Jagdschein

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*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
38.537
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81
41
Nicht mehr Keller :eek:
www.myspace.com
ich habs als pdf... und nutze einfach die suchfunktion ...

Ich denke dass "Der Jagdausübungsberechtigte" wirklich reicht. In der Frage steht ja nichts davon, wer die Erlaubnis erteilen/erhalten darf.

Aber dafür wirft sich gerade ne andere Frage auf...

Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht?

Klar ist:

§960 Wilde Tiere

(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

Aber: Da steht "erlangt die Freiheit WIEDER". Heißt das, es ist nicht in Gefangenschaft geboren bzw besteht da ein Unterschied? :confused: *brettvormkopphat*
 

toastie

W:O:A Metalmaster
11 Juli 2008
22.972
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81
der eigentümer kann es dem jagfdbereuchtigen pächzgrer zsusprecken, muzseer aber nicht
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.490
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Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
Aber dafür wirft sich gerade ne andere Frage auf...

Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht?

Klar ist:

§960 Wilde Tiere

(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

Aber: Da steht "erlangt die Freiheit WIEDER". Heißt das, es ist nicht in Gefangenschaft geboren bzw besteht da ein Unterschied? :confused: *brettvormkopphat*

"In Gefangenschaft geboren" ist ja irgendwie nicht "gefangen", weil war niemals frei. :confused:
Wenn ein bereits in Gefangenschaft geborenes Tier ausbricht, würde ich vermuten, dass mans nicht anders handhaben kann als wenn z.B. einem Bauern eine Kuh ausbüxt... Nur woran erkennt man, was genau man vor sich hat? Werden (in Gefangenschaft geborene) Wildtiere irgendwie mit Ohrmarken oder so gekennzeichnet?

Dieser Post wird dir nicht helfen, aber ich will ja auch nur wissen. :o
 

toastie

W:O:A Metalmaster
11 Juli 2008
22.972
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"In Gefangenschaft geboren" ist ja irgendwie nicht "gefangen", weil war niemals frei. :confused:
Wenn ein bereits in Gefangenschaft geborenes Tier ausbricht, würde ich vermuten, dass mans nicht anders handhaben kann als wenn z.B. einem Bauern eine Kuh ausbüxt... Nur woran erkennt man, was genau man vor sich hat? Werden (in Gefangenschaft geborene) Wildtiere irgendwie mit Ohrmarken oder so gekennzeichnet?

Dieser Post wird dir nicht helfen, aber ich will ja auch nur wissen. :o

Jau.:)
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
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Ich hab mich übrigens endgültig von Waffenkunde und -recht sowie den Schießübungen abgemeldet. :o

Das ist sehr schade.

Wir haben gestern zum ersten mal auf die neue Anlage für den Laufenden KEiler geschossen, mit elektronischer Auswertung. Ist schon praktisch, wenn man den Treffer gleich am Bildschirm sieht, und nicht einen "Keilerjungen" mit Funkgerät vorne sitzen haben muß.

Warum treffe ich eigentlich seit drei Wochen den Bock nicht mehr? Vorher waren 4 10er üblich, jetzt bin ich über drei Treffer noch ganz froh... liegt das nur am Licht (wir schießen abends 4-5Uhr), während ich beim Kipphasen und dem Keiler gut treffe?
 

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
38.537
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41
Nicht mehr Keller :eek:
www.myspace.com
Nein.

Das IST die Antwort, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Der Jagdausübungsberechtigte darf die Stangen anschließend weitergeben an wen er will, aber einsammeln muß er sie wohl selbst.

Wir hatten ja gestern wieder Jagdrecht und da ist es uns anders gesagt worden. Zunächst einmal darf der Jagdausübungsberechtigte Abwurfstangen sammeln. Aber er kann auch schriftliche Genehmigungen zum Sammeln ausstellen.