S_dzha_Raidri
W:O:A Metalmaster
Schwachsinn.Hättense die Drecksau gleich umgelegt, würd's kein Zirkus deswegen geben.
Schwachsinn.Hättense die Drecksau gleich umgelegt, würd's kein Zirkus deswegen geben.
Ich kenne natürlich das psychiatrische Gutachten nicht und will deswegen auch nichts be- oder verurteilen. Aber deine Argumentation finde ich nicht ausreichend. Das würde verallgemeinert nämlich bedeuten, dass jeder Straftäter, dessen Vergehen nur schrecklich und unbegreifbar genug ist, als geisteskrank eingestuft werden sollte damit ihm keine Plattform geboten wird. Ich glaube hier wird für diesen Zweck, ihm die Ernsthaftigkeit zu rauben, absolut amoralisches Handeln vorschnell als geisteskrank abgetan. Auf Kosten einer "vernünftigen", harten Strafe.
Natürlich wird der Typ einige "Fans" haben, aber ich glaube nicht dass die sich durch so eine Unzurechnungsfähigkeitserklärung irgendwie beeinflussen lassen. Man sollte doch meinen, dass denjenigen, die an dem Kerl irgendwas bewundern ohnehin nicht zu helfen ist, rationaler Mensch hin oder her. Dass er also ein "hirnkranker Spinner" ist, sollte man niemandem erst noch durch so eine Erklärung klarmachen müssen.
Ich hätte -frei aus dem Bauch heraus- eine 21-jährige Haftstrafe für angemessener gehalten. Auch wenn er noch so sehr vorgibt sich nicht für die Folgen für sich selbst zu interessieren, 21 Jahre sitzt glaube ich wirklich niemand mal eben auf einer Arschbacke ab, so etwas kann man imho vorab nicht 100%ig einschätzen.
Also wenn ich mich recht erinnere, sagte Breivik selbst, das die Psychatrie für ihn, das absolut schlimmste wäre.
Aber im Grunde geht es doch nur darum, welcher Name auf seinem Gefängnis steht, oder irre ich mich da?
Es gibt aber Urteile, die im Rahmen geltender Gesetze die größtmögliche Genugtuung geben könnten!Was wäre denn kein Schlag in die Fresse gewesen? Lebenslang? 21 Jahre weg gesperrt? Es gibt kein Gerichtsurteil das für die Opfer oder Hinterbliebenen ausreichend ist, oder sie gar zufrieden stellt. Das wird es bei solchen Sachen nie geben.
Es gibt aber Urteile, die im Rahmen geltender Gesetze die größtmögliche Genugtuung geben könnten!
Und diese Urteile sind KEIN Schlag in die Fresse, denn mehr geht eben nicht!
Das die Tat und deren psychische Folgen als solche durch ein Urteil nicht zu heilen sind, mußt du mir wohl kaum erklären.
Von daher finde ich Deinen Beitrag recht dusselig!
Die Unzurechnungsfähigkeit ist in meinen Augen das Urteil welches Breivik am härtesten treffen wird. Von daher finde ich das in Ordnung.
Wieso gibt es denn größere Genugtuung, wenn er lebenslang im Knast sitzt, anstatt lebenslang im Irrenhaus, von dem er selber noch sagt, das er da auf gar keinen Fall rein will?
wehn Breivik nicht als Unzurechnungsfähig eingestuft wird kommt er nach 25 jahren wider frei
lebenslang heist nicht dehn rest seines lebends
in deutschland ist das genau so
Meines Erachtens trifft es ihn kein Stück...
Schön im Vorfeld so tun, als ob man gar nicht da rein will, dann ne "Bescheinigung" auf Unzurechungsfähigkeit und Urlaub inne Klapse, statt im Knast, wo er als Massenmörder EINIGES auszustehen hätte und wohl ziemlich sicher andere "Unterkunftsbedingungen" hätte!
Außerdem entgeht er so der klassischen Verurteilung, ist also quasi nicht schuldig, quasi nicht verurteilt!
Und eben das ist die Lächerlichkeit, in meinen Augen!
Ich halte das alles für pure Berechnung!! Auf einmal, nach so einem Massenmord bin ich unzurechnungsfähig?!? Ja klar.........
Ist aber nur MEINE Meinung. Wenn Du es anders siehst, bitte, wieso auch nicht!
Bei anderen wars einfach nur klar, dass sie es anders sehen!
Oh danke, wußt ich noch gar nicth...
wehn Breivik nicht als Unzurechnungsfähig eingestuft wird kommt er nach 25 jahren wider frei
lebenslang heist nicht dehn rest seines lebends
in deutschland ist das genau so
Das ist so nicht richtig, wenn du in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommst, dann können die dich auch bis zu deinem Tode drinlassen, nach frühestens 15 Jahren kann zum erstenmal eine Prüfung auf eine Entlassung auf Bewährung erfolgen, wenn die besondere Schwere der Schuld vom Gericht festgestellt wird, dann verschiebt sich diese Möglichkeit auch nochmal um ein paar Jahre nach hinten.
In Norwegen gibt es die lebenslange Freiheitsstrafe nicht, genauso wie in Kroatien, Portugal und Spanien.