An alle (Polizisten) - Vergewaltigung !!!

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KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
13.713
198
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Hamburg
Original geschrieben von Lost Viking
Ich weiß nicht wie ihr das seht, doch denke bestimmt ahnlich, aber wenn ich einen in die Finger krieg, der gerade versuchte eine zuvergewaltigen, der kann nur hoffen das mich vorher einer KO schlägt, ....! Was mit ihm passiert könnt ihr euch wohl denken!


Ich frag mich gerade, wie weit man mit der Nothilfe im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gehen darf...

Was ist in so einem Fall verhältnismäßig?

Doch sicherlich nur so weit bearbeiten, daß eine Fortsetzung der Tat nicht möglich ist, oder?
 
Verhältnismäßigkeit versteh ich in oben genannten Fall,den Typen so lange zu bearbeiten bis der Bewusstlos zu Boden sinkt.Und dann noch einmal drauf treten.Aber halt in dem Moment mal jemanden Zurück,da tritt man halt einfach immer weiter drauf ein,auch wenn der Kerl scho bewegungslos am Boden Liegt.
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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Original geschrieben von KaeptnKorn
Ich frag mich gerade, wie weit man mit der Nothilfe im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gehen darf...

Was ist in so einem Fall verhältnismäßig?

Doch sicherlich nur so weit bearbeiten, daß eine Fortsetzung der Tat nicht möglich ist, oder?

Es geht bei Notwehr und Nothilfe nicht nur um Verhältnismäßigkeit, sondern auch um Verfügbarkeit. Du bist immer verpflichtet, das mildeste ZUR VERFÜGUNG STEHENDE Druckmittel einsetzen, das zum SOFORTIGEN Handlungsunfähigmachen GEEIGNET ist!
Das kann unter Umständen bedeuten, daß Du dem Kerl den Schädel mit einem Backstein einschlagen darfst, weil kein anderes Mittel zur Verfügung stand, das seine Angriffsfähigkeit sofort eingeschränkt hätte.

Das klingt jetzt alles unglaublich geschwollen, ich weiß. Vor wenigen Monaten hatte ich einen Weiterbildungskurs vom Schützenverein, da ging es unter anderem um Notwehr mit der Schußwaffe. Daher weiß ich da ein bißchen Bescheid.

Ich persönlich würde wahrscheinlich erstmal versuchen, möglichst großen Schaden bei ihm anzurichten.... und dann alle weniger finalen "Waffen" vom Tatort beseitigen.
 

Anke

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2003
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Schwalmstadt
Original geschrieben von Fyodor
Es geht bei Notwehr und Nothilfe nicht nur um Verhältnismäßigkeit, sondern auch um Verfügbarkeit. Du bist immer verpflichtet, das mildeste ZUR VERFÜGUNG STEHENDE Druckmittel einsetzen, das zum SOFORTIGEN Handlungsunfähigmachen GEEIGNET ist!
Das kann unter Umständen bedeuten, daß Du dem Kerl den Schädel mit einem Backstein einschlagen darfst, weil kein anderes Mittel zur Verfügung stand, das seine Angriffsfähigkeit sofort eingeschränkt hätte.


Dann muss aber schon ein Kolloss vor dir stehen und du musst ein ganz schwaches kleines Ding sein, um das mit dem Backstein glaubwürdig rüber zu bringen. ;) Wie schon gesagt: das mildeste Mittel. Und versuch mal jemanden zu erklären, dass du jemanden mit einem Backstein den Schädel einschlagen musstest, um ihn von dem Mädel, was vergewaltigt wird abzubringen. Und jetzt zeig mir mal einen Kerl, der immer noch notgeil ist, wenn er den Backstein vor den Wanst geknallt bekommt.

Sind alles blöde Beispiele. Aber wenn man in der Situation ist sollte man den Wichser nicht gleich umbringen. Ausser Gefecht setzen reicht. Und es wird euch wohl niemand übel nehmen, wenn Ihr noch 1-2 mal extra reintretet ;)
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
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81
Original geschrieben von Anke
Dann muss aber schon ein Kolloss vor dir stehen und du musst ein ganz schwaches kleines Ding sein, um das mit dem Backstein glaubwürdig rüber zu bringen. ;) Wie schon gesagt: das mildeste Mittel. Und versuch mal jemanden zu erklären, dass du jemanden mit einem Backstein den Schädel einschlagen musstest, um ihn von dem Mädel, was vergewaltigt wird abzubringen. Und jetzt zeig mir mal einen Kerl, der immer noch notgeil ist, wenn er den Backstein vor den Wanst geknallt bekommt.
Das mildeste Mittel, das geeignet ist, die Bedrohung SOFORT und ohne sich selbst in Gefahr zu begeben..... es ist sehr wohl erlaubt, den Kampf unfair zu machen, um sich selbst zu schützen. Selbst wenn die einzige verfügbare Waffe eine Schrotflinte wäre, würde niemand verlangen, daß Du unbewaffnet bleibst. Denn selbst wenn er ein halbes Hemd, und Du ein Schrank bist kannst Du nicht sicher sein, daß er unbewaffnet ist. Dieses Risiko muß man nicht eingehen. Zuerst kommt immer der Selbstschutz!
Original geschrieben von Anke
Sind alles blöde Beispiele. Aber wenn man in der Situation ist sollte man den Wichser nicht gleich umbringen. Ausser Gefecht setzen reicht. Und es wird euch wohl niemand übel nehmen, wenn Ihr noch 1-2 mal extra reintretet ;)
OOOOHHHH doch! Wenn das rauskommt, bist Du selbst vor Gericht! Und der Kerl wird Dich nicht schützen!
 

