Der 20.000er Thread Teil 2 !!!

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Toffi Fee

W:O:A Metalgod
3 Dez. 2002
78.194
16
133
52
MS Holy Slaughterhouse
20000er-thread-warriors.de
Jo, das ist ne Regelung für Sonderurlaub.
Ohne eigenen Hausstand gibt's nix extra beim Umzug.
Mit eigenem Hausstand im gleichen Ort, einen Tag, mit eigenem Hausstand in einen anderem Ort bis zu zwei Tagen Urlaub. Müsste aber nochmal genau nachschlagen, wie weit und so.

Gibt ja auch frei bei Hochzeit der Eltern :)D)/ Kinder oder Sterbefall in naher Verwandtschaft.

Jasicher, aber n Umzug is ja wohl eigentlich Privatvergnügen. Abgesehen natürlich von Umzügen, die aufgrund irgendwelcher betrieblichen Trallalas notwendig werden...
 
Jasicher, aber n Umzug is ja wohl eigentlich Privatvergnügen. Abgesehen natürlich von Umzügen, die aufgrund irgendwelcher betrieblichen Trallalas notwendig werden...

Jaaneee.......so einfach ist das nich........
Diese Sonderurlaubsregelung bei Umzug entstand aus dem § 616 BGB (Vorübergehende Verhinderung des zur Dienstleistung verpflichteten), der besagt, das wenn ein Arbeitnehmer für eine verhältnismäßige Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist, er dadurch nicht seines Anspruchs auf die Vergütung verlustig wird......:o Also auf deutsch gesagt geht es um die ganzen Behördengänge die durch einen Umzug entstehen (Meldepflicht bei der Stadt wegen Personalausweis oder Fahrzeugschein etc.), nicht um den Umzug an sich. Und aufgrund dieser Behördengänge, für die der Arbeitgeber dir frei geben muss, hat man sich in vielen Regelungen darauf geeinigt gleich einen oder zwei ganze Sonderurlaubstage daraus zu machen. Das gleiche gilt für Hochzeit, Geburt etc. Das ist alles mit behördlichen Gängen verbunden und es sind vielerorts dann gleich ganze Tage Sonderurlaub daraus geworden :o

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, ich stehe zur Verfügung :o
 
...beruflich. Macht zwo Euro fuffzich! :o *Hand aufhalt*

Ich habe nicht um diese Dienstleistung gebeten und schon gar keinen Vertrag unterschrieben......:o

......und wenn......dann wäre es auch nicht besonders befriedigend gewesen und ich würde dich wegen Nichterfüllung des Vertrages in Regress nehmen......:o