Kinder und Minderjährige

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Kinder und Jugendlichen auf dem W:O:A?

  • - Keine Alterseinschränkung

    Stimmen: 30 11,7%
  • - Ab 14 (Übergang vom Kind zum Jugendlichen in Deutschland)

    Stimmen: 51 19,9%
  • - Ab 16 (Bier- und Zigarettenkonsum, Kommunal+(Landtags)wahl, usw)

    Stimmen: 135 52,7%
  • - Ab 18

    Stimmen: 40 15,6%

  • Umfrageteilnehmer
    256

wum1980

W:O:A Metalhead
22 Juni 2022
401
288
88
Siebengebirge
Kennt sich da zufällig jemand aus?
Nee, aber die AGBs sind eh irgendwie für die Tonne weil niemand sie umsetzt. Das geht vom Kinderthema angefangen über irgendeine Nachtruhe die meine ich da mal gelesen zu haben bis zu den Aggregaten mit beschränkter Höchstleistung von 2kw (haben fast alle mindestens 2,5kw, die ich dort sah) oder so ähnlich und die ebenfalls nachts aus sein müssten, 20 Liter Sprit dafür pro Fahrzeug usw usw. Interessiert doch keine Sau. Das ist Alibi, dass da was steht und rechtlich grob abgesichert ist. Unterstelle ich jetzt mal, lass mich aber diesbezüglich gerne eines Besseren belehren.
 

derPE

W:O:A Metalhead
30 Juli 2022
196
106
58
Mildstedt
Bezugnehmend auf dieses Posting und weil ich keinen neuen Thread erstellen mag:

Warum gibt es die AGB, in denen ja klipp und klar drinsteht, dass Kinder unter 6 Jahren nicht da hin dürfen usw usf, nicht in Englisch?

Wenn Wacken.com schon die Möglichkeit bietet, zwischen Deutsch und Englisch wählen zu können, müsste das mE angeboten werden (Bei Webshops ist das jedenfalls gesetzlich geregelt). Da ja aber Wacken.com kein Shop ist, besteht hier mglw. eine Grauzone.

Kennt sich da zufällig jemand aus?

Ich würde sagen, chapeau!

Da bist du wirklich auf einen rechtlichen Fehler aufmerksam geworden…
Ja, da man die Sprache im Shop „Metaltix“ auf EN umstellen kann, und „nur darum“, müsste die AGB eigentlich auch in Englisch übersetzt werden, da sie ansonsten nicht Teil des Vertrages werden kann.

@Wacken-Jasper ? Was sagst du dazu?

LG
 

geckomonolale

Newbie
20 Juli 2022
14
12
18
49
Sinnlos-Knete über Logik.

Es kostet mehr 16-18Jährige zu checken, als nur ab 18 zu bewirten.

Schon alleine dieser Check sind min. 10,00 Min . plus sinnlose Warteschlange.

Habeas
Wenn das Wacken ab 16j wäre , meinst das so viele Leute das Risiko eingehen ihren Kindern oder Jugendlichen unter 16 eine Karte zu kaufen, um dann nach Hause fahren zu können wenn sie erwischt werden ? Mit der Regelung hättest schon mal die Kinder unter 12 weg . Und wenn man dann vereinzelt das Alter checkt ist es glaub ich ok .
 
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Spartaner032

W:O:A Metalhead
23 Juni 2011
3.269
1.812
108
Bad Bevensen
Wenn das Wacken ab 16j wäre , meinst das so viele Leute das Risiko eingehen ihren Kindern oder Jugendlichen unter 16 eine Karte zu kaufen, um dann nach Hause fahren zu können wenn sie erwischt werden ? Mit der Regelung hättest schon mal die Kinder unter 12 weg . Und wenn man dann vereinzelt das Alter checkt ist es glaub ich ok .

Naja, vorallem ab 16 darfste in D Bier usw. Schön kaufen und wenn du das per Bändchen machst, ist das nicht wirklich aufwendig.
 

westwood

Member
2 Juli 2021
99
179
48
Da bist du wirklich auf einen rechtlichen Fehler aufmerksam geworden…
Ja, da man die Sprache im Shop „Metaltix“ auf EN umstellen kann, und „nur darum“, müsste die AGB eigentlich auch in Englisch übersetzt werden, da sie ansonsten nicht Teil des Vertrages werden kann.
die metaltix AGB sind ja auch nur interessant für "Geschäftsbeziehung zwischen SH-Promotion GmbH (nachfolgend auch mit “Metaltix“ bezeichnet) und dem Besteller von Produkten (Waren und Tickets)".

Die AGB des Festivals sind wieder was anderes, "Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und der Veranstalterin, der WOA Festival GmbH".

Mann muss schon zwischen Veranstalter und Händler trennen. Für Kinder auf dem Festivalgelände sind die AGB von metaltix daher völlig irrelevant, egal ob sie Vertragsbestandteil geworden sind oder nicht. Und die HP das W:O:A ist soweit ich das sehe nur auf Deutsch verfügbar, dann ist Vertragssprache auch nur Deutsch und der Veranstalter hat richtig belehrt.
 
