Die ist nur juristisch relevant und spielt für meine moralische Wahrnehmung und Solidarisierung mit Betroffenen keine Rolle.
Und wenn du schon damit kommst. Die Unschuldsvermutung gilt dann auch für die Betroffenen. Nämlich, dass sie nicht Lügen.
Wie kannst du eine moralische Wahrnehmung haben und jemand als betroffen ansehen, wenn du gar nicht weißt, was wirklich passiert ist.
Auch moralisch, ist eine Vorverurteilung falsch.
Es kann nicht sein, dass man einfach durch eine Behauptung einem Menschen alles nehmen kann, was er sich aufgebaut hat.
Beispiele hierfür gibt es genug.
Aber wie du sagst, es gilt für beide Seiten. Vielleicht macht es wirklich Sinn, zu warten bis etwas aufgeklärt wurde, bevor man Konsequenzen daraus zieht.
Was aber im Falle L. Auch nicht geht, weil nichts aufgeklärt wurde. Und keiner außer die Beteiligten weiß was passiert ist.