Kinder und Minderjährige

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Kinder und Jugendlichen auf dem W:O:A?

  • - Keine Alterseinschränkung

    Stimmen: 30 11,7%
  • - Ab 14 (Übergang vom Kind zum Jugendlichen in Deutschland)

    Stimmen: 51 19,9%
  • - Ab 16 (Bier- und Zigarettenkonsum, Kommunal+(Landtags)wahl, usw)

    Stimmen: 135 52,7%
  • - Ab 18

    Stimmen: 40 15,6%

  • Umfrageteilnehmer
    256

Spartaner032

W:O:A Metalhead
23 Juni 2011
3.269
1.812
108
Bad Bevensen
Ja, das ist formal natürlich korrekt, da habe ich "meinen Recherchejob" nicht ordentlich gemacht, aber du weißt, glaube ich, was ich meine und worauf ich hinaus möchte.

Das eine, von mir zitierte, ist das, woran sich der Veranstalter halten muss (Präventiv) und deines das, was "erst" Passiert, wenn jemand bereits Scheiße gemacht hat oder dabei ist offensichtliche scheiße zu machen, es ist also erst "im Nachgang" zu einer (möglichen) Gefährdung anwendbar.

LG

Naja, auch da hab ich beides. Ich kann entweder Aufgrundlage von 8a und 42 sgbviii das Kind unmittelbar in Obhut nehmen oder ich mache einen Antrag auf erörterung nach 157 FamFG ihm 1666 und 1666a BGB.

Aber die Frage bzgl. Veranstaltet wurde ja oben beantwortet. (Auf meiner Hochzeit war auch Kinderverbot 😋)