Jagdschein

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*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
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Nicht mehr Keller :eek:
www.myspace.com
Die meinten in unserem Kurs jetzt eben auch wieder alle, dass ich die komplette Prüfung ablegen soll. Ich tendiere aber trotzdem immer mehr zur eingeschränkten Jägerprüfung. Mhpf. Nur wie verläuft die denn nun? Ich hab eben einen Ausbilder gefragt und da er in seiner Ausbilderlaufbahn so einen Fall noch nicht hatte, wusste er es auch nicht so genau. Er war sich aber relativ sicher, dass nur die Schießprüfung entfällt, Waffenkunde und -recht aber dennoch geprüft wird. Auf der Seite vom Deutschen Falknerorden steht hingegen, dass bei der eingeschränkten Jägerprüfung ALLE FÄCHER DIE MIT SCHUSSWAFFEN IN VERBINDUNG STEHEN entfallen. Wie ises denn nun? :confused: Ich halte letzteres ja irgendwie für wahrscheinlicher, denn wieso sollte ich das alles wissen müssen, wenn ich ja ohnehin keine Waffe führen will und darf? :confused:
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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@ *Fee:

Du bist doch Hundeausbilderin, und willst mit dem Jagdschein Deinen Kundenstamm erweitern.

Dann mach UNBEDINGT den kompletten Kurs mit Schießen, denn dann darfst Du auch ZUR HUNDEAUSBILDUNG die Waffe mitnehmen und damit schießen. Solltest Du mal einen Jagdhund ausbilden, ist es wichtig daß er nicht schußscheu ist. Und das darfst Du nur mit vollwertigem Jagdschein trainieren.

Wie sieht es eigentlich aus, willst Du auch die Jagdhundeprüfungen bzw. die Vorbereitungskurse machen? Das ist sicher auch interessant, aber dazu braucht man bestimmt nochmal mehr Scheine als nur den Jagdschein.

Übrigens ein Tip für's Schießen auf bewegte Scheiben:

Slow is smooth, and smooth is fast.

Soll heißen:
Ein flüssiger Bewegungsablauf ist wichtiger als schnelle Bewegungen. Stimmt der Bewegungsablauf erstmal, kommt die Geschwindigkeit von ganz alleine.



Noch ein Tip für's Schießen auf stillstehende Scheiben:

Nimm die schußschwache Hand unter den Vorderschaft der Büchse, und verschiebe diese vorsichtig hin und her, bis Du beim Blick durch das Glas das Ziel im Visier hast. Auf KEINEN FALL den Körper verbiegen und verdrehen, um ins Ziel zu kommen. Die Anspannung löst sich gleichzeitig mit dem Schuß, und Du verreißt, und schießt daneben.
 

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
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Nicht mehr Keller :eek:
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Hi :)

Danke erstmal für deine Tipps. :) Werd ich mir zu Herzen nehmen.

Ich hab eigentlich Verhaltenstherapie gelernt. Hunde zu bestimmten Zwecken ausbilden will ich eher nicht. Mit Ausnahme von Blinden- und Epilepsiehunden.
Den Waffenschein brauche ich aber im Grunde auch für die Jagdhundeausbildung nicht, denn man kann ja zB mit nem Rapid Launcher arbeiten. Der "knallt" ja auch :D Da gibts noch andere Möglichkeiten.


Aber wie dem auch sei, ich werd halt sowieso erstmal mit auf den Schießstand gehen und gucken wie es da läuft. ;)
 

toastie

W:O:A Metalmaster
11 Juli 2008
22.972
1
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Übrigens ein Tip für's Schießen auf bewegte Scheiben:

Slow is smooth, and smooth is fast.

Soll heißen:
Ein flüssiger Bewegungsablauf ist wichtiger als schnelle Bewegungen. Stimmt der Bewegungsablauf erstmal, kommt die Geschwindigkeit von ganz alleine.

