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Quark

Der Beste
19 Juli 2004
109.603
8.419
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Due to a workshop today: Antwort erst jetzt.

Das ist nichtmal umsetzbar, also halte die Füße still. Die Forderung kommt mal wieder von jemandem, der sich noch von seiner Sekretärin jeden Morgen zeigen lässt, wie man "Internet" überhaupt schreibt, und danach über die Jugend von heute schimpft und mit dem Satz verschwindet, dass man in seiner Jugend wenigstens noch Wert auf Sport und die rechte Erziehung gelegt hat, und nicht auf neumodischen Demokratiekram...
Dann kann ich wieder auf beide Ohren schlafen :D:D:D
Das ist ein Punkt den es gut zu überlegen gilt. Mein Vorschlag wäre, wenn ein Richter für ein solch schweres Verbrechen, diese Strafe auswählt, dass man dann noch 2 unabhängige Richter den Fall beurteilen lässt (6 Augen sehen mehr als 2).
Natürlich ist das keine 100%ige Gewissheit die Schuldigkeit auch wirklich beweisen zu können. Ich habe nun keine Zahlen gefunden, aber mal ganz ehrlich, ich glaube kaum, dass in Deutschland die Zahl der unschuldig verurteilten in schwerstkriminällen Fällen (Mord aus niederen Beweggründen, Kinderschändung, Vergewaltigung) wirklich hoch ist (und erst recht nicht aufgrund von Justiz Irrtum).

Denn in Deutschland ist man UNSCHULDIG bis die SCHULD bewiesen wurde und nicht andersrum.

Fälle wie so einer (wo die Männer aber Gott sei dank nur in U-Haft saßen und nicht verurteilt wurden), kann man allerdings nicht als Fehler der Justiz ansehen: http://www.shortnews.de/id/819159/W...-waren-sechs-Maenner-unschuldig-im-Gefaengnis

Sieh oben.

Dann hab ich noch immer ein Problem. Wie eher gesagt, in NL haben die in dem letzten Jahr schon 2 (ZWEI!) Justitzirrtümen gemacht. Sollten diese 2 Leute zur Todesstrafe verurteilt werden, und effektiv "umgebracht" werden, dann würde das
1) für die Familie unträglich sein
2) für den Staat auch UNBEZAHLBAR sein, denn (wenn möglich, in solchen Fällen ist es fast unbezahlbar, aber immerhin) die Schadenerstätze werden die Steuerzahler (also du und die anderen Deutschen, ich rede nicht von anderen Ländern) soviel Geld kosten KÖNNEN, dass man davon absehen muss.
Zugegeben, im Falle Marc Dutroux war keine Irrtum möglich, trotzdem find ich dass er "leiten" soll, also Freiheitsstrafe, keine Totesstrafe. Denn einmal er(sie) gestorben ist, ist's für der (die) Täter/in vorbei. Er weiß nix, spürt nix, hört nix, seht nix, weiß nix, nix, nix.
Wenn er eine Freiheitsstrafe hat, spürt, fühlt, (er)lebt und Gott-weiß-ich-wat, er (sie)'s.

(hopelijk duidelijk)

Dabei: (korrigier mich wenn ich mich irre!!!)
In Hessen kann man (soweit ich weiß) zur Todesstrafe verurteilt werden, nur ist Föderalgesetz über Ländergesetz, und damit kann die Todesstrafe nicht ausgeführt werden.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
109.603
8.419
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Das mag durchaus sein und stimme ich mit dir ziemlich überein, dennoch müssen die per Gesetz töten, auch wenn die Bedingungen menschlicher wären, ein Soldat ist ein respektiertes Mitglied (oftmals sogar sehr hoch angesehen) in der Gesellschaft, obwohl er im Auftrag seines Landes tötet.

Somit kann man dem Henker, wenn er im Auftrag seines Landes tötet nicht kritischer gegenüber stehen, als dem Soldat.

Wenn er nun sadistisch grinsend / sabbernd der Vollstreckung beiwohnt, dann sollte man sich der Sache mal annehmen, allerdings sollte das bei Soldaten genauso der Fall sein.

