SAVA
W:O:A Metalgod
Der Gleichheitsgrundsatz ist eventuell nicht einschlägig, da die Sachverhalte unterschiedlich bewertet werden können.Eine Freundin hat übrigens ne Mail an die Staatsregierung geschrieben, in der sie fragt warum Familien und Wohngemeinschaften sich distanzlos nähern dürfen, alleinstehende aber nur einer Person mit 1,5-2m Abstand und beruft sich dabei auf den Gleichheitsgrundsatz, der sowohl in der bayer. Verfassung als auch im Grundgesetz verankert ist.
Die Mail ist freundlich, aber bestimmt formuliert. Bin mal gespannt ob und welche Antwort sie bekommt.
Personen, die im selben Haushalt, also auch in einer Wohngemeinschaft leben, können praktisch nicht den Mindestabstand einhalten, von daher wäre es rechtswidrig, wenn man ihnen das vorschreiben würde. Eine Gesetzesnorm, die man praktisch unter Würdigung aller Umstände nicht erfüllen kann, ist nichtig. Personen, egal wie nah man sich verwandtschaftlich oder beziehungstechnisch steht, ist es aber durchaus möglich, den Abstand zu anderen Personen zu halten. Personen eines gemeinsamen Hausstandes werden dann im Prinzip als eine Person gewertet. Von daher sind die Sachverhalte unterschiedlich und müssen nicht gleich bewertet werden. So könnte man da mMn erstmal argumentieren.
ABER, es dürfte mal ganz klar geprüft werden, ob nicht andere Grundrechte so massiv eingeschränkt werden, dass das nicht mehr angemessen ist. Die Würde des Menschen, Schutz der Familie, persönliche Freiheit sowieso.
Grundsätzlich müssen bei so massiven Einschränkungen Überprüfungen durch die Verfassungsgerichte her. Frage mich, ob das noch niemand in Bayern getan hat.
Im Saarland bestand ja ebenfalls eine Ausgangsbeschränkung, die mit sofortiger Wirkung gekippt wurde.
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/corona_beschraenkung_urteil_100.html
Wie ich schon schrieb, ist das ein ganz großes Problem, dass die Akzeptanz verständlicher Weise föten, weil man mehr und mehr das Gefühl hat, dass das Augenmaß verloren geht.Gut, dann ist das halt so.
Aber langsam werde ich wütend ob der Entscheidungen, deren Kriterien ich nicht mehr nachvollziehen kann. Mögliche Virenscgleuderveranstaltungen - erlaubt. Alleine aus Spaß mit dem Motorrad - auch wenn ich es selbst für überflüssigen Scheiß halte - fahren, nicht erlaubt. In den Park setzen und am Laptop arbeiten - kommt drauf an, wie der Polizist drauf ist.
Ich kann beileibe nicht mehr verstehen, warum man was aufmacht, außer um vielleicht die Wähler, denen das "christlich" in CSU wichtig ist, nicht zu vergraulen. Mein Vertrauen in die bayerische Landesregierung sinkt gewaltig.
Zweck der Maßnahmen und das mildere Mittel scheinen nicht mehr wirklich geprüft zu werden. Da muss die Politik ganz schnell wieder zurück in die Spur finden, denn die Holzhammermethode kann nicht ewig und unabsehbar eingesetzt werden.
Dass man die Ausgangsbeschränkungen in Bayern erneut um eine Woche verlängert hat, macht mich tatsächlich fassungslos. Prüft da eigentlich innerhalb der Regierung jemand vorab, ob die Verordnung noch verfassungskonform ist? Ich habe mich am WE mit einer Freundin dazu unterhalten, die mir gesagt hat, dass das z.B. in M-V gerade nicht passiert, sprich: die Verordnungen wurden vorab gar nicht auf Verfassungsmäßigkeit geprüft... Und, was sagt denn die Opposition im bayrischen Landtag dazu? Die trägt das einfach komplett so mit?
Übrigens, man kann immer im freien demonstrieren und eine Spontandemo abhalten. Diese muss nicht angemeldet werden. Du darfst Dich also grundsätzlich auch mit Dir selbst versammeln. Das Sitzen mit dem Laptop auf einer Parkbank mit einem Pappschild, Du würdest für Deine Grundrechte demonstrieren, bringt Dich da ganz weit nach vorne. Hört sich albern an, ist es aber beileibe nicht, sondern eine legitime Variante, um die Ausgangsbeschränkungen zu umgehen.