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lipper666

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
747
29
73
Bad Bentheim
wen ich nicht irre aber nur mit anschlisender sicherungsverwahrung

Sicherungsverwahrung gibt es nur bei zeitigen Freiheitsstrafen, also in Deutschland höchstens 15 Jahren, da für lebenslange Haftstrafen besondere Voraussetzungen, wie z.B. Mord, Völkermord, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie :D und noch einiger andere, gegeben sein müssen. Die Sicherungsverwahrung ist dann dafür da, wenn der Richter der Meinung ist, das der gesetzliche Höchstrahmen nicht ausreicht, aber durch das Gesetz keine höhere Strafe verhängt werden kann, wenn du z.B. 20 Bankraube begehst, bei denen die Höchststrafe bei 15 Jahren liegt, dann wird angenommen, das du dich nicht wirklich änderst und die anschließende Sicherungsverwahrung wird angeordnet. Dabei ist die Möglichkeit einer Entlassung auch eher gegeben, wie bei einer lebenslangen Haftstrafe.
 

Ratten Junge

W:O:A Metalhead
9 Mai 2012
2.945
0
61
MV
Sicherungsverwahrung gibt es nur bei zeitigen Freiheitsstrafen, also in Deutschland höchstens 15 Jahren, da für lebenslange Haftstrafen besondere Voraussetzungen, wie z.B. Mord, Völkermord, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie :D und noch einiger andere, gegeben sein müssen. Die Sicherungsverwahrung ist dann dafür da, wenn der Richter der Meinung ist, das der gesetzliche Höchstrahmen nicht ausreicht, aber durch das Gesetz keine höhere Strafe verhängt werden kann, wenn du z.B. 20 Bankraube begehst, bei denen die Höchststrafe bei 15 Jahren liegt, dann wird angenommen, das du dich nicht wirklich änderst und die anschließende Sicherungsverwahrung wird angeordnet. Dabei ist die Möglichkeit einer Entlassung auch eher gegeben, wie bei einer lebenslangen Haftstrafe.

wuste ich nicht das tehma ist js auch recht komplex
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
Naja das meinte ich damit, das man nicht viel dazu sagen kann. Wir haben alle nicht das große Wissen, nicht die Gutachten und vermutlich auch nicht die Ahnung wie es in skandinavischen Gefängnissen/Anstalten aussieht.
Ich kann mir nur vorstellen, das da kein Gericht probiert hat, den möglichst milde davon kommen zu lassen...
Ist doch egal was wir wissen. Die Gutachter haben einfach ihren Job komplett falsch gemacht die Deppen. Soviel ist doch wohl jedem klar.
 

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
20.550
58
103
POYENBERG
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die hinter bliebenden von breivik opfern wissen das wohl auch nicht sondst würden sie ja nicht wollen das er für zurechnungsfähig befunden wird

zwischen lebenslang und lebenslänglich gibt es auch noch unterschide in disen tehma gibt es auch noch abstufungen von den strafmaß die ich aber auch nicht alle wies

:rolleyes:
1. war mein Kommentar reine Ironie!
2. komme ich aus einem beruflichen Zweig, der mir durchaus einiges an Hintergrundinformationen zu deutschen und teilweise auch EU-weiten Freiheitstrafen/Haftbedingungen mitgibt.
3. gibt es auch in Deutschland Groß- und Kleinschreibung und Interpunktion. Diese dienen dazu, Texte besser lesbar zu machen! Aber da Du ja anscheinend ne Menge Ahnung von allem hast, wirst Du das ja auch wissen und nur sonne Wortgrütze schreiben, damit keine hinter dein wahres Können kommt, oder?





Ach ja: Und Ironie ist eben nur dort, wo sie auch verstanden wird, gell.:o:D
 

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
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Naja das meinte ich damit, das man nicht viel dazu sagen kann. Wir haben alle nicht das große Wissen, nicht die Gutachten und vermutlich auch nicht die Ahnung wie es in skandinavischen Gefängnissen/Anstalten aussieht.
Ich kann mir nur vorstellen, das da kein Gericht probiert hat, den möglichst milde davon kommen zu lassen...

