Wenn das Display gebrochen ist. Die werden sagen, da muss was drauf gefallen sein. Beweis mal das Gegenteil. Und reparieren lassen kann ichs auch nur teuer beim Hersteller, sonst ist meine komplette Garantie hinfällig.
Wenn es keinen eindeutigen Beweis dafür gibt, dass das dein Verschulden war und das noch innerhalb der Garantiezeit ist, muss der Hersteller das zurück nehmen und reparieren.
Wenns allerdings außerhalb der Zeit ist, wäre es Kulanzverhalten, was selten passiert
Wir haben die gleiche Thematik bei den eReadern.
Wenn der Bildschirm gespungen/gebrochen/o.ä. ist und es ist innerhalb der Garantie.... müssen wir das zurücknehmen
Außer wir haben wirklich einen eindeutigen Beweis dafür, dass das Eigenverschulden war.