Dummes Geschwätz, da mein Verhalten in dem Kontext im wesentlichen daraus besteht die Crowdsurfer gar nicht erst anzufassen. Und sich einen Dreck darum zu kümmern ob/wenn die runter fallen ist nach dem aktuellen Regelwerk auch weiterhin legitim, da keinerlei Verpflichtung besteht sich an dieser Aktivität zu beteiligen.sagt der Pedant der sich sonst immer als erstes auf fehlersuche macht?
aber unter Punkt 8 in den AGB´s ist dein Verhalten als Verboten erklärt
Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:
8.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
Dazu kann man dein "surfer-werfen" ja durchaus zählen
zumal es nach wie vor nicht verboten ist Crowd zu surfen
8.1.4. die “Wall of Death“ oder den „Circle Pit“ auszuüben,