DAs hat auch nix mit den Gerichten zu tun! Wenn sich Angeklagter und sein Anwalt einig über das Angeklagtenverhalten im Vorfeld und während des Verfahrens sind, dann ist es ein relativ leichtes, entsprechenden Gutachtern was vorzutäuschen! Salopp gesagt fasel ein bißchen von Templern, lache hin und wieder ein bißchen verrückt und schon hab ich einen Gutachter im Sack, da der eben auch NICHT HINTER die Kulisen, bzw. Schädeldecke, gucken kann!
Aber wie gesagt: SALOPP gesagt!

Und wenn ein oder mehrere Gutachter dann noch ein entsprechendes Gutachten rausgeben, haben die Gerichte gar keine andere Möglichkeit, als entsprechend zu urteilen/nicht zu urteilen!

Wie gesagt, dass liegt nicht an den Gerichten, sondern vielmehr an den Hintertürchen, die ein "ängstliches" Rechtssystem läßt!
Auf der anderen Seite ist es ja auch nicht pauschal negativ anzulasten, wenn man sein System lieber mal im Zweifel für den Angeklagten auslegt.


Bist Du mal in einer solchen psychischen "Klinik" gewesen, wo die "Unzurechnungsfähigen" dann reinkommen und als Gegenstück dann in einem Gefängnis mit entsprechender Klientel?
Wie gesagt, da ist die "Klinik" im Vergleich eher als Wellnessurlaub mit Animation zu sehen. Da gibts ne Menge mehr Bewegungsfreiheit und Du mußt die Rolle des Unzurechnungsfähigen nicht mal unbedingt weiter spielen, nur eben die therapeutischen Maßnahmen mitnehmen. Und die ständigen Sedierungen und Medikationen sind ja auch eher Filmklischee als Realität, um das gleich mal vorweg zu nehmen...:ugly: (nicht, dass ich glaube, dass Du das vielleicht nicht wüßtest ;))


Also wie gesagt, ICH persönlich erachte in vielen Fällen diese "plötzliche" Unzurechnungsfähigkeit, als reine Taktik!
Aber ich bin ja hin und wieder durchaus abweichend von der landläufigen politischen Meinung...:ugly::D
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
Salopp gesagt fasel ein bißchen von Templern, lache hin und wieder ein bißchen verrückt und schon hab ich einen Gutachter im Sack, da der eben auch NICHT HINTER die Kulisen, bzw. Schädeldecke, gucken kann!
Du hast schon recht, aber was soll man dagegen tun? Meiner Meinung nach müssen wirklich unzurechnungsfähige Menschen entsprechend betreut werden. Was willst du denn anderes machen, als sie von spezialisierten Gutachtern bewerten zu lassen?
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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7.728
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
die hinter bliebenden von breivik opfern wissen das wohl auch nicht sondst würden sie ja nicht wollen das er für zurechnungsfähig befunden wird

zwischen lebenslang und lebenslänglich gibt es auch noch unterschide in disen tehma gibt es auch noch abstufungen von den strafmaß die ich aber auch nicht alle wies

Was ich heute in der Zeitung gelesen hab, kann der "lebenslange" Haftstraf in Norwegen noch verlängert werden. Wie das genau funktioniert, weiss ich nicht, das wissen die in Brüssel (Zeitungsmacher) auch nciht. Egal in welcher Sprache.

Wat ich davon hält... keine Ahnung. Gibt was zu sagen für beides.


3. gibt es auch in Deutschland Groß- und Kleinschreibung und Interpunktion. Diese dienen dazu, Texte besser lesbar zu machen! Aber da Du ja anscheinend ne Menge Ahnung von allem hast, wirst Du das ja auch wissen und nur sonne Wortgrütze schreiben, damit keine hinter dein wahres Können kommt, oder?


