Feedback zur Barrierefreiheit und dem Umgang mit Gästen mit Handicap beim W:O:A 2025

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Member
3 Aug. 2025
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Ist klar. :)


Bundesgesetz schlägt Landesgesetz - BUNDESNATURSCHUTGESETZ

JA - IST KLAR !

Denn daraus ergibt sich:

Für landwirtschaftliche Flächen gilt nach § 44 Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot für:
  • Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
  • Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, d.h.
    ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst.
  • Sonderkulturen wie Obst oder Reben während des ganzen Jahres

Kinners, hört auf, alles was ihr hier liefert führt zu nix, ich hab leider RECHT !
 

Sorrownator

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
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Hedwig-Holzbein
  • Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
  • Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, d.h.
    ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst.
  • Sonderkulturen wie Obst oder Reben während des ganzen Jahres

Kinners, hört auf, alles was ihr hier liefert führt zu nix, ich hab leider RECHT !
Wo steht in §44 etwas zu landwirtschaftlichen Nutzflächen? Es geht ausschließlich um geschützte Tier- und Pflanzenarten. Lediglich in §58 finden sich Regelungen zur Betretung der "freien Landschaft" (nicht landwirtschaftliche Flächen!). Hier gilt der Grundsatz, dass das Betreten von Straßen, wegen und Grünflächen erst einmal grundsätzlich jedem zur Erholung erlaubt ist.
 

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Member
3 Aug. 2025
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Wo steht in §44 etwas zu landwirtschaftlichen Nutzflächen? Es geht ausschließlich um geschützte Tier- und Pflanzenarten. Lediglich in §58 finden sich Regelungen zur Betretung der "freien Landschaft" (nicht landwirtschaftliche Flächen!). Hier gilt der Grundsatz, dass das Betreten von Straßen, wegen und Grünflächen erst einmal grundsätzlich jedem zur Erholung erlaubt ist.
Bundesnazurschutzgesetz §44, Absatz 1, Satz 4 regelt für Sie!

"wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören"

LESEN, VERSTEHEN, ABMELDEN, HEULEN !


...an dieser Stelle stand nichts mehr Nettes, ich habe es gelöscht, sonst begeb ich mich auch auf dieses Unterirdische Niveau....
 
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Rukster

W:O:A Metalhead
2 Juli 2021
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Magdeburg
Ich glaube diese ganze Diskussion wäre deutlich zielführender und besser, wenn ihr mal auf euren Umgangston achten würdet. Wir sind hier nicht auf Facebook. :o

So, bin wieder weg :corn:
 
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Blake

Schnucki
5 Aug. 2014
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Rheinhessen
"Der Aufbau von Großraumzelten ist untersagt ebenso wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen vergleichbaren Vorrichtungen, die der Größe nach einer Baugenehmigung bedürften oder in den Anwendungsbereich einer Ausführungsgenehmigung nach § 76 Abs. 2 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein fallen."

Steht so in den AGB - ERGO findet die LBO Anwendung, ebenso wie DGUV und ASR.....Seit wann leben wir in einem Vogelfreien Land wo es heissst "Camping - Nö da gibts keine Regeln" - "Festival - ach macht mal" ....LACHHAFT !
Wir hatten lange keinen Quatschjuristen mehr im Forum der meint alles besser zu wissen.

Es wird nur auf auf die LBO verwiesen um eindeutig zu machen was alles verboten ist. Man könnte auch alles einzeln aufzählen, aber dann besteht die Gefahr, dass man etwas vergisst. Durch den Verweis wird es eindeutiger, was man verbietet, aber man wendet trotzdem nicht die ganze LBO an.
 
