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b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
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Ich habe nicht von Kontrolle des Veranstalters gesprochen.
Wenn nicht der Veranstalter, wer soll das dann kontrollieren auf dem Veranstaltungsgelände?

Ich habe nicht von Behinderten Menschen gesprochen.
Wir sprechen hier aber über alle, die nicht geimpft sind. Und dazu zählen auch Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht geimpft werden können.

Ich habe nicht gesagt das man sich Impfungen kaufen kann.
Hast es aber so angedeutet. Was meinst du denn mit dem Vergleich zum Ticketkauf?
Habe ich kein Geld für das Ticket kann ich nicht auf ein Festival gehen ist im Prinzip das gleiche.
 

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Dafür brauche ich keine Studie ;) ich habe auch nicht geschrieben, dass die Impfquote jetzt sinken wird aber: Warum haben wir aktuell eine sehr hohe Impfbereitschaft? Weil die Leute sich davon mehr Freiheiten erhoffen und Corona seit über einen Jahr Thema Nr. 1 ist. Kann man doch klar in der Presse lesen.

Mit 74% Impfbereitschaften und den Impfkapazitäten haben alle Anfang Juli eine erste Impfung. Die, die noch eine Zweitimpfung benötigen Mitte August. Die Zulassung von CuraVec und Sanofi können das noch beschleunigen.

Auch nochmal so als Faktor: durchgängig alle Impfzentren werden im Juli geschlossen. Danach nur noch Haus- und Betriebsärzte. Danach wird sich das verwässern. Sicherlich werden noch Kinder geimpft, die die Quote hochziehen werden. Aber die, die sonst nie zum Arzt gehen, werden auch in den kommenden Jahren nicht zum Arzt gehen, um kostenlose Impfangebote wahrzunehmen.


Anfang Juli sind 74% erstgeimpft. Danach wird Covid-19 bei allen Ungeimpften routieren. Das Virus und die Toten werden uns weiter begleiten. Dieses, nächstes, übernächstes Jahr ...


Die Regelung zwei Wochen Quarantäne nach einer festgestellen Infektion wird aufgeweicht? Ich hoffe nicht. Das wird uns auch noch ein paar Jahre begleiten.



häh? Ein Veranstalter einer Großveranstaltung wird nicht die nächsten zwanzig Jahre ein Hygiene- und Testkonzept fahren können. Vor allen nicht auf eigene Kosten. Der wird sich den grünen Impfstatus in der CovPass App zeigen/scannen lassen und durchwinken. Der Rest kann von draussen zu schauen ... das ist leider die neue Realität mit der wir alle leben müssen. Lieber früher als zu spät ...

Schwachsinn,

1. ist es kein Fakt dass die Impfzentren geschlossen werden. Es gibt Überlegungen ab einen gewissen Punkt nur noch 2. Impfungen
Anzubieten wenn genug Impfstoff verfügbar ist um jeden der möchte zu Impfen und diese durch sind mit der 1. Impfung. Wer sich später entscheidet muss halt zum Hausarzt.

2. das Virus wird bleiben, aber wir werden aus dem Pandemie Modus raus kommen und ein endemisches Virus bekommen. Somit wird auch die Einschränkung der Grundrechte für alle fallen und nicht für geimpfte. Hygiene Konzepte brauch jede Großveranstaltung schon lange, nur wird hier nicht mehr der Fokus auf Corona liegen wenn die Pandemie vorbei ist.
 

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Deiner Rechte??? Bei Rechten gehören erst ma die Pflichte!

Und wie es in Juni oder Juli aussieht, das weiß bis heute niemand! Weder du, noch Merkel, noch das RKI, noch ich!

Falsch, ich weiß ja nicht wie es bei euch ist. Aber in Deutschland stehen die Grundrechte jedem bedingungslos zu und sind nicht an Pflichten gebunden.
 
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Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Wenn nicht der Veranstalter, wer soll das dann kontrollieren auf dem Veranstaltungsgelände?


Wir sprechen hier aber über alle, die nicht geimpft sind. Und dazu zählen auch Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht geimpft werden können.