En Rat, zie de mededeling van Klappi. Interpunctie is héél belangrijk, anders kan ik er b.v. geen melk van maken. En mijn kennis van 't Duits.... nou ja, kijk zelf maar.
 
Zuletzt bearbeitet:

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
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Du hast schon recht, aber was soll man dagegen tun? Meiner Meinung nach müssen wirklich unzurechnungsfähige Menschen entsprechend betreut werden. Was willst du denn anderes machen, als sie von spezialisierten Gutachtern bewerten zu lassen?

WEnn es eine andere Möglichkeit gäbe, hätte ich sie auch aufgezeigt... ;)

Ich bin halt nur der Meinung, dass es hahnebüchen ist, wenn jemand über 30 Jahre durchs Leben geht und nach so einer Tat AUF EINMAL unzurechnungsfähig sein soll!:rolleyes:
 

Hirnschlacht

Moderator
14 Mai 2007
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5.565
128
Oumpfgard
DAs hat auch nix mit den Gerichten zu tun! Wenn sich Angeklagter und sein Anwalt einig über das Angeklagtenverhalten im Vorfeld und während des Verfahrens sind, dann ist es ein relativ leichtes, entsprechenden Gutachtern was vorzutäuschen! Salopp gesagt fasel ein bißchen von Templern, lache hin und wieder ein bißchen verrückt und schon hab ich einen Gutachter im Sack, da der eben auch NICHT HINTER die Kulisen, bzw. Schädeldecke, gucken kann!
Aber wie gesagt: SALOPP gesagt!

Und wenn ein oder mehrere Gutachter dann noch ein entsprechendes Gutachten rausgeben, haben die Gerichte gar keine andere Möglichkeit, als entsprechend zu urteilen/nicht zu urteilen!

Wie gesagt, dass liegt nicht an den Gerichten, sondern vielmehr an den Hintertürchen, die ein "ängstliches" Rechtssystem läßt!
Auf der anderen Seite ist es ja auch nicht pauschal negativ anzulasten, wenn man sein System lieber mal im Zweifel für den Angeklagten auslegt.


Bist Du mal in einer solchen psychischen "Klinik" gewesen, wo die "Unzurechnungsfähigen" dann reinkommen und als Gegenstück dann in einem Gefängnis mit entsprechender Klientel?
Wie gesagt, da ist die "Klinik" im Vergleich eher als Wellnessurlaub mit Animation zu sehen. Da gibts ne Menge mehr Bewegungsfreiheit und Du mußt die Rolle des Unzurechnungsfähigen nicht mal unbedingt weiter spielen, nur eben die therapeutischen Maßnahmen mitnehmen. Und die ständigen Sedierungen und Medikationen sind ja auch eher Filmklischee als Realität, um das gleich mal vorweg zu nehmen...:ugly: (nicht, dass ich glaube, dass Du das vielleicht nicht wüßtest ;))


Also wie gesagt, ICH persönlich erachte in vielen Fällen diese "plötzliche" Unzurechnungsfähigkeit, als reine Taktik!
Aber ich bin ja hin und wieder durchaus abweichend von der landläufigen politischen Meinung...:ugly::D

Naja, denkst du, es ist wirklich so kinderleicht, mehrere Gutachter zu täuschen? Die werden auch darauf achten, das da keiner kommt und ein bisschen vom großen Groom erzählt, damit der seiner lebenslangen Haft entgeht. Natürlich kann keiner hinter die Schädeldecke gucken, aber es heißt ja auch, das man sich nicht sicher ist.