Anke

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2003
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Schwalmstadt
Klar darf man auch ne Schrotflinte nehmen wenn nichts anderes da ist. Aber um jemanden mit einem Backstein den Schädel einzuschlagen gehört mehr Brutalität, als einmal mit der Schrotflinte zu schiessen. Klar ist auch, dass die Eigensicherung im Vordergrund steht. Das brauchst du mir nicht sagen, das muss ich jeden Tag selbst beachten.

Und wenn ich 1-2 mal mehr reintrete nimmt mir das kein Richter übel. da werde ich nicht verknackt für. Und dass ich vor Gericht stehe nehme ich schon in Kauf, sobald ich mit der Nothilfe anfange. Aber lieber etwas übertrieben geholfen, als nur blöd zugeschaut.
 

India

W:O:A Metalhead
5 Aug. 2003
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Darmstadt/Schwalmstadt
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Original geschrieben von Anke
Klar darf man auch ne Schrotflinte nehmen wenn nichts anderes da ist. Aber um jemanden mit einem Backstein den Schädel einzuschlagen gehört mehr Brutalität, als einmal mit der Schrotflinte zu schiessen. Klar ist auch, dass die Eigensicherung im Vordergrund steht. Das brauchst du mir nicht sagen, das muss ich jeden Tag selbst beachten.

Und wenn ich 1-2 mal mehr reintrete nimmt mir das kein Richter übel. da werde ich nicht verknackt für. Und dass ich vor Gericht stehe nehme ich schon in Kauf, sobald ich mit der Nothilfe anfange. Aber lieber etwas übertrieben geholfen, als nur blöd zugeschaut.

Immer diese gewaltbereiten Polizistinnen... :D
 

Anke

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2003
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Schwalmstadt
Original geschrieben von India
Immer diese gewaltbereiten Polizistinnen... :D

ich habe vorher irgendwo schon geschrieben, dass ich für die RiPo (richtige Polizei) wohl nicht ganz geeignet wäre :D:D:D

Aber meistens kommt die Polizei ja eh erst später dazu. Ist ja eher selten, dass man den Täter auf frischer Tat ertappt. Wenn alles rum ist, sieht das ja wieder ganz anders aus. Obwohl.... so ein kleiner Arschtritt müsste doch erlaubt sein, oder? :D:D:D
 

Banshee

W:O:A Metalmaster
29 Nov. 2001
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Hamburg
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Ihr überseht wohl, dass der größte Teil der Täter (ca. 2/3) aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis kommt.
Wenn man bedenkt, dass ca. jede 6. Frau (habe ich mal gelesen, will mich da jetzt nicht auf die Zahl festlegen) einmal in ihrem Leben vergewaltigt wird, so kommt man doch ins Grübeln, wieviele Männer daran beteiligt sind. Also wieviele Männer haben wohl schon mal eine Frau vergewaltigt? Müssen verdammt viele sein!

Wahrscheinlich könnt ihr mit euren Gewaltaktionen gleich in eurem Freundeskreis anfangen.

http://www.selbstschutz-fibel.de/Frauen/Alptraum_Vergewaltigung/alptraum_vergewaltigung.html

http://www.polizei.propk.de/rathilfe/opferinfo/sexuelle_noetigung.xhtml

http://www.lka.nrw.de/gewalt_geg/vergewaltigung_sex_noetigung.pdf
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
13.713
198
118
41
Hamburg
Achja, nochmal zur Verhältnismäßigkeit:


Ich meinte eben damit, daß man ihn nicht unbedingt gleich total umbringt, wenn es eine andere Möglichkeit geben würde.

Beim Bund wars mMn auch so, daß man nen Besoffenen, der mit ner leeren Plastikflasche angreift, nicht gleich mit der Panzerfaust zerballern darf, sondern ersteinmal klein anfangen sollte (so denn möglich), also Gewehrkolben, Stiefel, Schuß ins Bein oder so was.