SAVA
W:O:A Metalgod
Die Verhältnismäßigkeit kann man aber schon als gegeben annehmen. Schließlich handelt es sich lediglich um einen Abstrich via Wattestäbchen und nicht um eine eingehende Untersuchung. Zudem ist bei einem dynamischen Geschehen wie der Corona-Pandemie davon auszugehen, dass sich Situationen schnell ändern können. Da hat der Reisende immer ein Risiko. Es kann sich ja keiner darauf zurückziehen, wenn er 6 Wochen in den Urlaub fliegt.Zu pauschal die Aussage, jemand zu einem Test zu zwingen ist etwas anderes als die Kontaktdaten unter Datenschutz Richtlinien aufzunehmen.
Auch ist es ja so, dass die Leute vorher wissen dass sie die Daten angeben müssen bevor sie ins Restaurant gehen. Die Leute die jetzt schon im Ausland sind wussten nicht dass sie sich testen lassen müssen als sie abgeflogen sind.
Juristisch ist das leider alles immer recht kompliziert, gerade weil es es sich ja hier immer um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme dreht.
Da sollte man im Sinne des Gesamtzwecks schon in Richtung Zwang abwägen können. Gerade der Artilel 2 des GG ist ja ziemlich einfach einzuschränken...