Kinder und Minderjährige

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Kinder und Jugendlichen auf dem W:O:A?

  • - Keine Alterseinschränkung

    Stimmen: 30 11,7%
  • - Ab 14 (Übergang vom Kind zum Jugendlichen in Deutschland)

    Stimmen: 51 19,9%
  • - Ab 16 (Bier- und Zigarettenkonsum, Kommunal+(Landtags)wahl, usw)

    Stimmen: 135 52,7%
  • - Ab 18

    Stimmen: 40 15,6%

  • Umfrageteilnehmer
    256

Mjölnir1985

Member
9 Aug. 2019
42
88
43
39
Frankfurt
Das ist eben nur anteilig richtig, und die "vollständige Rechtsgrundlage" dazu kannst du gerne "oben" im Thread nachlesen...
Der Veranstalter muss sich dazu, sollte er sich die Mühe machen wollen, um rechtssicher zu sein und nicht von irgendwem der 75.000 auf Grundlage des AGG verklagt zu werden, mit der Gemeinde und dem Jugendamt eine Anordnung nach §7 JuSchG holen.

LG
Ja sicher richtig, aber sind wir mal ehrlich, das ist wohl das aller geringste Problem dies zu bekommen, ich hatte da bisher keine Probleme mit. Sobald unkontrollierter Alkoholkonsum, Nacktheit etc…. vorkommen könnten dann greift besagter §7.

Aber mal nebenbei die Dame vom Jugendamt die gerade neben mir auf dem Sofa liegt sagt auch (bei aller Toleranz welche sie besitzt) Veranstaltungen alla Wacken sind nichts für Kinder, Jugendliche ab 16 ja im Rahmen des Gesetzes.