Spaß am töten ist (so denk ich jedenfalls) eine psychische Störung.
Teilweise ². Aber auch vieles nicht!
Soldaten und Polizisten dürfen töten, wenn dies verhältnismässig ist. Das trifft nur zu, wenn sein Leben oder das Leben eines anderen in akuter Gefahr ist. Das trifft auf einen Henker nicht zu.

Du gehst zu stark von dir aus, von deiner Erziehung und deiner (religiösen) Moralvorstellung. Andere Menschen haben eine andere Moralvorstellung, die u. U. auch das Töten eines anderen Menschen in beinahe jeder Situation legitimiert.

Ich weiß, es ist schwer, aus der eigenen Haut auszubrechen, aber die Tötung eines Lebewesens ist noch nie unnatürlich gewesen, auch nicht die Tötung eines Artgenossen.

Achtung! Kulturunterschied. Man vergleicht die Schweizer mit Deutschen. Da gibbet 'ne Unterschied! Die kann man nicht so einfach vergleichen. (obwohl ich GROßER Vorstander bin von Nicht-Typisch-Länder-Benehmen!!!!)
 

King-of-Darkness

W:O:A Metalmaster
3 Mai 2008
8.244
1
83
127.0.0.1
Na klar, aber es kann vieles zu dieser Ruchlosigkeit führen. Ich denke doch das auch Mörder Reue empfinden können. Noch mal das Beispiel: Wenn eine Frau ihren Mann umbringt, weil der mehrfrach fremdgegangen ist ist das Mord. Natürlich muss das bestraft werden. Aber ich gehe fest davon aus, das bei so einer Mörderin die Wiederholungsgefahr in engen Grenzen ist.
Na, und wie sieht es mit einem Mann aus, der ein kleines Kind entführt, um es danach zu vergewaltigen und in einem Fluss zu ersäufen? Wenn er sich schämt, Reue zeigt und dir mit Augenaufschlag Besserung gelobt?

Ich meine, im ersten Fall ist wenigstens ein mehrfacher Vertrauensbruch der Auslöser; Vertrauen, auf das ein Leben zweier Menschen gebaut werden sollte.
Dann kann ich wieder auf beide Ohren schlafen :D:D:D
Jopp, noch kannste das. Aber die Schlinge zieht sich langsam enger, es werden mir zu viele zu einschneidende Forderungen nach Regulierung laut, um die Schwerter wieder an die Wand zu hängen. Vorsicht ist angebracht...
Achtung! Kulturunterschied. Man vergleicht die Schweizer mit Deutschen. Da gibbet 'ne Unterschied! Die kann man nicht so einfach vergleichen. (obwohl ich GROßER Vorstander bin von Nicht-Typisch-Länder-Benehmen!!!!)

Ähm, ja, und? Zumal du uns Bayern noch eher mit Schweizern vergleichen kannst als mit Nordlichtern ;)
Das war eigentlich allgemein bezogen darauf, dass sich seine Moral noch sehr stark aus seiner Erziehung speist, während meine (durch leider sehr viele negative Ereignisse) mittlerweile recht stark an meinem Erlebten orientiert. Daher bin ich auch ein ausdrücklicher Befürworter von Gewaltanwendung in bestimmten Fällen (wie etwa Hochverrat, und da gäbe es so einige Politiker...)
 

phönix

W:O:A Metalgod
18 Sep. 2008
80.562
18.901
168
48

Hirnschlacht

Moderator
14 Mai 2007
43.768
5.816
128
Oumpfgard
Du hast Recht, ich hab grade nachgesehen...

Wortlaut des Gesetzes:


Also wie du dann einen Mörder rehabilitieren willst, ist mir ehrlich gesagt nicht ganz so klar - weil in einem Menschen, auf den diese Definition zutrifft, steckt schon ein ganzer Batzen Ruchlosigkeit...

Für niedere Beweggründe kann man doch alles mögliche heran ziehen, oder weil man eine andere tat verschleiern wollte, dann wäre das womöglich das Motiv von Angst. Alles mögliche Taten, wo eine Reue und Einsicht durchaus möglich ist.
Wenn ich den Einbrecher der in mein Haus einbricht töte, kann ich wenn ich pech habe, auch wegen Mord dran gekriegt werden.

Na, und wie sieht es mit einem Mann aus, der ein kleines Kind entführt, um es danach zu vergewaltigen und in einem Fluss zu ersäufen? Wenn er sich schämt, Reue zeigt und dir mit Augenaufschlag Besserung gelobt?

