Der COVID-19-Quarantäne-Laber-Thread

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b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Erstens müsste das AGG weg, nicht das GG. Das AGG ist eine Umsetzung einer EU Richtlinie, hat also nichts mit dem Grundgesetz zutun.
Diskriminiert zu werden verstößt gegen die Menschenwürde.

Wie ich dir schon des Öfteren versucht hand klar zu machen, gibt es im AGG Unterschiede zwischen Beruf/Lebensnotwendigen Güter und Dienstleistungen und Freizeit Veranstaltungen.
Deswegen interessieren mich ja die speziellen Fälle von Fluggesellschaften und Hotels, die diese Pflicht angeblich einführen durften.

Dein rumlammentieren erweckt den Eindruck, es hätte solche Entscheidungen noch gar nicht gegeben 🤔
 

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Das stimmt auch nicht.


Auch Körperverletzungen fallen darunter.


Du hast außerdem die Liste mit Fluggesellschaften und Hotels vergessen, die in Deutschland nur geimpfte Kunden zulassen.
Ich hoffe du reichst die noch nach. Sonst denkt man noch du redest nur Unsinn.
Oman.. du hast null Ahnung von Rechtsprechung. Du zitierst hier aus dem Strafgesetzbuch. Das Recht auf Körperliche Unversehrtheit ist aber Bestandteil des GG und beschreibt die Grundrechte jeder einzelnen Person, welche der Staat zu gewährleisten hat.
Und btw. Körperverletzung ist ungleich Krankheit.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
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Oman.. du hast null Ahnung von Rechtsprechung. Du zitierst hier aus dem Strafgesetzbuch. Das Recht auf Körperliche Unversehrtheit ist aber Bestandteil des GG und beschreibt die Grundrechte jeder einzelnen Person, welche der Staat zu gewährleisten hat.
Und btw. Körperverletzung ist ungleich Krankheit.

Und um dieses Recht zu schützen, stellt der Staat die Verletzung des Rechts unter Strafe.


Und jemanden bewusst mit einer Krankheit zu infizieren ist sehr wohl eine Körperverletzung.


Ich finde es übrigens lustig, dass mir unterstellt wird ausweichend zu sein und du einfach nicht auf deine offensichtliche Falschaussage ei gehst 😅
Beste Comedy überhaupt.
 

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Diskriminiert zu werden verstößt gegen die Menschenwürde.


Deswegen interessieren mich ja die speziellen Fälle von Fluggesellschaften und Hotels, die diese Pflicht angeblich einführen durften.

Dein rumlammentieren erweckt den Eindruck, es hätte solche Entscheidungen noch gar nicht gegeben 🤔
Und wieder hast du die Hälfte meines Posts ignoriert. Die ganz klar aussagt, dass du scheiße laberst.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt erlaubt wie in meinem letzten Post von einem Jura Professor und Mitglied des Ethikrats zitiert, einen Ausschluss von nichtgeimpften. Somit ist es per Bundesgesetzt keine Diskriminierung eine nicht Lebensnotwendige von privaten Veranstaltern durchgeführte Veranstaltung nur für geimpfte zu öffnen. Das nennt man vertragsrecht.

Ich bin nicht verpflichtet deine Informationslücken zunschließen, Google ist dein Freund. Einfach mal suchen. Dann wirst du schon was finden. Als kleinen Tipp geb ich dir noch Altours als Stichwort, will es dir ja nicht zu schwer machen.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt erlaubt wie in meinem letzten Post von einem Jura Professor und Mitglied des Ethikrats zitiert, einen Ausschluss von nichtgeimpften. Somit ist es per Bundesgesetzt keine Diskriminierung eine nicht Lebensnotwendige von privaten Veranstaltern durchgeführte Veranstaltung nur für geimpfte zu öffnen. Das nennt man vertragsrecht.
Hättest du das gelesen, wüsstest du, dass es dazu noch keine eindeutige Rechtssprechung gibt.

Vertragsfreiheit erlaubt es dir auch nicht Menschen anderer Hautfarbe oder Religion auszuschließen und eben auch keine behinderten Menschen. Scheißegal ob es um den Einkauf, Diskobesuch oder sonst was geht.

Ich bin nicht verpflichtet deine Informationslücken zunschließen, Google ist dein Freund. Einfach mal suchen. Dann wirst du schon was finden. Als kleinen Tipp geb ich dir noch Altours als Stichwort, will es dir ja nicht zu schwer machen.

