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Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
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Das meinte ich auch damit.
Ich denke das eventuell im Vorfeld schon bessere,oder sagen wir besser aussagekräftigere Gutachten erstellt werden,damit von vornherein die SV lange genug Ausgesprochen wird.
Eine hundertprozentige Sicherheit,daß jemand nicht rückfällig wird, gibt es allerdings bei keiner Verfahrensweise.

vermutlich wird sich das auch nie groß ändern, der täter besorgt sich ein gegengutachten, dann stehts expertise gegen expertise, etc.pp
 

black

W:O:A Metalmaster
27 Nov. 2001
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DÜSS-HELL-DORF
sonne Scheisse...und das auf nem Festival :mad::mad::mad::mad:

Hallo Freunde,

leider hat ein äußerst unschöner Vorfall unsere Freude über das sonst so gelungene Festivalwochenende mit Euch merklich getrübt: In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es direkt vor dem Gelände zu einem Sexualdelikt.

Da es in unser aller Interesse ist, daß der Vorfall möglichst rasch und umfassend aufgeklärt und der mutmaßliche Täter gefaßt wird, bitten wir Euch gemeinsam mit der Polizeidirektion Balingen um entsprechende Hinweise, falls Ihr Zeuge der Tat wart oder den Täter und das Opfer zusammen gesehen habt.

Der sexuelle Übergriff fand, wie schon gesagt, in der Nacht von Freitag auf Samstag statt: am 17.07.2010 gegen 04.00 Uhr, und zwar vor dem Haupteingang zum Festivalgelände (auf der kleinen Brücke).

Wer kann Angaben darüber machen, ob der Mann auf dem unten eingebundenen Phantombild insbesondere vor oder nach der tatkritischen Zeit, gesehen worden ist?

Er könnte längere Zeit in Begleitung des Opfers gewesen sein. Das Opfer trug ein schwarzes kurzes Kleid und eine Netzstrumpfhose.


Personenbeschreibung des Gesuchten:

ca. 25 – 30 Jahre alt,
ca. 180 - 185 cm groß,
dunkelbraune bis schwarze, kurze Haare,
Dreitagebart
dreiviertellange (möglicherweise hochgekrempelte) Hose, weißes Hemd bzw. T-Shirt, ärmellose Weste.

Der Mann soll einen auffälligen Hut, der als "Fischerhut" beschrieben worden ist, getragen haben. Er sprach Deutsch und soll sein Zelt auf dem Campingplatz im Sparkassenarena-Areal gehabt haben.

Des Weiteren wird ein Mann mit langen blonden Haaren als Zeuge gesucht. Er soll im VIP-Bereich engeren Kontakt zum Opfer gehabt haben. Der Mann könnte ein wichtiger Zeuge sein. Er wird daher - ebenso wie jeder, der zur Aufklärung und Identifizierung des Täters beitragen kann, gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Balingen, Tel: 07433/264-0 zu melden.

Quelle: E-Mail vom BYH Balingen
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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Geht ja um Notwehr der Jugendlichen ;)

Die haben nicht in Notwehr gehandelt, denn sie haben die Kinder angegriffen. Brunner ist hier dazwischen gegangen. Das ist unstrittig.

Strittig ist lediglich, ob er (Brunner) Notwehrexzess begangen hat oder nicht, als er zuschlug.

So wie es der Lokführer schildert,

Ich traue dem Lokführer nicht. Er will etwas gesehen haben, und sogar in einer geschäftigen Bahn etwas durch das Fenster gehört haben, das außerhalb des Zuges etwa 50 bis 100 Meter hinter ihm geschah. Aber die Kleidung, die die Jugendlichen trugen, kann er nicht mehr genau beschreiben.

Ich sage nicht, daß er lügt, aber ich behaupte daß er in den vergangenen Monaten Bruchstücke der Realität und seiner verschiedenen im Kopf durchgespielten Szenarien vermischt, und das nun für das Geschehene hält.

leute, die kleine kinder ficken und nachweislich nich heilbar sind, dürfen gerne in der sv sitzen bleiben :o

Ja, sogar unbegrenzt lang. Aber eben nur nach den Gesetzen, die zum Zeitpunkt der Verurteilung galten. Und das ist richtig so.

Wenn man sich vor Augen hält, was in den vergangenen Jahren alles kriminalisiert und verboten wurde, würde ansonsten dreiviertel der Bevölkerung Deutschlands nachträglich in den Knast wandern. Das geht nicht.

Klar ist das scheiße. Nur hat der Staat gar keine Möglichkeit als dem Urteil folge zu leisten. Für die Zukunft kann er sich drauf einstellen.

Das ist nicht "scheiße", das nennt sich "Rechtsstaat". Ohne Gesetz keine Verurteilung und keine Strafe. Und das gilt für alle. Auch für Straftäter.

Das Gesetz wurde mittlerweile geändert, genau das war ja die Ursache... weil nämlich jemand meinte, er könne das NEUE Gesetz auf das ALTE Urteil anwenden. Und das geht nicht.

find ich ziemlich bescheuert.
hier wird ja das recht eines menschen auf seine nachtruhe angesprochen, alles geregelt, so weit so gut.
aber warum gibt es dann keine regelung dafür, dass eltern angst um ihre kinder haben müssen, diese vielleicht nicht mehr alleine raus lassen können, etc, wenn so einer in der nachbarschaft ist. :confused:

Eine Strafe dient dazu, das Unrecht zu sühnen. Nach ableisten der Strafe ist die Schuld getilgt.

Wer nach einer Haftstrafe das Gefängnis verläßt, ist frei, die Schuld ist gesühnt, er ist ein freier Bürger.

Auf welcher Grundlage willst Du einen freien Bürger stigmatisieren, und bis an sein Lebensende bestrafen?

Soll das nur für Kinderschänder gelten, oder auch für Mörder? Die dürfen dann nie wieder in der Nähe von Menschen leben? Oder Ladendiebe? Diese dürfen dann nie wieder in die Nähe eines Ladens kommen?

Wenn er nochmal straffällig wird, dann wird er erneut verurteilt, erneut eingesperrt, und kommt vermutlich nie wieder raus.

Aber eine zweite Chance hat jeder verdient.
 

Karsten

W:O:A Metalgod
Das ist nicht "scheiße", das nennt sich "Rechtsstaat". Ohne Gesetz keine Verurteilung und keine Strafe. Und das gilt für alle. Auch für Straftäter.

Das Gesetz wurde mittlerweile geändert, genau das war ja die Ursache... weil nämlich jemand meinte, er könne das NEUE Gesetz auf das ALTE Urteil anwenden. Und das geht nicht.
Du willst dich nicht an dem Wort scheiße aufhängen, oder?
Daß man Straftäter mit miesen Gutachten und Prognosen lieber in Sicherheitsverwahrung sieht halte ich für Konsens. Daß der Rechtsstaat nicht hinterher Gesetze ändern darf und sie auf vergangene Vorgänge anwenden darf ebenfalls. Daß die daraus entstehende Situation, nämlich Freilassung der Betroffenen von mir mal flappsig scheiße genannt wird, auch wenn juristisch logisch, habe ich mir mal so erlaubt. Da hab ich mal kurz den Stock aus dem Arsch genommen. Probier doch auch mal....