Hast es aber so angedeutet. Was meinst du denn mit dem Vergleich zum Ticketkauf?


Jemand aus gesundheitlichen Gründen von einer gewissen Veranstaltungen auszuschließen ist keine diskriminierung, wenn es seinen Schutz dient. Zb. Keine Achterbahn mit Herzkrankheiten usw. auch ist es keine keine wenn du aufgrund einer Behinderung der Beruf nicht ausgeübt werden kann.
Wenn es Grund vorliegt der den Ausschluss rechtfertigt und nicht nur ausgeschlossen wird weil man keine Behinderten will ist es gerechtfertigt.
 
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b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
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Aber in Deutschland stehen die Grundrechte jedem bedingungslos

Jain. Die Grundrechte gelten erstmal, diese können aber eingeschränkt werden. Deswegen kann aktuell auch niemand in Deutschland irgendwelche Rechte zurückerhalten, da diese nie weg waren. Nur die Beschränkungen können verhängt oder aufgehoben werden.

Jemand aus gesundheitlichen Gründen von einer gewissen Veranstaltungen auszuschließen ist keine diskriminierung, wenn es seinen Schutz dient.
Und genau das ist der Knackpunkt: Wenn alle außer mir geimpft sind, auf welcher Grundlage schützt es mich oder andere, wenn ich ausgeschlossen werde?


Besteht die ausnahmslose Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, kann hierin eine mittelbare Diskriminierung liegen. Denn die Maskenpflicht hat zur Folge, dass Personen, die wegen einer Behinderung keine Schutzmaske tragen können, hierdurch in besonderer Weise benachteiligt werden. Auch wenn die Maskenpflicht für die Betroffenen eine einschneidende Maßnahme darstellt, kann eine solche Maßnahme aber unter Umständen aus Gründen des Infektionsschutzes gerechtfertigt sein. Dann ist die Maßnahme auch nicht diskriminierend. Wann dies der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist eine Frage des Einzelfalls.


Im Einzelfall würde ein Ausschluss eindeutig Diskriminierung sein. Aber ab wie vielen, nicht geimpften müssen alle nichtgeimpften ausgeschlossen werden?
 

Wurstpirat

Member
4 Aug. 2013
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61
63

was ist das bitte für eine Diskussionskultur? Ende Juni wird man kaum noch ein Impfzentrum ausgelastet bekommen. Dementsprechend laufen die Verträge. Zitat:
Geplant ist es, die Impfzentren so lange zu betreiben, bis die Impfungen bei Verfügbarkeit weiterer Impfstoffe, die keine gesonderte (Lager-)Lo-gistik erfordern, in den Arztpraxen vorgenommen werden können. Der Rahmenvertrag zwischen KVSH und Land enthält die Regelung, dass dieser spätestens zum 30. Juni 2021 außer Kraft tritt.
Was soll daran bitte Schwachsinn sein. Also echt ... Stand heute: Impfungen ab 01.07. nur noch durch Haus- und Betriebsärzte.

Natürlich werden wir irgendwann an den Punkt kommen wo allen die Grundrechte zurückgebenen werden. Das heißt aber noch lange nicht, dass Großveranstaltungen, wie wir sie aus 2019 noch kennen, stattfinden dürfen. Wenn eine Landesregierung beschließt Großveranstaltungen nur für Geimpfte zuzulassen dann kann das durchaus die nächsten Jahre gelten und nicht nur 2021 ...
 

Irdeto

W:O:A Metalhead
15 Aug. 2017
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Falsch, ich weiß ja nicht wie es bei euch ist. Aber in Deutschland stehen die Grundrechte jedem bedingungslos zu und sind nicht an Pflichten gebunden.

Kurze Frage:
Auf welches der Grundrechte beziehst du dich?

Und für die Rechte gibt es natürlich schon Bedingungen.
(Die stehen teilweise sogar in den einzelnen Artikeln der Grundrechte)
 

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Jain. Die Grundrechte gelten erstmal, diese können aber eingeschränkt werden. Deswegen kann aktuell auch niemand in Deutschland irgendwelche Rechte zurückerhalten, da diese nie weg waren. Nur die Beschränkungen können verhängt oder aufgehoben werden.