Hättest du mehr als 1 minute gegooglet und nur Überschriften gelesen wüsstest du, dass das kein Hotel in Deutschland betrifft.

Aber ich bin fair und gebe dir bis morgen früh Zeit was raus zu suchen.

Dann werden wir ja sehen, ob du recht hattest oder nur Blödsinn erzählst 🤷🏻‍♂️
 

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Und um dieses Recht zu schützen, stellt der Staat die Verletzung des Rechts unter Strafe.


Und jemanden bewusst mit einer Krankheit zu infizieren ist sehr wohl eine Körperverletzung.


Ich finde es übrigens lustig, dass mir unterstellt wird ausweichend zu sein und du einfach nicht auf deine offensichtliche Falschaussage ei gehst 😅
Beste Comedy überhaupt.
Nein, die Grundrechte des GG verpflichten nur den Staat gegen ein Individuum.
Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Nur dieser muss die Grundrechte beachten.
Somit ist das Strafgesetzbuch keine Mittel des Staates die Grundrechte einzuhalten. Es besteht aber ein gewisser Zusammenhang, der juristisch aber nicht ganz eindeutig ist.

Eine bewusste und absichtliche Infektion liegt aber nicht vor. Maximal eine grob fahrlässige, wenn man zb. gegen eine angeordnete Quarantäne verstößt und dann jemand ansteckt. Und auch da ist es ein Unterschied, ob die Polizei dich abholt und in ein Labor steckt um dich zu infizieren (Grundrecht) oder ob dich eine andere private Person mit Absicht anhustet wenn sie infiziert ist (Strafgesetzbuch).
Eine normale und unbeabsichtigte Infektion hat aber weder einen Bezug zum GG mich zum Strafgesetzbuch.
 

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Hättest du das gelesen, wüsstest du, dass es dazu noch keine eindeutige Rechtssprechung gibt.

Vertragsfreiheit erlaubt es dir auch nicht Menschen anderer Hautfarbe oder Religion auszuschließen und eben auch keine behinderten Menschen. Scheißegal ob es um den Einkauf, Diskobesuch oder sonst was geht.



Hättest du mehr als 1 minute gegooglet und nur Überschriften gelesen wüsstest du, dass das kein Hotel in Deutschland betrifft.

Aber ich bin fair und gebe dir bis morgen früh Zeit was raus zu suchen.

Dann werden wir ja sehen, ob du recht hattest oder nur Blödsinn erzählst 🤷🏻‍♂️
Dein Leseverständnis ist maximal mangelhaft.
In dem Zitat steht Gesundheitszustand, was laberst du denn von Behinderungen und Hautfarbe? Welche Behinderung oder Hautfarbe schließt denn eine Impfung aus?

und die Aussage des noch näher zu spezifizierenden teils, bezieht sich auf lebensnotwendige Bereiche. Hier sollte nach Meinung des Professors genauer definiert werden, das hier auch der Gesundheitszustand einbezogen wird. Aber das ein Festival nichts lebensnotwendiges ist steht wohl außer Frage.

Es tut nichts zur Sache wo das Hotel ist, die Buchung findet 1. nach deutschem Recht statt. 2.Falls du mir Punkt 1 nicht glaubst, hab ich dir vorhin erklärt dass das AGG auf einer EU Richtlinie beruht, somit haben Griechenland und Spanien ähnliche Diskriminierungsgesetze.

hier noch eine Aussage der Gesundheitsministerin..
Lambrecht sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Es macht einen großen Unterschied, ob der Staat Grundrechte einschränken muss oder ob Private Angebote für bestimmte Personengruppen machen möchten. Private dürfen im Grundsatz selbst bestimmen, mit wem sie Geschäfte machen möchten. Juristen sprechen hier vom Grundsatz der Privatautonomie. Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürfen und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können.“
 
Zuletzt bearbeitet:

VaultBoyAsHimself

W:O:A Metalmaster
13 Mai 2020
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Wenn du aufgrund der Behinderung nicht geimpft werden kannst ist es eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung, wenn du deswegen ausgeschlossen wirst.

Mal ab davon, dass ich von keiner Behinderung gehört habe, die eine Impfung verhindert, wäre es noch immer kein Ausschluss von was auch immer aufgrund der Behinderung, sondern des nicht vorhandenen Impfschutzes.
 