Ich meine, im ersten Fall ist wenigstens ein mehrfacher Vertrauensbruch der Auslöser; Vertrauen, auf das ein Leben zweier Menschen gebaut werden sollte.

Aber da ist wieder die Frage, ist der Tod dann eine Strafe? Ich glaube wenn ich mit dem Ruf, ein Kind vergewaltigt und getötet zu haben in den Knast komme, wäre ich auf jedenfall lieber Tod...da kommt man nämlich nicht in den Kuschel Knast!

das is wieder so ein artikel, wo ich gleich auf 180 hoch geh, sie hätte wesentlich mehr kriegen müssen, als nur die paar ökken. durch solche dreckigen lügen können familien, berufliche standards und auch das leben in dieser gegend für diese männer zerstört werden. da sieht man mal wieder, wie abgewichst so manche weiber sein können. :mad::mad::mad:

Seh ich aus so!
 

Donngal

W:O:A Metalhead
12 Jan. 2010
2.961
0
61
Münster Gremmendorf
www.festivalisten.de
Na, und wie sieht es mit einem Mann aus, der ein kleines Kind entführt, um es danach zu vergewaltigen und in einem Fluss zu ersäufen? Wenn er sich schämt, Reue zeigt und dir mit Augenaufschlag Besserung gelobt?

Ich meine, im ersten Fall ist wenigstens ein mehrfacher Vertrauensbruch der Auslöser; Vertrauen, auf das ein Leben zweier Menschen gebaut werden sollte.

Das Problem ist aber das Mord gleich Mord ist, es gibt nicht ein bischen Mord...

Also würde die von dir befürwortete Todestrafe auch den von mir geschilderten Fall treffen, und da ist doch shcon das Problem.
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Es geht ja garnicht unbedingt darum, das dies fälschlicherweise untergeschoben wird, es war sicher eine Vergewaltigung, sie wollte nur rummachen, dann ging aber alles so schnell und Bumm, diese Grenzen sind so fliesend. Ich hatte auchmal eine Frau wo ich zwischendrin echt Angst hatte, ich würde der gerade sonstwas antun (Das war auf einem Festival und wir betrunken in meinem Zelt.), ich hab dann natürlich aufgehört und gefragt was los ist, indem Fall war es dann aber doch nur das schlechte Gewissen, weil ihr Freund in dem Zelt 20 meter entfernt liegt.

Aber wo du das gerade sagst, vonwegen das ein Mörder oder ein Vergewaltiger ein Leben für immer zerstört, du hast gesagt du würdest für anpinkeln auch ein Leben zerstören.

Selbst wenn sie im nachhinein das gar nicht wollte, wenn der Kerl sie nicht dazu gezwungen hat, ihr gedroht hat, Drogen eingeflößt hat um sie fügig zu machen und sie freiwillig mit gemacht hat, ist es keine Vergewaltigung.
Da kann sie es noch so sehr bereuen danach, sie hatte freiwillig Sex, also alles legal.

Naja, wenn mich einer vor Tausenden von Leuten anpisst, geht einem auch ein Teil der Seele flöten, empfinde ich zumindest so.

Na klar, aber es kann vieles zu dieser Ruchlosigkeit führen. Ich denke doch das auch Mörder Reue empfinden können. Noch mal das Beispiel: Wenn eine Frau ihren Mann umbringt, weil der mehrfrach fremdgegangen ist ist das Mord. Natürlich muss das bestraft werden. Aber ich gehe fest davon aus, das bei so einer Mörderin die Wiederholungsgefahr in engen Grenzen ist.

Natürlich ist das Mord, aber nicht mit niederem Beweggrund, die Richter haben ja immer Spielraum und können ja entscheiden ob ein Mord dann so ruchlos ist, dass er die Todesstrafe verdient oder strafmildernde Umstände doch nur eine Lebenslange Haftstrafe draus machen.

das is wieder so ein artikel, wo ich gleich auf 180 hoch geh, sie hätte wesentlich mehr kriegen müssen, als nur die paar ökken. durch solche dreckigen lügen können familien, berufliche standards und auch das leben in dieser gegend für diese männer zerstört werden. da sieht man mal wieder, wie abgewichst so manche weiber sein können. :mad::mad::mad:

Glaub mir ich auch, die sollte mindestens 5 Jahre Bau kriegen, die weiß wahrscheinlich nicht mal was sie mit der Aktion alles hätte vernichten können.
Aber so dreckige Schlampen gibt es leider nicht gerade selten, habe selbst so einen ähnlichen Fall (nicht mit 6 und aus anderen Gründen) schon 2 Mal im Freundeskreis gehabt.

