Ähhh jaein, sicher Richtig was du da aus dem Jugendschutzgesetz heraus gesucht hast.
Doch als Veranstalter diverser anderer Veranstaltungen in verschiedener Größe (unteranderem besagte Tanzveranstaltungen)
Kann ich dir auch sagen das der Veranstalter das Hausrecht ausübt und wenn der Veranstalter sagt nein dann ist nein! Völlig Wurst ob da Mutti oder Vati mit bei sind oder ob das Gesetz sagt mit 16 darf man aber.
Als Veranstalter habe ich eine Verantwortung für meine Gäste und wenn ich aus welchem Grund auch immer der Meinung bin das ich die Verantwortung für Minderjährige (Jugendliche) oder ganz und gar Kinder nicht Tragen kann oder will. Dann untersage ich den Zutritt!
Das ist eben nur anteilig richtig, und die "vollständige Rechtsgrundlage" dazu kannst du gerne "oben" im Thread nachlesen...
Der Veranstalter muss sich dazu, sollte er sich die Mühe machen wollen, um rechtssicher zu sein und nicht von irgendwem der 75.000 auf Grundlage des AGG verklagt zu werden, mit der Gemeinde und dem Jugendamt eine Anordnung nach §7 JuSchG holen.
LG