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derPE

W:O:A Metalhead
30 Juli 2022
196
106
58
Mildstedt
die metaltix AGB sind ja auch nur interessant für "Geschäftsbeziehung zwischen SH-Promotion GmbH (nachfolgend auch mit “Metaltix“ bezeichnet) und dem Besteller von Produkten (Waren und Tickets)".

Die AGB des Festivals sind wieder was anderes, "Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und der Veranstalterin, der WOA Festival GmbH".

Mann muss schon zwischen Veranstalter und Händler trennen. Für Kinder auf dem Festivalgelände sind die AGB von metaltix daher völlig irrelevant, egal ob sie Vertragsbestandteil geworden sind oder nicht. Und die HP das W:O:A ist soweit ich das sehe nur auf Deutsch verfügbar, dann ist Vertragssprache auch nur Deutsch und der Veranstalter hat richtig belehrt.

Da ich das so gerne mache, habe ich die einschlägigen Rechtsentscheide hierzu geprüft, vor meinem Post.
😂🤣😂
Nein, eine andere Rechtsgrundlage, als die welche dem Ticket Käufer vor Kauf übermittelt wird (spätestens bei Kauf), gilt im Streitfall bei online verkäufen nicht.

Der Versuch von Metaltix, als Zwischenhändler aufzutreten (was sie ja de facto auch sind), scheitert daran, das sie, wenn man die Seite auf Englisch stellt, die AGBs nicht übersetzt haben, es tritt also die gesetzliche Regelung an stelle der AGB somit sind sie dann auch Verkäufer und nicht Vermittler (da die AGB vom Kunden, der englisch spricht, nicht verstanden werden konnten).

Also,
ja, du hast recht, wenn die AGB von Metaltix gelten, sind auch die des Festivals anerkannt (steht ja so in den AGB von Metaltix) (Wobei ich vermuten würde, das diese „rein rechtlich„ mit der Bestellung ausgeliefert werden müssten, um da sicher zu gehen.)
Ich habe aber auch recht, da die AGB von Metaltix nicht gilt (sie ist ja für den EN Besucher nicht verständlich) gilt die des Veranstalters auch nicht.
Ein Hinweis auf irgendeine Regelung aufgedruckt auf dem Ticket ist, laut BGH, ungültig, da der Kunde erst nach Vertragsschluss über die Regelung informiert wird.
Das ist, rein Vertragsrechtlich, zumindest ungünstig.

Zusätzlich gilt, da die Seite nicht nur in Deutsch ist, das Kunden-Schutz-Recht der EU und des Landes des Kunden.
Auch das ist eher nicht vorteilhaft für den Vermittler UND den Veranstalter.

LG
 
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westwood

Member
2 Juli 2021
99
179
48
Da ich das so gerne mache, habe ich die einschlägigen Rechtsentscheide hierzu geprüft, vor meinem Post.
😂🤣😂
Nein, eine andere Rechtsgrundlage, als die welche dem Ticket Käufer vor Kauf übermittelt wird (spätestens bei Kauf), gilt im Streitfall bei online verkäufen nicht.

Der Versuch von Metaltix, als Zwischenhändler aufzutreten (was sie ja de facto auch sind), scheitert daran, das sie, wenn man die Seite auf Englisch stellt, die AGBs nicht übersetzt haben, es tritt also die gesetzliche Regelung an stelle der AGB somit sind sie dann auch Verkäufer und nicht Vermittler (da die AGB vom Kunden, der englisch spricht, nicht verstanden werden konnten).

Also,
ja, du hast recht, wenn die AGB von Metaltix gelten, sind auch die des Festivals anerkannt (steht ja so in den AGB von Metaltix) (Wobei ich vermuten würde, das diese „rein rechtlich„ mit der Bestellung ausgeliefert werden müssten, um da sicher zu gehen.)
Ich habe aber auch recht, da die AGB von Metaltix nicht gilt (sie ist ja für den EN Besucher nicht verständlich) gilt die des Veranstalters auch nicht.
Ein Hinweis auf irgendeine Regelung aufgedruckt auf dem Ticket ist, laut BGH, ungültig, da der Kunde erst nach Vertragsschluss über die Regelung informiert wird.
Das ist, rein Vertragsrechtlich, zumindest ungünstig.

Zusätzlich gilt, da die Seite nicht nur in Deutsch ist, das Kunden-Schutz-Recht der EU und des Landes des Kunden.
Auch das ist eher nicht vorteilhaft für den Vermittler UND den Veranstalter.

LG
Klingt plausibel. Meine letzte ernsthafte inhaltliche Befassung mit dem Zivilrecht war zum Examen und das ist schon ein paar Tage her. Da bin ich ja froh dass wenigstens nicht alles Wissen verloren zu sein scheint.

Aber um da wieder zum Thema zurückzukommen. Nur weil die AGB dann nicht in den Vertrag einbezogen wurden, erwächst daraus ja nicht reflexhaft der Anspruch gegen den Veranstalter, seinen Säugling vor irgendeine Bühne tragen zu dürfen. Alleine deswegen ist dieses ewige AGB-Thema schon ein wenig müßig.