Und ich war tatsächlich mal in so einer Anstalt um eine Freundin zu besuchen, das allerdings hat mich irgendwie an Askaban erinnert. Das Ding stand in Finsterwalde, ein kleines Städtchen in Ost Deutschland und das wirkte so trostlos wie ein schlechter Stummfilm! (Ohne Witz, ich dachte ich sehe dieses körnige Flimmern von alten Filmrollen, als ich aus dem Zug gestiegen bin!)
Vielleicht muss er nur in die richtige Anstalt!
Hier in Deutschland gibt es ja auch manche Gefängnisse die wie Hotels sind...
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
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Zentralschweiz
WEnn es eine andere Möglichkeit gäbe, hätte ich sie auch aufgezeigt... ;)
Ich bin halt nur der Meinung, dass es hahnebüchen ist, wenn jemand über 30 Jahre durchs Leben geht und nach so einer Tat AUF EINMAL unzurechnungsfähig sein soll!:rolleyes:
Naja der Kollege des Vaters eines Freundes :)o) war auch Hochstudiert und irgendwann in den 50ern konnte man den plötzlich für gar nichts mehr brauchen. Ich denke schon, dass man unzurechnungsfähig werden kann.
Muss aber ja hier nicht einmal der Fall sein. Wenn einer nicht wirklich besonders auffällt, muss man ja sowas nicht merken. Kann ja sein, dass sich seine Unzurechnungsfähigkeit hauptsächlich zuhause zeigte und er sonst eine Maske auf hatte. Aber ich kenn mich mit psychischen Krankheiten nicht wirklich aus, darum vertrau ich auch den Experten ein Stück weit.
 

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
20.550
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103
POYENBERG
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Ist jetzt für Stormi:

Kann ja sein, dass sich seine Unzurechnungsfähigkeit hauptsächlich zuhause zeigte und er sonst eine Maske auf hatte.

Und genauso wie es möglich ist, sein Beklopptsein zu verbergen, ist es auch möglich, wenn nich möglicher, seine geistige Klarheit zu verbergen!
Ist in meinen Augen eher leichter, weil das rationale Denken eben noch vorhanden ist!


Hier in Deutschland gibt es ja auch manche Gefängnisse die wie Hotels sind...
Ohne Zweifel. Nur im Großteil der Haftanstalten steht dennoch die Haftverbüßung im Vordergrund und man kann sich eben nicht wie man will frei im Gebäude/Grundstück bewegen.
Und ich glaube kaum, dass jemand, der kurz mal neben der Spur fährt, in die gleiche Einrichtung kommt, wie jemand, der ne Kerbe bei Massenmord machen kann! ;)



Aber ich glaube, gerade DIESES Thema ist eine Glaubensfrage und da braucht man eigentlich nicht drüber zu diskutieren... Ähnlich wie das Thema Todesstrafe... Entweder man ist dafür oder dagegen... ;-)
 
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Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
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Zentralschweiz
Und genauso wie es möglich ist, sein Beklopptsein zu verbergen, ist es auch möglich, wenn nich möglicher, seine geistige Klarheit zu verbergen!
Ist in meinen Augen eher leichter, weil das rationale Denken eben noch vorhanden ist!
Stimmt. Trotzdem fänd ichs besser, wenn ein Zurechnungsfähiger in ne Geschlossene kommt, als ein Unzurechnungsfähiger in ne normale Haftanstalt.
Ohne Zweifel. Nur im Großteil der Haftanstalten steht dennoch die Haftverbüßung im Vordergrund und man kann sich eben nicht wie man will frei im Gebäude/Grundstück bewegen.
Ich habe heute die Meinung eines Experten (deklariert von der Neue Luzerner Zeitung) gelesen. Der meinte, Haftanstalten in Norwegen wären hauptsächlich auf Resozialisierung ausgelegt. Dies nur so am Rande.
Er meinte weiterhin, dass, wenn Breivik das Urteil anfechten werde, wohl von der nächsten Instanz eher dem Volkswillen entsprochen werden wird. Das heisst Zurechnungsfähigkeit für den Typen.
 

Libbelah

W:O:A Metalhead
16 Aug. 2008
4.606
1
63
48
Tange
Auf der Insel aussetzen, die er ja "heldenhaft" gegen Kinder erobern konnte, nen Zaun umzu und ihn als Selbstversorger da leben lassen. Und dann kann jeder der will, die Insel ne Stunde mieten und ihn jagen. Mit kleinen fiesen Geschossen, die nicht töten, sondern nur weh tun.