Für niedere Beweggründe kann man doch alles mögliche heran ziehen, oder weil man eine andere tat verschleiern wollte, dann wäre das womöglich das Motiv von Angst. Alles mögliche Taten, wo eine Reue und Einsicht durchaus möglich ist.
Wenn ich den Einbrecher der in mein Haus einbricht töte, kann ich wenn ich pech habe, auch wegen Mord dran gekriegt werden.

Aber da ist wieder die Frage, ist der Tod dann eine Strafe? Ich glaube wenn ich mit dem Ruf, ein Kind vergewaltigt und getötet zu haben in den Knast komme, wäre ich auf jedenfall lieber Tod...da kommt man nämlich nicht in den Kuschel Knast!

Die Definition von "niedere Beweggründe" lautet:
...niedrige Beweggründe sind Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verachtenswert sind.

Und wenn du eines der folgenden Mordmerkmale verwirklichst, dann kriegst du einen wegen Mord dran:

1.
Besonders verwerflicher Beweggrund

* Mordlust ist die Freude an dem Töten eines Menschen.
* zur Befriedigung des GeschlechtstriebsZur Befriedigung seines Geschlechtstriebs tötet, wer durch die Tötung sexuelle Befriedigung erlangt oder sich an der Leiche befriedigen will, sowie der Täter, der im Rahmen einer Vergewaltigung den Tod des Opfers in Kauf nimmt.
* Habgier ist die Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches und unsittliches Maß.
* sonstige niedrige Beweggründe sind Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verachtenswert sind.

2.
Besonders verwerfliche Art und Weise

* Grausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zufügt, wobei dies auch seelische Qualen sein können.
* gemeingefährlich Mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer zur Tötung ein Mittel einsetzt, dessen Wirkungsweise er nicht beherrscht. Ausschlaggebend ist nicht die Art des Mittels sondern die Beherrschbarkeit durch den Täter. So kann Brandstiftung ein gemeingefährliches Mittel sein, muss es aber nicht, wenn der Täter die Ausdehnung des Brandes objektiv beherrscht.
* Heimtückisch tötet, wer bewußt die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt.

3.
Besonders verwerflicher Zweck

* Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken Dabei muss es sich nicht um die eigene Tat des Täters handeln, erforderlich ist jedoch, dass es sich um eine Straftat handelt, nicht ausreichend ist eine Ordnungswidrigkeit u.ä. Es muss sich nicht um die alleinige Absicht handeln, aber sie muss doch der wesentlichste Grund für die Tötung sein.

Grundsätzlich reicht die Verwirklichung eines Mordmerkmals für die Erfüllung des Mordtatbestandes aus. Hinsichtlich des Mordmerkmals Heimtücke ist aber seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Mord (BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76) anerkannt, dass dieses Merkmal einer restriktiven Interpretation bedarf. Mit anderen Worten: Nicht jede heimtückische Tötung erfüllt die Tatbestandsmerkmale eines Mordes sein. Vielmehr müsse der Heimtücke zugleich der Makel der Verwerflichkeit anhängen, was etwa bei einem verwerflichen Vertrauensbruch der Fall ist. Demnach kann trotz heimtückischer Tötung Mord ausgeschlossen sein in Fällen, wo eine feindliche Willensrichtung fehlt (Mitnahmesuizid) oder bei Vorliegen einer notstandsähnlichen Situation (Tyrannenmord).