Wer liest schon AGB‘s, wenn man im Vorfeld weiß das es eh keinen interessiert?😉
Das wissen ja nur die aus den Lärm-/Rechtsrock- und Kinderthreads und der Vorsitzende vom Schrebergartenverein mit der Bausparkassenmetalmutti.
 
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Parrilas

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2015
12.093
15.944
128
53
Saarland
Ich schreibe jetzt mal aus eigener Erfahrung.

2012 war mein jüngster Sohn 14 und, da er die gleiche Musik hört wie ich, wollte er unbegingt nach Wacken.
Natürlich ist das für mich eine große Verantwortung gewesen, aber ich habe trotzdem Karten gekauft.
War auch mein erstes Wacken und die Vorfreude war groß.
Kurz gesagt war alles super und ich habe es nicht bereut.
Sein Patenonkel war auch dabei und seit 2012 haben wir jedes Jahr das gleiche Camp mit einigen guten Freunden.
Jetzt ist er 24 und fester Bestandteil unseres Camps.
Wacken ohne ihn kann ich mir nicht vorstellen.
Aber 14 Jahre ist für mich (und für verantwortungsvolle Eltern) das absolute Mindestalter.
 
8 Aug. 2022
69
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43
37
Eine andere Frage ist natürlich abgesehen von der rein Rechtlichen Frage und der Frage was ist vernünfitig finde ich es auch mega wichtig das der Nachwuchs in nichts reingezogen wird sondern am aus eigenem Antrieb sagen kann hey Papa und Mama ich will gerne mit nach Wacken oder wie in meinem Fall hey nimm mich mit zu Hertha ich habe Lust. Dann muss mann natürlich selbst ausmachen ob mein Nachwuchs Alt und auch Reif genug ist solch eine Große Reise
 
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Fayelander

Member
11 Juli 2022
96
84
33
51
Meine Kinder sind 12 und 15 Jahre jung. Ich wollte eigentlich mit meiner ganzen Familie nach Wacken. Da ich aber noch nie auf dem W.O.A. war habe ich bei ein paar Bekannten nachgefragt was die denn so meinen. Ich wurde fasst gekreuzigt!!! Auf was für blöde Ideen ich nur komme mit meinen Kindern auf „so ein“ Festival zu gehen. Darauf hin bin ich ohne Familie gefahren. Im Nachhinein muss ich sagen hätte ich für beide keine Bedenken! Ich habe einen halb nackten Typen mit Melone auf dem Kopf und geöffnetem Bademantel gesehen. Das war’s aber auch schon an anstößigen gestalten.
Ich denke wenn man nicht direkt vor den Bühnen steht und mit bedacht auf die einzelnen Shows geht spricht ab 12, eventuell auch erst ab 14, nichts gegen Wacken.
Ich habe auch ein paar sehr kleine Kinder (im Kinderwagen oder auf der Krabbeldecke) gesehen. Das finde ich nicht in Ordnung! Auch die in der AGB stehenden 6 Jahre sind meiner Meinung nach deutlich zu jung!

Das Problem ist das sich Eltern nicht gerne in die Erziehung quatschen lassen. Würde ja heißen das man was falsch macht. Deshalb wird sich hier auch niemals jemand belehren lassen
Es kann also nur ein verbot für Kinder bis zu einem bestimmten Alter helfen.
Ich glaube bei meinem Iron Maiden Konzert stand auf dem Ticket „kein Einlass unter 12 Jahren!“
 

westwood

Member
2 Juli 2021
99
179
48
Das Problem ist das sich Eltern nicht gerne in die Erziehung quatschen lassen. Würde ja heißen das man was falsch macht. Deshalb wird sich hier auch niemals jemand belehren lassen
Ach, das ist doch ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Wir freuen uns alle wie die Schneekönige, dass es Regeln gibt, solange sie nicht für uns gelten. Die Geschichte mit dem Nutellaglas auf dem Campground ist doch das beste Beispiel. Klar kann ich mir erschließen, wo das Glasverbot herkommt und dass man es zu keinem Zeitpunkt auf die Zucker-Palmfettjunkies abgesehen hat, nicht desto trotz gibt es keine Ausnahme für Nutellagläser. Das kann man beliebig weiterführen, Geschwindigkeitsbegrenzungen sind das nächste Thema. Zu Hause vor der eigenen Haustüre, am Schulweg z.B., soll gefälligst jeder, der 10 km/h zu schnell ist, ans Kreuz geschlagen werden. Wird man selber mit +31 auf der Autobahn gemessen, werden die Damen und Herren von der Polizei ja auch am liebsten gefragt, ob sie nichts besseres zu tun haben.

Das Thema kann man aber auch schön ad infinitum erörtern, ohne dass es jemals einen Konsens geben wird. Irgendjemand kennt schließlich immer einen Sprössling, der mit 12, 13, 14 schon weiter und vernünftiger war als die meisten 20jährigen. So ist das mit abstrakt-generellen Regelungen im Allgemeinen und mit Altersgrenzen im Besonderen, man erwischt nie alle, aber garantiert immer mal eine*n Falsche*n.