KaeptnKorn
W:O:A Metalmaster
Original geschrieben von Lost Viking
Ich weiß nicht wie ihr das seht, doch denke bestimmt ahnlich, aber wenn ich einen in die Finger krieg, der gerade versuchte eine zuvergewaltigen, der kann nur hoffen das mich vorher einer KO schlägt, ....! Was mit ihm passiert könnt ihr euch wohl denken!
Ich frag mich gerade, wie weit man mit der Nothilfe im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gehen darf...
Was ist in so einem Fall verhältnismäßig?
Doch sicherlich nur so weit bearbeiten, daß eine Fortsetzung der Tat nicht möglich ist, oder?