Das Motiv der "Blutrache" ist nach der Entscheidung BGH 10.01.2006 - 5 StR 341/05 grundsätzlich als ein niedriger Beweggrund anzusehen.
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
Doch, ist es, es ist rational erklärbar. Wer Unschuldige umbringt, ist eine Gefahr für jeden Menschen auf der Welt, ergo jemand, der ausgeschaltet werden muss, um das eigene Leben zu schützen.
Man könnte jetzt fragen, ob es nicht die Pflicht des nordkoreanischen Volkes gewesen wäre, gegen ihre Regierung vorzugehen, um sich selbst zu schützen. Ob sie also wirklich unschuldig sind.
...und das Wissen darum und die Handlung nach diesem Wissen ist eine logische Konsequenz. Also rational.
Der lenkende Wächter handelt rational, die gelenkte Gesellschaft jedoch nicht.
Auch ich halte es für verwerflich, Menschen verhungern zu lassen, während andere Leute ihren Teller nicht einmal aufessen. Deshalb sind meineserachtens Biogasanlagen keine Lösung.
Das sollte nur ein Beispiel sein. ;) Aber Biogasanlagen sind mir auch eher unsympathisch. Wobei Fleisch züchten nicht unbedingt besser ist.
 

Hirnschlacht

Moderator
14 Mai 2007
43.768
5.816
128
Oumpfgard
Selbst wenn sie im nachhinein das gar nicht wollte, wenn der Kerl sie nicht dazu gezwungen hat, ihr gedroht hat, Drogen eingeflößt hat um sie fügig zu machen und sie freiwillig mit gemacht hat, ist es keine Vergewaltigung.
Da kann sie es noch so sehr bereuen danach, sie hatte freiwillig Sex, also alles legal.

Der Kerl hat ihr 3 Drinks ausgegeben und explizit Nein hat sie nie gesagt, explizit ja aber auch nicht, war das jetzt freiwillig?
Wir merken also, das ganze ist komplizierter und niemals einfach so eindeutig, wie man das gern hätte.

Naja, wenn mich einer vor Tausenden von Leuten anpisst, geht einem auch ein Teil der Seele flöten, empfinde ich zumindest so.

Ja, die sind für ihr Leben gezeichnet und werden niemehr, ohen Angstschweiß im Gesicht aufs Klo gehen können! :rolleyes:

Die Definition von "niedere Beweggründe" lautet:


Und wenn du eines der folgenden Mordmerkmale verwirklichst, dann kriegst du einen wegen Mord dran:

Man sieht, da gibt es auch immer noch genug Möglichkeiten zum interpretieren!
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
Da kann sie es noch so sehr bereuen danach, sie hatte freiwillig Sex, also alles legal.
Wenn das keiner glaubt, hilft dir das wenig.
Naja, wenn mich einer vor Tausenden von Leuten anpisst, geht einem auch ein Teil der Seele flöten, empfinde ich zumindest so.
Wenn dich einer in eine Manege schleift und daraus ein Spektakel macht vielleicht, in Wacken interessiert das aber keine Sau.
Natürlich ist das Mord, aber nicht mit niederem Beweggrund, die Richter haben ja immer Spielraum und können ja entscheiden ob ein Mord dann so ruchlos ist, dass er die Todesstrafe verdient oder strafmildernde Umstände doch nur eine Lebenslange Haftstrafe draus machen.
Aber auch ein Richter kann eine Situation falsch bewerten. Und wo zieht man die Grenze?
Glaub mir ich auch, die sollte mindestens 5 Jahre Bau kriegen, die weiß wahrscheinlich nicht mal was sie mit der Aktion alles hätte vernichten können.
Was hätte sein können ist halt relativ egal. Wenn einem Bauarbeiter ein Ziegelstein runterfällt, hätte der auch einen Kollegen treffen und umbringen können.
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Der Kerl hat ihr 3 Drinks ausgegeben und explizit Nein hat sie nie gesagt, explizit ja aber auch nicht, war das jetzt freiwillig?
Wir merken also, das ganze ist komplizierter und niemals einfach so eindeutig, wie man das gern hätte.

Für mich glasklar, freiwillig. Wer nicht will, kann Nein sagen und "Das ging mir alles so schnell" ist für mich nur ne faule Ausrede.

Aber auch ein Richter kann eine Situation falsch bewerten. Und wo zieht man die Grenze?

Wie ich schon schrieb, 100% fehlerfreie Menschen gibt es nicht.

Wenn das keiner glaubt, hilft dir das wenig.

Das stimmt ist, aber ein anderes Blatt.

