woa-klappstuhl
W:O:A Metalmaster
...und was ändert das jetzt daran, dass ein Verursacherprinzip bei der Finanzierung der öffentlichen Sicherheit nichts taugt?
Also ich seh das ja so rum:
Die öffentliche Sicherheit als solche muss nicht finanziert werden. Nur die Behebung der Störungen der öffentlichen sicherheit! Und da ist es meiner Meinung nach nicht pauschal haltbar, so wie su es schreibst, dass das Verursacherprinzip Schwachsinn ist.
Denn es gibt allgemeine, großflächige Störungen, wie oben schon beschrieben, wo der Verantwortliche nicht klar zu greifen ist und es gibt punktuelle Störungen, wie beispielsweise das abbrennen einer parkbank, die durchaus im Verursacherprinzip behoben werden könnte.
Beides betrifft die öffentliche Sicherheit, aber nicht beides ist durchs Verursacherprinzip in den Griff zu kriegen.
Und somit finde ich deine Aussage nur bedingt richtig, wenn man's so sagen kann, oder halt schlicht falsch, weil wir vielleicht auseinander driften, was öffentliche Sicherheit ist.