Die DIN 18040‑1 ist eine deutsche Norm, die sich mit der Barrierefreiheit im Bauwesen beschäftigt. Sie enthält Richtlinien und Anforderungen zur Gestaltung von barrierefreien Gebäuden und Anlagen. Im Hinblick auf den Umbau von Clubs oder anderen öffentlichen Veranstaltungsorten regelt sie grundlegende Aspekte wie:
- Zugänglichkeit (Festlegung der Anforderungen an die Gestaltung von Zugängen, Türen, Treppen, Rampen und Aufzügen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen diese ohne Einschränkungen nutzen können),
- Bewegungsflächen (Regelung der Mindestgröße und Beschaffenheit von Bewegungsflächen, um ausreichend Raum für Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten),
- Barrierefreie Sanitäranlagen (Regelung der Anforderungen für die Gestaltung von barrierefreien Toiletten und Waschräumen),
- Informationszugang (Forderung, dass Informationen und Kommunikation auch für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen zugänglich sind, beispielsweise durch taktilen Bodenbelag oder Gebärdensprachdolmetscher).
Die Norm dient dazu, die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit von öffentlichen Gebäuden (hierzu zählen auch Clubs) und Veranstaltungsorten für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Wenn Clubs umbauen oder neue Veranstaltungsorte planen, müssen sie die Anforderungen der DIN 18040‑1 beachten, um sicherzustellen, dass sie barrierefrei sind und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Quelle:
Barrierefreiheit auf Festivals und in Clubs
Auszug:
DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10
Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO):
- Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
- Sport- und Freizeitstätten,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens,
- Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
- Verkaufs-, Gast- und Beherbungstätten,
- Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.