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Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Mal ab davon, dass ich von keiner Behinderung gehört habe, die eine Impfung verhindert, wäre es noch immer kein Ausschluss von was auch immer aufgrund der Behinderung, sondern des nicht vorhandenen Impfschutzes.
Es gibt auch keine, die Impfung ist zurzeit nicht möglich für Kinder unter 12.
Abgeraten wird bei Menschen mit unterdrücktem Immunsystem (Krebs Therapien oder ähnliches), Schwangere und Stillende Frauen und Menschen mit Allergien gegen Inhaltsstoffe.
Mir ist nicht bekannt, dass irgendetwas davon als Behinderung anerkannt ist.
 

saroman

W:O:A Metalmaster
7 Aug. 2013
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Am falschen Isar-Ufer
Dein Leseverständnis ist maximal mangelhaft.
In dem Zitat steht Gesundheitszustand, was laberst du denn von Behinderungen und Hautfarbe? Welche Behinderung oder Hautfarbe schließt denn eine Impfung aus?

und die Aussage des noch näher zu spezifizierenden teils, bezieht sich auf lebensnotwendige Bereiche. Hier sollte nach Meinung des Professors genauer definiert werden, das hier auch der Gesundheitszustand einbezogen wird. Aber das ein Festival nichts lebensnotwendiges ist steht wohl außer Frage.

Es tut nichts zur Sache wo das Hotel ist, die Buchung findet 1. nach deutschem Recht statt. 2.Falls du mir Punkt 1 nicht glaubst, hab ich dir vorhin erklärt dass das AGG auf einer EU Richtlinie beruht, somit haben Griechenland und Spanien ähnliche Diskriminierungsgesetze.

hier noch eine Aussage der Gesundheitsministerin..
Sinnerfassendes Lesen zu verlangen ist aber auch fieß von dir. Ist schon ne echt hohe Lesekompetenzstufe. :o
 

saroman

W:O:A Metalmaster
7 Aug. 2013
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Am falschen Isar-Ufer
Es gibt auch keine, die Impfung ist zurzeit nicht möglich für Kinder unter 12.
Abgeraten wird bei Menschen mit unterdrücktem Immunsystem (Krebs Therapien oder ähnliches), Schwangere und Stillende Frauen und Menschen mit Allergien gegen Inhaltsstoffe.
Mir ist nicht bekannt, dass irgendetwas davon als Behinderung anerkannt ist.
Mit Krebserkrankung fällt man da z.T. schon rein. Aber mal ernsthaft, wer mit unterdrücktem Immunsystem aktuell auf ein Festival oä will, dem ist eh nicht zu helfen.
 

WOAnders

W:O:A Metalmaster
6 Juli 2016
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Das Antidiskriminierungsgesetz verbietet es Personen aufgrund einer Behinderung zu benachteiligen.
Wenn also jemand an einer Veranstaltung nicht teilnehmen darf, weil er nicht geimpft werden kann ist das eine Diskriminierung.

Es liegt keine Diskriminierung vor, wenn es einen eindeutigen Grund hat. Z.B. Maskenpflicht um Infektionen zu vermeiden oder wenn aus technischen Gründen irgendwo Menschen mit Herzschrittmacher nicht sein dürfen.

Das Risiko, jemanden anzustecken ist jedoch mit Test geringer als nur mit Impfnachweis. Daher kann man hier nicht argumentieren, dass eine Impfung zwingend notwendig ist, wenn die Möglichkeit besteht, dass man testen kann.
Rein rechtlich scheint es da kein Problem zu geben, Ungeimpfte von Veranstaltungen auszuschliessen.
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
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Und wieder hast du die Hälfte meines Posts ignoriert. Die ganz klar aussagt, dass du scheiße laberst.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt erlaubt wie in meinem letzten Post von einem Jura Professor und Mitglied des Ethikrats zitiert, einen Ausschluss von nichtgeimpften. Somit ist es per Bundesgesetzt keine Diskriminierung eine nicht Lebensnotwendige von privaten Veranstaltern durchgeführte Veranstaltung nur für geimpfte zu öffnen. Das nennt man vertragsrecht.

Ich bin nicht verpflichtet deine Informationslücken zunschließen, Google ist dein Freund. Einfach mal suchen. Dann wirst du schon was finden. Als kleinen Tipp geb ich dir noch Altours als Stichwort, will es dir ja nicht zu schwer machen.
Du hast aber auch eine Ausdauer. Bewundernswert. :D