Was hätte sein können ist halt relativ egal. Wenn einem Bauarbeiter ein Ziegelstein runterfällt, hätte der auch einen Kollegen treffen und umbringen können

Wenn er es mit voller Absicht macht, so wie diese Frau 6 Leute der Vergewaltigung bezichtigt hat, dann wird der auch wegen versuchter Körperverletzung oder Totschlags in den Bau wandern.
Wenn es ein Unfall war (also unabsichtlich), dann kann man den allerdings nicht so hart belangen.
 

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
38.515
0
81
42
Nicht mehr Keller :eek:
www.myspace.com
Moral ist nicht allein Menschensache, auch Tiere können moralisch handeln. Ich denke, Fee* könnte dazu ihren Senf besser beitragen als ich den meinen.

Moralisches Handeln ist natürlich nicht auf Menschen begrenzt. Viele Tiere sind, genau wie wir, gezwungen moralisch zu handeln, um ihr eigenes und damit das Überleben ihrer Spezies zu sichern. Man kennt inzwischen bei einer Vielzahl von Arten eine ausgeprägte Fähigkeit zu Empathie, (reziproken) Altruismus und ein sehr genaues Gespür für Gerechtigkeit.
Die Meinung, dass Tiere nur auf ihren eigenen unmittelbaren Vorteil hinaus sind, kann heute kein Wissenschaftler mehr vetreten, ohne seinen Ruf zu gefährden. Allerdings dient moralisches Handeln ja letztendlich auch dem Handelnden selbst, indem sich andere Gruppenmitglieder dieses merken und ihrerseits moralisch handeln. Wir möchten ja nicht nur deshalb keinen Krieg, weil es uns zuwider ist andere Menschen zu töten, sondern auch, um nicht selbst zum Opfer zu werden.
Handelt ein Individuum unmoralisch, kriegt es das in aller Regel mit gleicher Münze heimgezahlt oder wird von der Gruppe ausgeschlossen. Trotzdem gibts gerade(!) unter den "moralischen" Arten auch Betrug und Hinterlist, was ja aber nur die empathischen Fähigkeiten beweist. Ist ja bei uns nix anderes. ;):D
 

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
38.515
0
81
42
Nicht mehr Keller :eek:
www.myspace.com
Na klar, aber es kann vieles zu dieser Ruchlosigkeit führen. Ich denke doch das auch Mörder Reue empfinden können. Noch mal das Beispiel: Wenn eine Frau ihren Mann umbringt, weil der mehrfrach fremdgegangen ist ist das Mord. Natürlich muss das bestraft werden. Aber ich gehe fest davon aus, das bei so einer Mörderin die Wiederholungsgefahr in engen Grenzen ist.

Und wenn sie wieder an son Arschloch gerät? Wer aus nem vergleichsweise nichtigen Grund wie Fremdgehen aus Rache jemanden tötet, IST wiederholungsgefährdet, da die Gefahr, dass ihr wieder mal jemand fremdgeht, relativ hoch ist. Wenn eine Mutter den Mörder ihres Kindes tötet, dann seh ich das als verhältnismäßig an und halte die Mutter trotz der Tat für einen grundsätzlich friedlichen Menschen ohne Gefahrenpotential für ihre Umwelt. Vor der Furie aus deinem Beispiel hätt ich aber zurecht Angst.
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
Wie ich schon schrieb, 100% fehlerfreie Menschen gibt es nicht.
Das ist ja unser Problem, jeder unschuldig zum Tode Verurteilte ist zuviel, da kann man sich keine Fehler leisten.
Das stimmt ist, aber ein anderes Blatt.
Nein, wieso denn? Wenn jemand fälschlich als Vergewaltiger bezichtigt wird, wird er auch unschuldig hingerichtet.
Wenn er es mit voller Absicht macht, so wie diese Frau 6 Leute der Vergewaltigung bezichtigt hat, dann wird der auch wegen versuchter Körperverletzung oder Totschlags in den Bau wandern.
Wenn es ein Unfall war (also unabsichtlich), dann kann man den allerdings nicht so hart belangen.
Auch wenn er es unabsichtlich macht: Wenn der Stein wirklich jemanden getroffen hätte, hätte er eine viel höhere Strafe bekommen. Man wird nicht für Dinge bestraft, die hätten sein können.