Der COVID-19-Quarantäne-Laber-Thread

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Quark

Der Beste
19 Juli 2004
108.543
7.959
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Vertragsfreiheit erlaubt es dir auch nicht Menschen anderer Hautfarbe oder Religion auszuschließen und eben auch keine behinderten Menschen. Scheißegal ob es um den Einkauf, Diskobesuch oder sonst was geht.
Ik bijt deze keer.

Geimpft oder nicht geimpft werden, ist eine Wahl!
Behinderung oder Hautfarbe sind keine Wahl! Die hat man, ob man will oder nicht!
Und ich spreche aus Erfahrung!

Uitgebeten.
 
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Reaktionen: Caru

smi

W:O:A Metalhead
14 Juli 2011
3.728
1.347
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Schleswig-Holstein
Es gibt auch keine, die Impfung ist zurzeit nicht möglich für Kinder unter 12.
Abgeraten wird bei Menschen mit unterdrücktem Immunsystem (Krebs Therapien oder ähnliches), Schwangere und Stillende Frauen und Menschen mit Allergien gegen Inhaltsstoffe.
Mir ist nicht bekannt, dass irgendetwas davon als Behinderung anerkannt ist.

Oft sogar Umgekehrt: Trisomie 21 oder auch Transplantationspatienten waren sogar Priogruppen.

Und Allergien und Vorerkrankungen fallen auch einige raus weil sie z.B: mRNA bekommen können, aber (z.B. bei bestimmten Tromboserisiken) kein Vektorimpfstoff.

smi
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Mal ab davon, dass ich von keiner Behinderung gehört habe, die eine Impfung verhindert, wäre es noch immer kein Ausschluss von was auch immer aufgrund der Behinderung, sondern des nicht vorhandenen Impfschutzes.

Zum dröflten Mal: Inwiefern ist der Umgang mit einer getesteten und nicht geimpften Person ein höheres Risiko als mit einer gesteten und geimpften Person?

Denn nur wenn die Impfung einen Unterschied macht und das Risiko nicht anders minimiert werden kann wäre es keine Diskriminierung.
Mit Krebserkrankung fällt man da z.T. schon rein. Aber mal ernsthaft, wer mit unterdrücktem Immunsystem aktuell auf ein Festival oä will, dem ist eh nicht zu helfen.

Als Schwarzer wäre es es auch nicht ratsam auf ein Rechtsrock Festival zu gehen. Trotzdem ist es halt verboten Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe auszuschließen.

Mit unterfrücktem Immunsystem wäre es zwar nicht ratsam auf ein Festivall zu gehen, trotzdem haben auch diese Leute in Deutschland das Recht, aufgrund ihrer Krankheit nicht ausgeschlossen zu werden, wenn sie durch Tests keine größere Gefahr für andere sind, als geimpfte.

Rein rechtlich scheint es da kein Problem zu geben, Ungeimpfte von Veranstaltungen auszuschliessen.
Hast du da eine Quelle zu? In deinem Link steht: "Eine formelle Impfpflicht gegen Corona hat die Bundesregierung ausgeschlossen. Orte mit Hausrecht könnten aber künftig auf eine Impfung oder einen negativen Corona-Test für Gäste bestehen." Also Impfnachweis ODER Test kann verlangt werden. Von einer Zulässigkeit nur auf eine Impfung zu bestehen steht da nämlich nichts.

Dein Leseverständnis ist maximal mangelhaft.
Deine auflistung der Fluggesellschaften und Hotels fehlen noch Mausi...

Geimpft oder nicht geimpft werden, ist eine Wahl!
Behinderung oder Hautfarbe sind keine Wahl! Die hat man, ob man will oder nicht!
Und ich spreche aus Erfahrung!
Wenn du nicht geimpft werden darfst oder kannst ist es halt keine Wahl.
 

WOAnders

W:O:A Metalmaster
6 Juli 2016
10.455
8.380
128
Hast du da eine Quelle zu? In deinem Link steht: "Eine formelle Impfpflicht gegen Corona hat die Bundesregierung ausgeschlossen. Orte mit Hausrecht könnten aber künftig auf eine Impfung oder einen negativen Corona-Test für Gäste bestehen." Also Impfnachweis ODER Test kann verlangt werden. Von einer Zulässigkeit nur auf eine Impfung zu bestehen steht da nämlich nichts.
Die Quelle sind die im Beitrag angegebenen "Ruhrnachrichten" und die Aussage der Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Mehr Quelle geht nicht.
Jemand der das Hausrecht ausübt, kann dich entweder zulassen oder nicht.

Auszug aus einen Focus-Artikel:

Das Hausrecht reicht weit – und deckt auch Covid-19 ab

Bei der Frage, inwieweit Trennungen der Gesellschaft in zwei Gruppen rechtlich erlaubt sind, gibt es noch keine eindeutigen Positionen. Sicher ist, dass Geschäfts, Restaurants, Bars, Veranstalter und ähnliche Unternehmen je nach Laune sowohl Geimpfte als auch Nicht-Geimpfte ausschließen dürfen. All diese Firmen haben wie auch Privatpersonen in ihren Räumlichkeiten das so genannte Hausrecht.

