Fuck! Dringende Frage an unsere Juristen

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Axel2

W:O:A Metalmaster
26 Apr. 2003
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Emscher-Castle
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Der Axel hat Mist gebaut:

Mein Rechner war platt und ich hab ihn neu formatiert.

Danach gings dann an den Download all der kostenlosen kleinen Programme und Progrämmchen, die man so braucht (Winamp, Firefox, Adobe etc.).

Jo, und bei Openoffice bin ich dann reingefallen und bei www.opendownload.de gelandet. (Ich weiß gar nich, warum ich nich die Originalseite genommen hab :rolleyes: Google ging wohl einfach schneller). Angemeldet, Openoffice runtergezogen, installiert, alles ok.

Heute meine Email gecheckt und ne Rechnung über 96 Tacken gefunden (Jahresabo: 12 * 8 Euro im Voraus). Erst dachte ich: Naja, im Internet gilt ja die 4-Wochen Widerrufsbelehrung.
Dann las ich was von einer Verzichterklärung dazu, die ich geleistet hab.

Ein Blick in die AGB offenbarte mir, dass das Widerrufsrecht zwar prizipiell besteht, aber mit der ersten Inanspruchnahme der Dienste verfällt. Da ich ja OO schon gedownloadet hab, is das ja geschehen. :(

Ja, ich gebe zu: Eigene Doofheit/Blindheit dass ich nich genau hingesehen hab (es sind ja mittlerweile mit Treibern über 20 Sachen, die man so braucht, außerdem war ich noch dösig vom Samstagsprogramm). Aber es ist ja heute auch sehr üblich, dass viel genutzte Freeware von Drittanbietern zum Download bereitgestellt wird, so dass ich mir nix dabei gedacht hab.

Dummerweise wirkt das alles durchaus seriös, die Kosten waren nicht mal großartig versteckt oder so, aber ich habs einfach nich gesehen, weil ich halt bei OO absolut nich mit irgendwelchen Kosten gerechnet hab. Tjoa...

Sieht schlecht aus, oder? :(

Achja: Meine ip wurde natürlich von denen gespeichert...


Edit: Hier is der Part über den Verzicht des Widerrufsrechts:

Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen,
Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer Seite www.opendownload.de beginnt die Dienstleistung
sofort nach Anmeldung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Axel2

W:O:A Metalmaster
26 Apr. 2003
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Emscher-Castle
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Wende Dich doch mal an 'ne Verbraucherschutzorganisation, vielleicht können die da noch was drehen... :(

oha, das is übelst, hoffe ma du kommst da noch irgendwie raus *daumendrück*
Toffis idee klingt ja ganz gut:)

Joa, werd ich auf jeden Fall versoochen.

Da jedoch seitens des Anbieters keine Betrugsabsicht nachzuweisen sein wird (wie gesagt: ich hab einfachnur nich hingeguckt), bleibt mir nur der Part mit dem Verzicht bzw. die Frage, ob dieser genannte Paragraph existiert und in diesem Fall gültig ist.
 

Thorin_Eichenschild

W:O:A Metalmaster
22 Jan. 2006
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www.myspace.com
Stimmt...jetzt erinnere ich mich auch wieder an die Berichte über diesen Laden.

Naja, ein klasse Link von E'Lell....da ist ja alles erklärt, was man machen soll und auch die Kommentare sind hilfreich.
 

IL CATTIVO

W:O:A Metalhead
9 Mai 2006
2.401
0
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Münster
Ich habe deine Mail mal eben an einen Kumpel von mir weitergeleitet, der
ist Jurist, vielleicht weiss er ja Rat?!?

gruß
Basti
 

Toffi Fee

W:O:A Metalgod
3 Dez. 2002
78.194
16
133
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MS Holy Slaughterhouse
20000er-thread-warriors.de

...sauber! Und das macht richtig Mut:

>> Kommentar von schm-baer
vom 14. April 2009, 17:05 Uhr

Leute macht Euch keine Sorgen.
Die können nicht einfach einseitig in ihren AGBs ein Widerspruchsrecht ausschliessen.
Europaweit kann man bei jedem abgeschlossenen Vertrag
innerhalb 14 Tagen Widerspruch einlegen.
Ich habe gleich die Rechnungsmail mit meinen Widerspruch als Re-Mail zurückgeschickt. Natürlich kommt umgehend eine ReRe-mail, dass die Mail nicht zugestellt werden konnte.
Mit dieser ReRe-mail hat man dann schon mal was in der Hand, dass da was angekommen sein muss durch diese Antwort.
Wichtig ist jedoch, dass man zusätzlich innerhalb dieser Frist einen schriftlichen Widerspruch per
Einwurf-Einschreiben losschickt.
Natürlich wird keiner in der Firma sein, aber der Einlieferungsbeleg der Post bestätigt Euch,
dass der Brief bei denen im Postfach gelandet ist.
Wann die den dann leeren ist nicht Euer Problem.
Auf diese Weise braucht ihr keinen Rückschein mit Eurer Adresse.
Es kommt zwar noch ein Mahnbescheid von RA Olaf Tank in Osnabrück, aber nach Zusendung einer Kopie des Widerspruchs und des Einlieferungsscheins (meinetwegen auch mit Hilfe eines Rechtsanwalts)
kam bei mir nach kurzer Zeit von RA Tank die Bestätigung der Einstellung des Verfahrens.
PS. auch ich würde mich sofort einer Sammelklage anschließen.
Also Kopf hoch!!! <<
 
M

MetalHeart_666

Guest
Das wär doch ein Fall für diesen Detektiv von der Sendung WiSo.Der könnte solchen Gaunern mal auf die Füße tretten.;)
 

grinsekatze666

<span style="color:black">Moderator</span>
15 Juni 2003
22.589
1
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Münster
twitter.com
Diese Art von Download-Portal ist 'ne recht gängige Abzocker-Masche im Internet. Meistens schicken die dir zwei bis drei Mahnungen und dann hört's wieder auf, weil die genau wissen, dass sie mit ihren Forderungen nicht die geringste Chance hätten, wenn man es drauf ankommen lässt. Mit deiner IP-Adresse können die übrigens ungefähr GAR NICHTS anfangen, das dient nur der Einschüchterung.
 

Steff TheRipper

W:O:A Metalmaster
7 Feb. 2003
5.008
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37
Hamburg
Diese Art von Download-Portal ist 'ne recht gängige Abzocker-Masche im Internet. Meistens schicken die dir zwei bis drei Mahnungen und dann hört's wieder auf, weil die genau wissen, dass sie mit ihren Forderungen nicht die geringste Chance hätten, wenn man es drauf ankommen lässt. Mit deiner IP-Adresse können die übrigens ungefähr GAR NICHTS anfangen, das dient nur der Einschüchterung.

So sieht's aus. Mein Vater hatte sich auch mal auf einer Tier-Info-Seite mit meiner Mail-Adresse angemeldet, die dann 69€ für ihren "Service" verlangten. Ich hab einfach nie drauf reagiert und nach der dritten Mail (inkl. Androhung eines Inkassoverfahrens etc) hatte es sich dann erledigt.
 
L

Lord Soth

Guest
Nicht zahlen.
Sofort kündigen (Grund brauchst du nicht anzugeben).
ggf. Anzeige bei der Polizei stellen.
Und das ganze an eine Verbraucherschutzorganisation weiterleiten bzw. bei denen anfragen.

Würde ich so machen.
 

Thorin_Eichenschild

W:O:A Metalmaster
22 Jan. 2006
28.825
0
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41
Münster
www.myspace.com
Nicht zahlen.
Sofort kündigen (Grund brauchst du nicht anzugeben).
ggf. Anzeige bei der Polizei stellen.
Und das ganze an eine Verbraucherschutzorganisation weiterleiten bzw. bei denen anfragen.

Würde ich so machen.

Bzw statt Kündigen eher Widerspruch einlegen....weil diese Klausel laut Verbraucherschutz nicht rechtens zu sein scheint.