Keine Minderjährigen unter 16 Jahren!
Keine Schwangeren! (lässt sich aber zugegebenermaßen schlecht kontrollieren)
Begründung:
1.
Schon ab der 3. Schwangerschaftwoche kann ein Ungeborenes hören. Es gibt bereits in der Schwangerschaft sensible Phasen der Kindesentwicklung, in deren Lautstärke erheblich das sich entwickelnde Gehöhr schädigen kann. Dazu kommt der Adrenalinausstoß der Mutter, welcher das Ungeborene enorm belastet. Es kann noch kein Adrenalin und Streßhormone abbauen, so wie es ein geborenes Kind (auch nur eingeschränkt) kann.
Zusätzlich besteht die Gefahr einer Alkoholembryopathie und Nikotinembryopathie mit massiven Folgen für die Entwicklung des Unbeborenen bis hin zum Fruchtabstoß.
2.
Kinder können, wie bereits mehrfach von den anderen angeführt, nicht die Gewaltaktionen in den Videos und auf der Bühne von Ironie oder Phantasie differenzieren.
3.
Nicht nur die Eltern sind ein Vorbild für die Kinder, sondern auch das direkte Umfeld:
Was können Kinder alles von lernen, wenn ihr Umfeld zum größten Teil aus saufenden, kotzenden und brüllenden Menschen besteht, die zum Teil nichteinmal ihren Namen mehr wissen? Die rumschreien "Wacköööööööön!", "Helgaaaaaa!" und "Das gehört so, das ist Wacken!" als Totschlagargument missbrauchen um jeden Fehltritt zu rechtfertigen?
4.
Die hygienischen Verhältnisse sind nicht für Kinder ausgelegt. Ein Knirps, der sich kaum auf der Klobrille halten kann, wird ganz sicher nicht vorher alles desinfizieren. Und ich habe so einen kleinen - vielleicht 5 jährigen Racker beobachtet, wie er allein auf's Dixi geschickt wurde!
5.
Wenn ein Kind sich zuhause im Schlamm wälzen würde und total verdreckt nach Hause käme, täte es sicher nicht nur eine Standpauke erhalten.
Wie soll man hier das Verhalten einiger Schlammcrowder und vor allem die körperliche Gefahr durch Schnittverletzungen dem Kind begreiflich machen?
6.
Ich habe genügend Eltern gesehen, die so betrunken waren, dass es ein leichtes gewesen wäre, die Kinder verschwinden zu lassen. Ein Wunder, dass keins Verschütt gegangen ist.
7.
Der Veranstalter hat weitgehend die körperliche Unversehrtheit der Gäste zu sichern. Dafür gibt es Auflagen, z.B. dass man keine Glasgegenstände mit zu den Stages nehmen darf.
Er kann jedoch nicht sichern, dass keine Raketen und Böller gezündet werden.
In den Camps hat es mehrfach gebrannt und sicher können die Sanitäter eine lange Liste von Schnitt- und z.T. auch Brandverletzungen aufzählen...
Es ist fraglich, inwiefern der Veranstalter in der Garantenpflicht ist, auf das Wohl der Kinder zu achten, wenn die Eltern selbst offentsichtlich nicht dazu in der Lage sind? Z.B. bei dem genannten Knirps, welcher ganz vorne an den Bühnen vom Papa auf den Schultern getragen wurde - ohne Gehörschutz!
Wenn Lehrer für ihre Schüler und deren Verhalten einstehen müssen (z.B. Unterhaltszahlungen bei einer Schwangerschaft, die auf der Klassenfahrt unter Aufsicht des Lehrers zustandegekommen ist), dann könnte man davon ableiten, dass Eltern, die sich auf einem Festival nicht angemessen um ihre Kinder kümmern und die Obhut nicht durchgehend gewährleisten, einen Teil der Aufsichtspflicht an den Veranstalter abgeben (im stillen Einverständnis sozusagen) und dass dieser dann für Folgeschäden beim Kind, die nachweislich in Rahmen dieser Aufsicht entstanden, haftbar geworden ist.
Das ist weit hergeholt, aber ein Veranstalter, der sich als "familienfreundlich" ausgibt und gleichzeitig jeglichen Alkoholkonsum fördert, muss sich der Gefahr für Kinder bewusst sein.
Es wäre mit dem Jugendamt abzuklären, inwiefern eine Kindeswohlgefährung gemäß § 1666 (a) BGB vorliegt, wenn Kinder mit zum Festival gebracht werden und ob die Eltern ihre Pflichten vernachlässigen. Im schlimmsten Fall würden die betreffenden (Klein-)Kinder sofort unter die Obhut des Staates gestellt werden, mit Strafanzeige gegen die Eltern und ggf. auch gegen den Veranstalter.
8.
Für Eltern mag das W:O:A wie Urlaub sein, für Kinder unter 16 sicherlich spannend und aufregend, aber dennoch keine Kindergartenfeier!
Kinder nehmen die Dinge ganz anders wahr und haben weder auf dem Festivalgelände noch in den Campgrounds die Möglichkeit, sich vollkommen zurückzuziehen und zu erholen.
Ruhiger Schlaf in streßfreier Umgebung ist nicht gegeben. Man kann sich seine Nachbarn nicht aussuchen und damit garantieren, dass spätestens ab Mitternacht Ruhe einkehrt. Ruhe, die Kinder brauchen um das vom Tag zu verarbeiten.
Man beachte das Jugendschutzgesetz in Verbindung mit dem SGB VIII und BGB.
So manch einer/m Mutter/Vater möchte ich das noch mal sehr ans Herz legen.
Auch rate ich, sich mit dem Kinderschutzbund zu beraten. Erwachsene denken und empfinden nun mal ganz anders als Minderjährige!
Es wäre äußerst intressant zu erfahren, welche Erfahrungen aus den letzten Festivals die Polizei zu berichten hat und was die Sanitäter dazu sagen.