Tomatentöter
W:O:A Metalgod
In Deutschland verbietet § 131 StGB bei Strafe jede Schilderung von Aktionen gegen Menschen, "durch die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dargestellt wird." Dabei ist nicht so sehr der Inhalt, sondern die Art und Weise der Darstellung ausschlaggebend. Alle Medienprodukte, die solche von Gerichten als grausam oder unmenschlich eingestuften Gewaltdarstellungen enthalten, können bundesweit beschlagnahmt oder eingezogen werden. Bei Verstoß drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen bis zu 3,6 Millionen DM (1,8 Millionen €). Deutschland ist damit das einzige Land der Welt, in dem Gewaltdarstellungen in Massenmedien durch allgemeine Gesetze verboten sind.
Oha!