Feedback zur Barrierefreiheit und dem Umgang mit Gästen mit Handicap beim W:O:A 2025

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Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
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Soweit muss man ja gar nicht gehen.
Du brauchst'n Ticket, damit ist das nicht öffentlich zugänglich innerhalb der Festivalzeit.

Deswegen die Frage. Ich kann mir vorstellen dass sowas bei Stadtfesten o.ä. dann halt Anwendung findet.

Bei anderen Festivals wird man sich lediglich inhaltlich an der DIN orientieren um umsetzbares umzusetzen.
 

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
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Die DIN 18040‑1 ist eine deutsche Norm, die sich mit der Barrierefreiheit im Bauwesen beschäftigt. Sie enthält Richtlinien und Anforderungen zur Gestaltung von barrierefreien Gebäuden und Anlagen. Im Hinblick auf den Umbau von Clubs oder anderen öffentlichen Veranstaltungsorten regelt sie grundlegende Aspekte wie:
  • Zugänglichkeit (Festlegung der Anforderungen an die Gestaltung von Zugängen, Türen, Treppen, Rampen und Aufzügen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen diese ohne Einschränkungen nutzen können),
  • Bewegungsflächen (Regelung der Mindestgröße und Beschaffenheit von Bewegungsflächen, um ausreichend Raum für Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten),
  • Barrierefreie Sanitäranlagen (Regelung der Anforderungen für die Gestaltung von barrierefreien Toiletten und Waschräumen),
  • Informationszugang (Forderung, dass Informationen und Kommunikation auch für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen zugänglich sind, beispielsweise durch taktilen Bodenbelag oder Gebärdensprachdolmetscher).
Die Norm dient dazu, die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit von öffentlichen Gebäuden (hierzu zählen auch Clubs) und Veranstaltungsorten für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Wenn Clubs umbauen oder neue Veranstaltungsorte planen, müssen sie die Anforderungen der DIN 18040‑1 beachten, um sicherzustellen, dass sie barrierefrei sind und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.

Quelle: Barrierefreiheit auf Festivals und in Clubs

Auszug:

DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10​

Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO):
  1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
  2. Sport- und Freizeitstätten,
  3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
  5. Verkaufs-, Gast- und Beherbungstätten,
  6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Das ist halt einfach überhaupt keine Antwort auf die Frage.....

Und wenn du was verlinkst, dann lies es auch:

Im Allgemeinen besteht für den privatwirtschaftlichen Veranstaltungssektor keine rechtliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit
 

EinfachLena

W:O:A Metalhead
10 Aug. 2016
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DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10​

Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO):
  1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
  2. Sport- und Freizeitstätten,
  3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
  5. Verkaufs-, Gast- und Beherbungstätten,
  6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Sorry is the hardest word.... oder so....

Und unter welchen Punkt von 1-6 fällt jetzt die Open Air Wiese?
 

Spacer

Member
3 Aug. 2025
31
25
8
Und wenn du was verlinkst, dann lies es auch:

Im Allgemeinen besteht für den privatwirtschaftlichen Veranstaltungssektor keine rechtliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Ich lese dann folgend:

"So steht der fehlenden Verpflichtung der Barrierefreiheit entgegen, dass Festivalveranstalter*innen und Clubbetreiber*innen Menschen mit Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht diskriminieren dürfen."

Wenn man sich dem Thema annimmt und damit wirbt ist es nicht Förderlich das ausser Acht zu lassen. Das es nicht einfach ist und keiner nach Beton schreit wurde Eingangs bereits erwähnt. Es ist ein Geben und Nehmen, am Ende des Tages wird sich aber daran Orientiert und man muss klar sagen es findet nunmal doch Anwendung. Da Beeinträchtigte nicht diskriminiert werden dürfen darf ein Veranstalter diese auch nicht einfach ausschliessen, erst recht nicht bei einer grösse wie Wacken, also....
 

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
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Ich lese dann folgend:

"So steht der fehlenden Verpflichtung der Barrierefreiheit entgegen, dass Festivalveranstalter*innen und Clubbetreiber*innen Menschen mit Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht diskriminieren dürfen."

Wenn man sich dem Thema annimmt und damit wirbt ist es nicht Förderlich das ausser Acht zu lassen. Das es nicht einfach ist und keiner nach Beton schreit wurde Eingangs bereits erwähnt. Es ist ein Geben und Nehmen, am Ende des Tages wird sich aber daran Orientiert und man muss klar sagen es findet nunmal doch Anwendung. Da Beeinträchtigte nicht diskriminiert werden dürfen darf ein Veranstalter diese auch nicht einfach ausschliessen, erst recht nicht bei einer grösse wie Wacken, also....

Nach Naturschutz und Bau-DIN wird nun das Gleichbehandlungsgesetz bemüht. I kann ni mehr.... horrido.
 

EinfachLena

W:O:A Metalhead
10 Aug. 2016
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Ich lese dann folgend:

"So steht der fehlenden Verpflichtung der Barrierefreiheit entgegen, dass Festivalveranstalter*innen und Clubbetreiber*innen Menschen mit Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht diskriminieren dürfen."

Wenn man sich dem Thema annimmt und damit wirbt ist es nicht Förderlich das ausser Acht zu lassen. Das es nicht einfach ist und keiner nach Beton schreit wurde Eingangs bereits erwähnt. Es ist ein Geben und Nehmen, am Ende des Tages wird sich aber daran Orientiert und man muss klar sagen es findet nunmal doch Anwendung. Da Beeinträchtigte nicht diskriminiert werden dürfen darf ein Veranstalter diese auch nicht einfach ausschliessen, erst recht nicht bei einer grösse wie Wacken, also....

das Festivals nicht diskriminieren dürfen ist in meinen Augen korrekt, hat aber nichts mit den eben genannten Bauvorschriften zu tun und der Frage ob Wacken jetzt eine Bildungseinrichtung oder ein Stellplatz ist ( was man in meinen Augen beides durchgehen lassen könnte, wenn auch nicht juristisch)
 

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Member
3 Aug. 2025
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8
Nach Naturschutz und Bau-DIN wird nun das Gleichbehandlungsgesetz bemüht. I kann ni mehr.... horrido.
Ja was, das mit dem Naturschutz war wegen Sorrows gepflügten Acker, ist aber hier nachzulesen....ich hab den Schwachsinn nicht gestartet! Danke! Nochmal das ist völlig ausser Kontext und hätte direkt ignoriert werden sollen von mir! Mein Fehler, aber kocht nur weiter!

Und ja, die DIN findet Anwendung! Ich darf halt auch nicht hingehen und ein Dixie als Behindertengerecht bezeichnen, oder? Das wäre nämlich genau was? Diskriminierung!
 
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Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
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Ja was, das mit dem Naturschutz war wegen Sorrows gepflügten Acker, ist aber hier nachzulesen....ich hab den Schwachsinn nicht gestartet! Danke! Nochmal das ist völlig ausser Kontext und hätte sollen direkt ignoriert werden sollen von mir! Mein Fehler, aber kocht nur weiter!

Und ja, die DIN findet Anwendung! Ich darf halt auch nicht hingehen und ein Dixie als Behindertengerecht bezeichnen, oder? Das wäre nämlich genau was? Diskriminierung!

Ich hab ja selber Schuld... ich wollt Internet haben und nun hab ich den Salat...