Und das geht relativ weit: Ein Stuttgarter Café machte etwa vor Jahren Schlagzeilen, weil es Gästen in Jogginghose den Zutritt verwehrte. In München klagte zuletzt ein Mann gegen einen Party-Veranstalter, weil der Türsteher ihm auf Grund seines Alters den Zutritt verwehrte – und scheiterte. Taxi- und Busfahrer dürfen Fahrgäste hinausschmeißen, wenn diese sich ihrer Meinung nach daneben benehmen. Über all diese Fälle ließe sich moralisch streiten, rechtlich sind sie jedoch im grünen Bereich.

Surftipp: Alle Neuigkeiten zur Corona-Impfung finden Sie im News-Ticker von FOCUS Online

Ausnahmen für das Hausrecht gibt es nur wenige. So ist es etwa verboten, Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religion auszuschließen. Zudem dürfen Einrichtungen, die einem übergeordneten öffentlichen Wohl dienen, zum Beispiel Supermärkte, Menschen nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Hier müssen Sie sich schon deutlich daneben benehmen, also etwa pöbeln oder klauen, bevor Sie ein Hausverbot bekommen dürfen.
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Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
6.374
5.082
128
42
666
Die Quelle sind die im Beitrag angegebenen "Ruhrnachrichten" und die Aussage der Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Mehr Quelle geht nicht.
Jemand der das Hausrecht ausübt, kann dich entweder zulassen oder nicht.

Auszug aus einen Focus-Artikel:

Das Hausrecht reicht weit – und deckt auch Covid-19 ab

Bei der Frage, inwieweit Trennungen der Gesellschaft in zwei Gruppen rechtlich erlaubt sind, gibt es noch keine eindeutigen Positionen. Sicher ist, dass Geschäfts, Restaurants, Bars, Veranstalter und ähnliche Unternehmen je nach Laune sowohl Geimpfte als auch Nicht-Geimpfte ausschließen dürfen. All diese Firmen haben wie auch Privatpersonen in ihren Räumlichkeiten das so genannte Hausrecht.

Und das geht relativ weit: Ein Stuttgarter Café machte etwa vor Jahren Schlagzeilen, weil es Gästen in Jogginghose den Zutritt verwehrte. In München klagte zuletzt ein Mann gegen einen Party-Veranstalter, weil der Türsteher ihm auf Grund seines Alters den Zutritt verwehrte – und scheiterte. Taxi- und Busfahrer dürfen Fahrgäste hinausschmeißen, wenn diese sich ihrer Meinung nach daneben benehmen. Über all diese Fälle ließe sich moralisch streiten, rechtlich sind sie jedoch im grünen Bereich.

Surftipp: Alle Neuigkeiten zur Corona-Impfung finden Sie im News-Ticker von FOCUS Online

Ausnahmen für das Hausrecht gibt es nur wenige. So ist es etwa verboten, Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religion auszuschließen. Zudem dürfen Einrichtungen, die einem übergeordneten öffentlichen Wohl dienen, zum Beispiel Supermärkte, Menschen nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Hier müssen Sie sich schon deutlich daneben benehmen, also etwa pöbeln oder klauen, bevor Sie ein Hausverbot bekommen dürfen.
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Gibs auf, es hat keinen Sinn, er ist nicht in der Lage zu verstehen dass er falsch liegt. Oder er will es einfach nicht.
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
244.343
63.875
158
Während hier die Impfmotivation zurück geht wurden heute in Nepal die ersten Menschen geimpft :o
Hatte heute auch wieder ne Kundin, die meinte die Regierung steuert die Nachrichten damit sich die Menschen impfen lassen. Wäre alles ne abgemachte Sache.
Und da muss man dann ruhig bleiben. :rolleyes:
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Gibs auf, es hat keinen Sinn, er ist nicht in der Lage zu verstehen dass er falsch liegt. Oder er will es einfach nicht.
So wie du aufgegeben hast deine Lüge zu verteidigen?
Sind halt nicht alle so schnell am Ende, wie du.

Wenn ich so falsch liege, dann zeig mir das Urteil, dass belegt, dass ihr Recht habt.

Solange noch keiner in Deutschland eine Impfpflicht für Kunden umgesetzt und noch kein Gereicht dazu entschieden hat, bleibe ich bei der Aussage, dass ich nicht davon ausgehe, dass es rechtens ist.

Und da könnt ihr noch so viele Minister und 5. Reihe Politiker zitieren. Wenn alles so einfach wäre, wären auch die Renten sicher und niemand hätte eine Mauer gebaut. Aber Politiker neigen dazu, das zu sagen von dem sie glauben, dass es die Wähler hören wollen, unabhängig davon ob sie damit recht haben oder nicht.


Laut Antidiskriminierungsstelle, gilt es als Diskriminierung, wenn gewisse chronisch kranke Menschen aufgrund ihrer Krankheit ausgeschlossen werden.
Wenn also eine chronisch kranke Person sich desswegen nicht impfen lassen kann und dann wegen der fehlenden Impfung ausgeschlossen wird, zählt das als Diskriminierung und ist verboten.
Denn da es Tests gibt und auch geimpfte andere infizieren können, gibt es keinen medizinischen Grund, wieso ungeimpfte und getestete Menschen eine größere Gefahr für andere sind, als geimpfte.