MasterOfPuppets
W:O:A Metalmaster
Original geschrieben von Wolfman
Yup, da er ca. 60 Meter Leitplanke total zerlegt hat und das Gutachten ergab, dass das Fahrzeug vor dem Crash in einem einwandfreien Zustand war.....
Damit hat er den STRAFTATBESTAND der groben Verkehrsgefährdung erfüllt und kann von Glück reden, wenn da nicht noch ein Prozess hinterherkommt.......
Diesen komischen Idiotentest muss er auf alle Fälle machen und wenn er Pech hat, muss er auch noch ein psychologisches Gutachten über sich ergehen lassen, da er im angetrunkenen Zustand mit über 200 km/h über die Autobahn gefahren ist und das sei, so die Zuständige Staatsanwältin, grob fahrlässig und völlig verantwortungslos........
Aber wozu haben wir denn dann die 0,5 Promillegrenze?? Dann sollten sie doch ehrlichweise gleich 0,0 ins Gesetzbuch schreiben.




