Digicams für die Stewards & viele Platzverweise
Viele Besucher des W:O:A finden, dass es dazugehört, Feuerwerkskörper auf den Zeltplätzen zu zünden. Aber:
Ich bitte darum, im nächsten Jahr den ersten Knallkörper zum Anlass zu nehmen, den Knallkopf vom Festival auszuschließen. Vielleicht schreckt Strafe ja doch mal ab, und wenn nicht, macht sie das Zelten immerhin etwas sicherer. Gleiches gilt für Leute, die mit Müll zündeln.
Als nächstes haben wir die Spaßvögel, die Ihre ungeöffneten Konservendosen auf Gaskochern zur Explosion bringen:
Auch diese bitte ich, sofort vom Festival auszuschließen. Ich stelle hier mal keck die Hypothese in den Raum, dass auch heiße Luft in einem luftdichten Behältnis als Sprengstoff angesehen werden kann. Wer's mag, kann sich dagegen ja mal verteidigen lassen.
Damit man auch die Richtigen rausschmeißt, könnte man den Stewards doch einfache Digicams geben. Eventuell dann auch gleich Strafantrag stellen, damit die Besucher sich in Zukunft benehmen.
Der erste Tote mit aufgeschlitzter Beinarterie durch eine Dosenexplosion (die Herrschaften stellen ihre Bomben in der Regel direkt auf die Wege, und sie sind schwer zu erkennen) dürfte dem Ruf des Festivals sehr schaden. Das lässt sich doch vermeiden.
Beste Grüße
Viele Besucher des W:O:A finden, dass es dazugehört, Feuerwerkskörper auf den Zeltplätzen zu zünden. Aber:
§ 306f Herbeiführen einer Brandgefahr
(1) Wer fremde
durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,
- Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,
- Wälder, Heiden oder Moore oder
- bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich bitte darum, im nächsten Jahr den ersten Knallkörper zum Anlass zu nehmen, den Knallkopf vom Festival auszuschließen. Vielleicht schreckt Strafe ja doch mal ab, und wenn nicht, macht sie das Zelten immerhin etwas sicherer. Gleiches gilt für Leute, die mit Müll zündeln.
Als nächstes haben wir die Spaßvögel, die Ihre ungeöffneten Konservendosen auf Gaskochern zur Explosion bringen:
§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch diese bitte ich, sofort vom Festival auszuschließen. Ich stelle hier mal keck die Hypothese in den Raum, dass auch heiße Luft in einem luftdichten Behältnis als Sprengstoff angesehen werden kann. Wer's mag, kann sich dagegen ja mal verteidigen lassen.
Damit man auch die Richtigen rausschmeißt, könnte man den Stewards doch einfache Digicams geben. Eventuell dann auch gleich Strafantrag stellen, damit die Besucher sich in Zukunft benehmen.
Der erste Tote mit aufgeschlitzter Beinarterie durch eine Dosenexplosion (die Herrschaften stellen ihre Bomben in der Regel direkt auf die Wege, und sie sind schwer zu erkennen) dürfte dem Ruf des Festivals sehr schaden. Das lässt sich doch vermeiden.
Beste Grüße
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