Ihr habt vorhin geschrieben, jemand anderes privat in seine wohnung lassen/einzuladen ist verboten!
Wo steht das?!?
Es heißt immer nur: Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit, nur eine andere Person und mit 1,5m Abstand.
Für Privat wird es immer nur "empfohlen", aber nie fest geschrieben! Oder? (ich red nicht von Bayern, sondern allgemein/Deutschland)
(ich weiß, mündlich und dies dann vertextet haben das mehrere Politiker immer mal wieder erwähnt; aber nie auf einen Erlass/Gesetz/Verbot bezogen, oder wie ist das?)
Lediglich ausufernde Parties sind erwähnt!
(was auch genau darunter zu verstehen ist -> 20Leute inner Wohnung, klar verboten; aber z.B. Spieleabend zu dritt?)
Ist das so? Erleuchtet mich