Jau, dat ist sehr richtig. Wir hatten viele, die deswegen total verkackt haben. Taube fliegt, Waffe wird hochgerissen und abgeballert.....so trifft man natürlich nichts.
 

bier_baron

W:O:A Metalmaster
6 Aug. 2008
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kann auch nur raten fee, mach alles! so wie gesagt, solltest du vll wirklich mal jagthunde ausbilden sollen (du weisst nicht 100%tig was kommt!!!) brauchst du den!
und schießen ist nicht so schlimm;)
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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Gehst du noch regelmäßig auf den Stand zum Training?

Nach meinem Umzug vor zwei Jahren hat es eine Weile gedauert, bis ich einen neuen Verein gefunden hatte, und vor zwei Monaten bin ich ja schon wieder umgezogen (wurde gefeuert und habe keinen Job in der Nähe gefunden). Bisher habe ich noch keinen Anschluß an einen Verein gefunden, allerdings eine Einladung habe ich schon. Nur keine Zeit... viel zu tun in der neuen Wohnung.
 

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
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Nicht mehr Keller :eek:
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Wem steht das Aneignungsrecht an Abwurfstangen und den Eiern des Federwildes zu?

Ist da die richtige Antwort der Eigentümer oder der Jagdpächter? Oder beide? :confused: Braucht der Jagdpächter eine schriftliche Erlaubnis oder hat er dieses Recht von vornherein? Hat sonst noch wer das Recht dazu? Dass "Otto Normalvebraucher" nix mitnehmen darf, is klar ;) Ich find das grad in meinen Büchern irgendwie nich und die Frage is Teil der Hausaufgabe :o:D *spick* :D
 

METALPOPE667

W:O:A Metalmaster
19 Mai 2002
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Wem steht das Aneignungsrecht an Abwurfstangen und den Eiern des Federwildes zu?

Ist da die richtige Antwort der Eigentümer oder der Jagdpächter? Oder beide? :confused: Braucht der Jagdpächter eine schriftliche Erlaubnis oder hat er dieses Recht von vornherein? Hat sonst noch wer das Recht dazu? Dass "Otto Normalvebraucher" nix mitnehmen darf, is klar ;) Ich find das grad in meinen Büchern irgendwie nich und die Frage is Teil der Hausaufgabe :o:D *spick* :D
dem jagdausübungberechtigten :o *behaupt*

edit §1 abs. 5 BJG sagt das zumindest :o
 
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*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
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Nicht mehr Keller :eek:
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dem jagdausübungberechtigten :o *behaupt*

edit §1 abs. 5 BJG sagt das zumindest :o

Meinst du, dass das als Antwort reicht? Ich weiß, dass irgendwer auch die Genehmigung zum Sammeln für bestimmte Leute ausstellen darf. Aber wer darf das und für wen alles? "Logisch" klingt für mich eigentlich, dass der Eigentümer prinzipiell JEDEM erlauben darf, sich zumindest n paar Abwurfstangen zu suchen. Schadet ja keinem. Bei den Eiern siehts ja aber schon wieder ganz anders aus.
 

METALPOPE667

W:O:A Metalmaster
19 Mai 2002
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Meinst du, dass das als Antwort reicht? Ich weiß, dass irgendwer auch die Genehmigung zum Sammeln für bestimmte Leute ausstellen darf. Aber wer darf das und für wen alles? "Logisch" klingt für mich eigentlich, dass der Eigentümer prinzipiell JEDEM erlauben darf, sich zumindest n paar Abwurfstangen zu suchen. Schadet ja keinem. Bei den Eiern siehts ja aber schon wieder ganz anders aus.

schwer zu sagen ...
§ 15 Allgemeines
(1) Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich
führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§
25) vorzeigen. Zum Sammeln von Abwurfstangen bedarf es nur der schriftlichen Erlaubnis
des Jagdausübungsberechtigten. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben
will, muß einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen

edit:
von eiern steht da nix
 
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