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Philbee

W:O:A Metalmaster
1 Feb. 2016
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Krötis Kissen
Finde ich auch spannend. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sprechen von einem unterdurchschnittlichen Einsatzaufkommen und im Internet wird über Todesfallen fabuliert.
Ja, die Platzverhältnisse waren unterirdisch, aber man kann es auch übertreiben.

das ist es halt. Es war keine vollkatastrophe. Es ist nicht die flutwelle vom ahrtal durch den campground gejagt. Noch gab es irgendwie n Riesen feuer auf dem campground mit mehreren toten.
es war matschig und regnerisch. Ja es ist nervig und anstrengend und für personen mit behinderung auch nicht inklusiv.
Wie soll auch bitte bei den matschverhältnissen eine massenpanik entstehen? Die Menschenmenge bewegt sich doch extrem langsam…und mit abstand, weil es nicht anders geht.
Ja ich hätte es auch extrem nervig gefunden. Würde dann aber für mich die konsequenz ziehen nicht mehr hinzufahren. Stattdessen wird hier n riesen fass aufgemacht, als ob gerade duisburg 2.0 stattgefunden hat.
 

Skargon89

W:O:A Metalhead
25 Juli 2012
2.114
1.098
108
Rudolstadt
Sie sind ein unwissender Hampelmann, erkennbar an ihren Postings und Likes im Forum - TROLL !
Juhu endlich wurde ich mal als Troll bezeichnet, vielen Dank für dieses Ehre :D

Immer noch besser aus ein verkackter Hobbyjurist :ugly:
Da kommt aber auch echt jedes Jahr mindestens einer angekrochen ^^
Kinners, hört auf, alles was ihr hier liefert führt zu nix, ich hab leider RECHT !
🤣
Das steht da zwar überhaupt nicht aber he egal du hast ja RECHT :ugly:
Wer laut schreit hat übrigens nicht automatisch Recht :o
Bundesnazurschutzgesetz §44, Absatz 1, Satz 4 regelt für Sie!

"wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören"

LESEN, VERSTEHEN, ABMELDEN, HEULEN !


...an dieser Stelle stand nichts mehr Nettes, ich habe es gelöscht, sonst begeb ich mich auch auf dieses Unterirdische Niveau....
Ok bis hierhin war es lustig aber jetzt stellst du dich nur noch dumm.
Landwirtschaftliche Nutzfläche und die darauf wachsenden Pflanzen sind
1. Nicht wildlebend
2. Besonders Schützenswert da gezüchtet und in Masse vorhanden

Den laut deiner absolut falschen Auslegung dürfte Wacken gar nicht stattfinden:ugly:
 

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
1.340
2.516
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35
Juhu endlich wurde ich mal als Troll bezeichnet, vielen Dank für dieses Ehre :D


James_Franco_First_Time.jpg
 

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Member
3 Aug. 2025
31
25
8
Wir hatten lange keinen Quatschjuristen mehr im Forum der meint alles besser zu wissen.

Es wird nur auf auf die LBO verwiesen um eindeutig zu machen was alles verboten ist. Man könnte auch alles einzeln aufzählen, aber dann besteht die Gefahr, dass man etwas vergisst. Durch den Verweis wird es eindeutiger, was man verbietet, aber man wendet trotzdem nicht die ganze LBO an.
Die ganze LBO lässt sich auch nicht Anwenden....wie auch! Dennoch findet diese Anwendung oder warum wird darauf verwiesen?! Wir sind immer noch in Deutschand!
Und dann hab ich nunmal den Normen folge zu leisten! Ob es jetzt Camping ist, Kindergeburtstag....whatsoever...wem das nicht schmeckt darf sich gern an seinem Unbeschwerten Leben befreit davon weiter langangeln und hier einfach schweigen oder Sinnvoll beitragen anstatt "Neee, quatschjurist, stimmt nicht, lachen...." das ist erbärmlich und zeigt wieder mal warum es in diesem Land Aktuell so ist wie es ist!

Es geht um Beeinträchtigte Personen !

 
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Blake

Schnucki
5 Aug. 2014
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Rheinhessen

Es geht um Beeinträchtigte Personen !

Ja und anstatt irgendwelche Paragrafen abenteuerlich zu interpretieren habe ich nach konstruktiven und realistischen Möglichkeiten gesucht.

So löst man am Ende Probleme und nicht indem man wild herumbrüllt und mit Klagen droht.

das ist erbärmlich und zeigt wieder mal warum es in diesem Land Aktuell so ist wie es ist!
 
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