, in dem Wissen es wird nicht anerkannt.
Und die wenigsten verbringen mehr als 1-2 Semester im Ausland, und sich aus dem Curriculum für diesen Zeitraum, nur die Veranstaltungen raussuchen, welche Zuhause auch anerkannt werden ist auch nicht zu viel verlangt.
Zum glück gibt es diese verblödete Regelung garnicht.
Es gibt Unis, wo man mit 180CP einen Bachelor erhält, und bestimmt auch FHs wo es 210CP gibt.