Und genau das ist der Knackpunkt: Wenn alle außer mir geimpft sind, auf welcher Grundlage schützt es mich oder andere, wenn ich ausgeschlossen werde?





Im Einzelfall würde ein Ausschluss eindeutig Diskriminierung sein. Aber ab wie vielen, nicht geimpften müssen alle nichtgeimpften ausgeschlossen werden?

Die Einschränkung ist aber nur unter sehr speziellen und im Gesetz definierten Gründen gerechtfertigt. Und sie muss man sich nicht wie suggeriert erst verdienen in dem man seine Pflichten erfüllt. Und ob die Rechte zurück zugeben sind oder ob die Einschränkungen fallen ist das selbe. Du suchst da in den Krümeln.

Auch geimpfte können andere anstecken und selbst infiziert sein, zwar selten aber doch möglich. Wenn nur geimpfte da sind ist das Risiko aber minimal weil die anderen geschützt sind.
 

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Kurze Frage:
Auf welches der Grundrechte beziehst du dich?

Und für die Rechte gibt es natürlich schon Bedingungen.
(Die stehen teilweise sogar in den einzelnen Artikeln der Grundrechte)

Auf alle uns im Grundgesetz zugesagten Grundrechte. Und nein, hierfür gibt es keine Bedingungen im Sinne von, ich muss etwas tun um sie zu erhalten. Sie stehen jedem erstmal zu, sie können aufgrund von akuter Gefahr, Beeinträchtigung anderer oder meinem Persönlichen handeln (Strafbare Handlungen) eingeschränkt werden. Was aber nicht heißt dass sie an Bedingungen geknüpft sind.
 

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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was ist das bitte für eine Diskussionskultur? Ende Juni wird man kaum noch ein Impfzentrum ausgelastet bekommen. Dementsprechend laufen die Verträge. Zitat:
Was soll daran bitte Schwachsinn sein. Also echt ... Stand heute: Impfungen ab 01.07. nur noch durch Haus- und Betriebsärzte.

Natürlich werden wir irgendwann an den Punkt kommen wo allen die Grundrechte zurückgebenen werden. Das heißt aber noch lange nicht, dass Großveranstaltungen, wie wir sie aus 2019 noch kennen, stattfinden dürfen. Wenn eine Landesregierung beschließt Großveranstaltungen nur für Geimpfte zuzulassen dann kann das durchaus die nächsten Jahre gelten und nicht nur 2021 ...

Du beziehst dich hier nur auf SH, in anderen Bundesländern sieht die Situation anders aus. Also bitte sprich nicht von allen wenn du nur ein Bundesland meinst.
Nein kann es nicht, weil für solche Vorschriften ein dringender Grund gegeben sein muss, und wenn keine Pandemie mehr da ist, ist auch kein Grund mehr da.
 

Irdeto

W:O:A Metalhead
15 Aug. 2017
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Auf alle uns im Grundgesetz zugesagten Grundrechte. Und nein, hierfür gibt es keine Bedingungen im Sinne von, ich muss etwas tun um sie zu erhalten. Sie stehen jedem erstmal zu, sie können aufgrund von akuter Gefahr, Beeinträchtigung anderer oder meinem Persönlichen handeln (Strafbare Handlungen) eingeschränkt werden. Was aber nicht heißt dass sie an Bedingungen geknüpft sind.

Du musst nichts tun um sie zu erhalten - das ist erstmal richtig.
Es gibt aber schon Regeln die eingehalten werden müssen. Unter den Bedingungen gelten die Grundrechte.

Beispiel: du hast das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung - du musst aber gewisse Regeln einhalten.
Beispielsweise darfst du nicht nackt durch Innenstadt laufen, du darfst nicht jeden grundlos anschreien,... du darfst eben nicht die Rechte anderer einschränken / verletzen.


In den Grundrechten steht übrigens nichts von "du darfst ungeimpft oder ohne Maske auf irgendwelche Festivals".
Womit ich wieder zu den Regeln und Bedingungen komme...
 
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Für weitere Antworten geschlossen.